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       # taz.de -- Wählen mit geistiger Behinderung: Herr Winkel hat die Wahl
       
       > Viele Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung durften bisher nicht
       > wählen. Klaus Winkel hat zehn Jahre dafür gekämpft – nun ist es so weit.
       
       Warburg taz | Saugut. Das sagt Klaus Winkel, wenn man ihn fragt, wie es
       ist, wählen zu können. Klaus Winkel ist 52 Jahre alt und dies ist die erste
       Bundestagswahl, bei der er seine Kreuze machen darf. 34 Jahre lang durfte
       Klaus Winkel nicht mitentscheiden.
       
       Nicht 1987, als Helmut Kohl zum dritten Mal Kanzler wurde, und nicht 1998,
       als die erste rot-grüne Koalition die Kohl-Ära beendete. Auch nicht 2005,
       als Angela Merkels Zeit begann. „Ungerecht“, sagt Klaus Winkel nur, wenn
       man ihn danach fragt. Klaus Winkel hat eine sogenannte geistige
       Behinderung. Ein Gericht hat entschieden, dass er in allen Belangen des
       Lebens betreut werden muss. Bis 2019 waren 81.000 Menschen in Deutschland,
       die das betrifft, von den Wahlen ausgeschlossen. „Und jetzt können wir alle
       knallhart wählen“, sagt Klaus Winkel. Es gibt Menschen, die das unmöglich
       finden.
       
       An einem trüben Tag kurz vor der Wahl steht Herr Winkel auf einem Parkplatz
       in Warburg. Er ist direkt von der Arbeit gekommen. „Hallo Herr Winkel, wie
       schön Sie zu sehen.“ Klaus Winkel nickt und vergräbt die Hände in den
       Taschen. Eine schwere Stille entsteht. Wir laufen ein Stück durch Warburg.
       Die Stadt in Westfalen ist nicht groß, Fachwerk reiht sich an Bausünden,
       schön saniert ist anders. Es hängen kaum Wahlplakate. Die Warburger wissen
       eh, was sie wählen, heißt es. Immerhin gibt es einen ICE-Anschluss, Kassel
       ist eine halbe Stunde entfernt. Hier in Warburg startete die Revolte.
       
       Früher wurden Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen entmündigt,
       später gesetzlich betreut. Dass viele von ihnen von den Wahlen
       ausgeschlossen waren, folgte einem simplen Glaubenssatz: Wer kaum oder gar
       nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, der sollte besser auch
       keine politische Stimme haben. Vor 12 Jahren wagten ein paar
       Warburger:innen diesen alten Glaubenssatz in Frage zu stellen. Herr
       Winkel gehörte dazu.
       
       Heute trägt er eine Anzugweste über dem weißen T-Shirt, dazu ein locker
       gebundenes Halstuch. Das Haar sitzt in grauen Stoppeln auf dem Kopf. Bis er
       40 war, lebte Klaus Winkel bei seiner Mutter, erst auf dem Dorf, dann in
       Warburg. Auf eine Sonderschule ist er gegangen. „Wir wurden ja nicht
       gefragt.“ Als die Mutter ins Seniorenheim kam, zog er in eins der großen
       Heime für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. „Aber Heim sagt
       man heute nicht mehr.“ 450 Bewohner:innen hatte sie einst, die
       Einrichtung „da oben“, etwas außerhalb auf einer kleinen Anhöhe. Heute sind
       es noch 240 und die Lücke zur Stadt haben neue Einfamilienhäuser
       aufgefressen.
       
       Klaus Winkel hat es nicht lange dort gehalten, er zog in ein Wohnprojekt
       mit 11 Bewohner:innen, in dem er bis heute lebt. Ein Einfamilienhaus aus
       Backsteinen, mit Garten und nah an der Innenstadt, die man als solche kaum
       erkennt. „Von hier geht’s zu Fuß in die Werkstatt“, sagt Herr Winkel, als
       wir später davorstehen. „Wegen hier“, er klopft auf sein kleines Bäuchlein.
       Und lacht. Es ist eine halbe Stunde Fußweg bis in die Behindertenwerkstatt,
       in der Klaus Winkel kleine Handgriffe für große Auftraggeber erledigt. Den
       Firmennamen in einen Türbeschlag stanzen. So was. „Ganz genau muss das
       sein. Hab ich vorher auch noch nicht gemacht“, sagt Winkel.
       
       Der 52-Jährige erzählt nicht viel, am Anfang fast nichts. Die Sätze sind
       kurz und manche wiederholen sich immer wieder. „Danke für die gute
       Nachfrage“, sagt Winkel oft. Manchmal kommt eine lange Pause, in der man
       überlegen muss, ob das schon die Antwort war.
       
