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       # taz.de -- Vorschlag von Jurist:innen: Wie Ökozid strafbar werden könnte
       
       > Klimaschützer:innen wollen, dass der Internationale Strafgerichtshof
       > Umweltverbrechen ahnden kann. Jetzt haben sie das juristische
       > Handwerkszeug.
       
   IMG Bild: Ökozide könnten zukünftig vom Strafgerichtshof in Den Haag verfolgt werden
       
       Freiburg taz | Wenn es nach deutschem Recht legal ist, Tagebaue zum
       Kohleabbau zu vergrößern – [1][darf ein Konzern das dann einfach tun],
       obwohl das Resultat ein handfester Beitrag zur Klimakrise ist? Die
       Chef:innen solcher Konzerne könnten in Zukunft für solche Entscheidungen
       vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag landen – sofern dessen
       Statut um einen [2][Vorschlag] internationaler Jurist:innen ergänzt
       wird.
       
       Eine Kommission aus zwölf Völkerstrafrechtler:innen und
       Umweltjurist:innen hat eine Definition erarbeitet, nach der der
       Gerichtshof künftig Ökozide, also schwere Umweltverbrechen, ahnden können
       soll. Der Begriff ist an „genocide“ angelehnt, das englische Wort für
       Völkermord.
       
       Strafbar wäre nach dem Vorschlag der Expert:innen ins Deutsche übersetzt
       Folgendes: „rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, die in dem Wissen
       begangen werden, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass
       durch diese Handlungen schwere und entweder weit verbreitete oder
       langfristige Schäden an der Umwelt verursacht werden.“
       
       Die vorgeschlagene Definition des Ökozids ist recht weitgehend. So muss
       noch kein Schaden entstanden sein, es genügt eine schwere Gefährdung der
       Umwelt. Die Tat kann nach nationalem Recht auch legal sein; es genügt, dass
       sie „mutwillig“ ist, das heißt: dass rücksichtslos exzessive Schäden in
       Kauf genommen werden.
       
       ## 82 Staaten müssen zustimmen
       
       Die Erschließung neuer Kohlefelder nennt der Kommissionsvorsitzende
       Philippe Sands als Beispiel dafür. Er ist Anwalt und Chef des Zentrums für
       internationale Gerichte am University College London. Auch das Unterlassen
       notwendiger Maßnahmen könne als Ökozid bestraft werden, so Sands.
       
       Allerdings würden nur Taten erfasst, die nach einer entsprechenden
       Ergänzung des Statuts erfolgt sind. Verurteilt werden könnten zudem keine
       Staaten oder Unternehmen, sondern nur Einzelpersonen, zum Beispiel
       Präsident:innen oder eben Konzernchef:innen. Ihnen würden im Höchstmaß
       lebenslange Freiheitsstrafen drohen.