       In Warburg gibt es zwei Zeitungen. „Die rote und die grüne“, sagt Winkel.
       Nach den Farben im Titel. Die eine fährt SPD-Linie, die andere steht der
       CDU recht nah. Klaus Winkel liest in beiden die großen Überschriften. Er
       schaut Nachrichten und die Sendungen mit den Kanzlerkandidat:innen, „die
       Quizshows“, wie er sagt. Da hat der „Michael Laschet“ nicht nur gut
       abgeschnitten, findet Klaus Winkel.
       
       „Sag nicht immer Michael“, mahnt Ute Dohmann-Bannenberg, die uns begleitet
       und die das Eis bricht zwischen der Reporterin und dem schüchternen Mann.
       „Ich sag jetzt auch schon manchmal Michael Laschet“, stellt
       Dohmann-Bannenberg halb vorwurfsvoll fest. Klaus Winkel grinst. Es gab
       jedenfalls Fragen an Laschet, „da war der Junge nicht ganz sicher“. Es
       waren Fragen dabei, die Klaus Winkel interessieren. Warum die ältere Frau
       mit dem kranken Mann so wenig unterstützt wird zum Beispiel. Die Namen der
       anderen Kandidat:innen fürs Kanzleramt hat er nicht parat. „Politiker
       sollten nicht so komplizierte Namen haben“, findet er.
       
       Klaus Winkel wird in allen Angelegenheiten dauerhaft gesetzlich betreut.
       Ein Gericht hat das so angeordnet, eine Routineaufgabe. Für Winkel heißt
       das, dass er nicht vom Zahnarzt behandelt wird, wenn seine gesetzliche
       Betreuerin nicht zustimmt. Sie öffnet seine Post, muss Wohnortswechsel für
       gut befinden. Und auch, wenn sich Winkel etwas Größeres von dem Geld kaufen
       will, das er in der Behindertenwerkstatt verdient, hat die Betreuerin das
       letzte Wort. Das ist in Sachen Selbstbestimmung schon Lichtjahre weiter als
       die bis 1992 übliche Entmündigung, die Menschen den eigenen Willen
       absprach. Die gesetzlichen Betreuer:innen heute bestimmen nicht über
       die, die sie betreuen. Sie sollen deren Wünsche umsetzen.
       
       Ob jemand dauerhaft voll betreut wird, hängt nicht allein von seinen
       kognitiven Fähigkeiten ab. Es gibt unterschiedliche Auslegungen bei den
       Betreuungsgerichten. In Nordrhein-Westfalen, da wo Klaus Winkel lebt,
       werden anteilig zehnmal so viele Menschen voll betreut wie in Berlin. In
       Bayern ist die Zahl noch höher. Bei der Caritas in Warburg und Umgebung
       sind rund 80 Prozent der Bewohner:innen voll betreut.
       
       Bis 2019 hatte die Anordnung einer solchen Betreuung noch andere
       Konsequenzen als nur die Entscheidungshoheit über den Zahnarztbesuch oder
       Umzug. Es folgte auch einer der schwerwiegendsten Eingriffe, den die
       demokratische Gesellschaft kennt: Wer dauerhaft in allen Angelegenheiten
       betreut wurde, war per Bundes- und Landesgesetzen vom Wahlrecht
       ausgeschlossen. Deshalb durfte Klaus Winkel 34 Jahre lang nicht bei einer
       Bundestagswahl wählen – obwohl er volljährig war. Aber Klaus Winkel kann
       das nicht: Dinge auf sich beruhen lassen, die ungerecht sind.
       
       Ute Dohmann-Bannenberg geht es genau so. Sie und Klaus Winkel sind fast
       gleich alt, kennen sich aus Kindertagen, haben in dem Dorf bei Warburg Tür
       an Tür gewohnt. Haben miteinander gespielt, bis Klaus Winkel auf die
       Sonderschule kam. „Das wollte mir damals schon nicht in den Kopf, warum
       Menschen wie Klaus abseits sind.“ Ein politischer Mensch ist sie. Mehr als
       es der Wirtsfamilie, aus der sie stammt, lieb war. Auch Dohmann-Bannenberg
       trägt das Haar inzwischen grau, Locken aber, und ein Tuch um den Hals.
       
       Seit 25 Jahren arbeitet die Sozialpädagogin bei der Caritas, war lange
       zuständig für die politische Teilhabe im Bereich Wohnen. 2009 organisiert
       Dohmann-Bannenberg Veranstaltungen mit Parteivertreter:innen der
       Region. Die Bewohner:innen können Fragen stellen, der Andrang ist groß.
       Es geht um [1][Barrierefreiheit in der Stadt], um den Nahverkehr.
       [2][Typische kommunale Themen]. Zwei Wochen später hängen dann die
       Wahlplakate. „Und warum dürfen wir jetzt nicht wählen?“, wird
       Dohmann-Bannenberg von Bewohner:innen mit voller Betreuung gefragt.
       Eine gute Antwort weiß sie nicht. „Denn sie hatten ja recht.“
       
       2009 ist nicht nur Kommunalwahl in Warburg, sondern auch Bundestagswahl.
       Angela Merkel und die CDU wollen wiedergewählt und die Grünen erstmals
       zweistellig werden. Ein kleiner Kreis in der Caritas Warburg startet eine
       Petition: Alle Menschen sollen mitwählen dürfen. Klaus Winkel ist dabei und
       über 400 andere Warburger:innen unterschreiben. Der damalige
       Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), kommt extra
       ins kleine Warburg, um die Listen abzuholen. Eine gute Sache, habe er
       gesagt. Aber auch, dass sie das niemals durchkriegen würden. Tatsächlich
       scheitert das Ansinnen im Bundestag gerade an Hüppes Partei. Angela Merkel
       wird 2009 wiedergewählt. Die Wahlbeteiligung ist die niedrigste seit
       Bestehen der Bundesrepublik. Und Klaus Winkel darf nicht mitwählen.
       
       2013 dann die nächste Wahl: Die FDP fliegt knapp aus dem Bundestag und die
       AfD kommt knapp nicht rein, Merkel bleibt Bundeskanzlerin in einer großen
       Koalition. Ohne die Stimme von Klaus Winkel.
       
       ## Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
       
       Ein Abgeordneter der CDU argumentiert damals im Bundestag, es würde „das
       Prinzip der Demokratie verletzen“, wenn Menschen wählen dürften, für die
       auf Dauer ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist. Ein
       Ausschluss vom Wahlrecht sei geradezu geboten, wenn eine Person
       „unzweifelhaft keinerlei Einsichtsfähigkeit oder Verständnis dafür hat,
       worum es bei einer Wahl geht“. Es gab Beifall von FDP, CDU und CSU.
       
       Nach der Wahl 2013 legen Klaus Winkel und sieben andere, unterstützt von
       der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie sowie der Lebenshilfe,
       Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Tatsächlich dreht sich der
       Wind und Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind 2017 die ersten
       Bundesländer, die die Wahlrechtsausschlüsse aufheben. Bei der Landtagswahl
       im Mai kann Klaus Winkel damit zum ersten Mal in seinem Leben
       mitentscheiden. „Hat sich gut angefühlt“, sagt er.
       
       Als im September 2017 aber die Wahlzettel zur Bundestagswahl ausgefüllt
       werden, als die AfD erstmals in den Bundestag kommt und Angela Merkel zum
       letzten Mal Bundeskanzlerin wird, da kann Klaus Winkel wieder nicht
       mitwählen. Erneut legt die Gruppe Beschwerde ein. Und dann 2019, nach zehn
       Jahren Kampf entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Richter:innen
       erklären den Ausschluss von über 80.000 Menschen mit kognitiver und/oder
       psychischer Beeinträchtigung für verfassungswidrig. Die Argumentation ist
       interessant.
       
       So halten die Richter:innen es für durchaus gerechtfertigt, dass manche
       Menschen nicht wählen dürfen, „weil die Möglichkeit zur Teilnahme am
       Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in
       hinreichendem Maße besteht“. Dass das aber bei allen Menschen, die voll
       betreut werden, so sei, davon könne man nicht ausgehen. Es war niemals
       rechtens, die Betreuung und den Entzug des Wahlrechts miteinander zu
       verknüpfen.
       
       Zwei Handvoll Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen,
       die meisten aus einer kleinen Stadt in Westfalen, haben somit vor dem
       Bundesverfassungsgericht gewonnen. Als sie davon erfahren, ist die kleine
       Gruppe gerade in Berlin. „Da haben wir direkt dort gefeiert, erinnerst du
       dich, Klaus“, fragt Dohmann-Bannenberg. Klaus Winkel erinnert sich nicht.
       Aber bei dieser Bundestagswahl, bei der nach 16 Jahren keine Angela Merkel
       mehr antritt und es um so viel geht, kann er nun das erste Mal seine Kreuze
       auf den Wahlzettel machen. Das könnte das Happy End dieser Geschichte sein.
       „Aber die große Aufgabe“, sagt Dohmann-Bannenberg, „die kommt jetzt erst.“
       
       ## Ganz viel Schrift auf dem Wahlzettel
       
       Kern der bisherigen Regelung war ja der Glaube, dass manche Menschen nicht
       in der Lage seien zu wählen. Weil sie Wahlprogramme nicht lesen können,
       politische Zusammenhänge nicht begreifen und – das ist die größte Angst –
       deshalb leicht zu manipulieren sind. An diesem Glauben rüttelt auch das
       Bundesverfassungsgericht nicht, es hält nur das Betreuungsrecht für
       ungeeignet, um festzustellen, ob jemand wahlfähig ist oder nicht.
       
       Eine der Beschwerdeführer:innen, erzählt Ute Dohmann-Bannenberg, habe nach
       der Entscheidung zu ihr gesagt: „Früher wohnten wir in Einrichtungen und da
       durften wir nicht bestimmen. Heute leben wir in der Stadt, dürfen
       bestimmen, aber wissen nicht, wie es geht.“ Klaus Winkels Sätze sind
       kürzer: „Was ich noch alles lernen muss.“ Er schüttelt den Kopf. „Ähhh,
       lernen will.“ Die Waschmaschine zu bedienen, fällt ihm ein. Und das Wählen.
       „Mancher braucht mehr Hilfe“, sagt Klaus Winkel. „Sonst ist der Ofen aus.“
       
       Bei der Caritas in Warburg gibt es Menschen, die die Wohnprojekte besuchen.
       Sie haben Probewahlzettel in der Tasche, zeigen Filme, in denen der Gang
       zur Urne nachgestellt wird. Sie bringen Wahlprogramme in Leichter Sprache
       mit und füllen den Wahl-O-Mat mit den Bewohner:innen aus.
       Parteienvertreter:innen laden sie kurz vor der Wahl nicht mehr ein –
       zu viel Wahlpropaganda. Wer schlecht lesen kann, so wie Klaus Winkel, kann
       einen Assistenten mit in die Wahlkabine nehmen oder per Briefwahl wählen.
       Auch dann muss jemand vorlesen. „Es gibt ja keine Bilder bei den
       Kandidaten, keine Logos bei den Parteien“, bedauert Dohmann-Bannenberg. Nur
       ganz viel Schrift auf dem Wahlzettel.
       
       [3][Und dann sind alle in der Lage zu wählen], alle Menschen mit kognitiven
       und psychischen Beeinträchtigungen? „Natürlich nicht“, sagt
       Dohmann-Bannenberg. Aber wer wolle beurteilen, wer wählen kann und wer
       nicht? „Wenn keine Willensäußerung zum Thema da ist, dann ist das auch eine
       Willensäußerung“, sagt Dohmann-Bannenberg. Aber das Angebot zu machen,
       [4][sei demokratische Pflicht.]
       
       Menschen, die nicht gut oder gar nicht lesen können, die jahrzehntelang von
       politischer Willensbildung ferngehalten wurden, die von sich aus gar nicht
       den Impuls hätten zu wählen – sind diese Menschen nicht ein Einfallstor für
       Manipulation? Macht dann nicht ein Mitarbeiter der Wohneinrichtung oder der
       gesetzliche Betreuer – häufig ein Angehöriger – die Kreuze nach seinen
       politischen Vorstellungen? Es ist eine Befürchtung, die immer kommt. Ute
       Dohmann-Bannenberg hat viele Antworten darauf. Dies ist ihre persönlichste.
       
       Kurz nachdem sie mit dem Kampf für das Wahlrecht aller begonnen hatten,
       erschien die AfD in der Parteienlandschaft. „Und es gab diesen Moment, wo
       ich mich gefragt habe: Was ist, wenn es missbraucht wird und ich habe daran
       mitgewirkt?“ Aber, und hier wird Dohmann-Bannenberg streng,
       „Wahlmanipulation ist eine Straftat und es ist die Schuld derer, die das
       tun.“ Dass das schon jetzt zum Beispiel in Altersheimen vermutet wird,
       zeige nur: „Wo geschwiegen wird, wo keiner hinschaut, da passiert es.“
       
       Ein Grund mehr für dauerhafte politische Bildung in allen betreuten
       Wohnformen. Im Moment hat das viel mit dem Engagement der Mitarbeitenden zu
       tun, eine zusätzliche Finanzierung und Kontrolle gibt es nicht.
       „Jahrzehntelang wurde den Menschen gesagt, was sie zu tun haben“, sagt
       Dohmann-Bannenberg. „Jetzt haben wir ihnen ihre Stimme zurückgegeben, aber
       wir müssen sie auch befähigen, sie zu nutzen.“ Sie fordert
       Assistenzleistungen extra für die politische Bildung betreuter Menschen,
       die wählen wollen.
       
       Winkel hat dieses Mal, bei seiner ersten Bundestagswahl, per Brief gewählt.
       „Das machen die anderen in der WG auch so.“ Und war es schwer, sich zu
       entscheiden? „Also da sag ich jetzt mal, Ute, wie heißt das, wenn man es
       nicht sagen muss?“ Dohmann-Bannenberg springt ein: „Wahlgeheimnis, Klaus.“
       Winkel nickt zufrieden. Er kennt nicht alle Worte, aber seine Rechte. „Und
       danke für die gute Nachfrage.“
       
       24 Sep 2021
       
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       ## AUTOREN
       
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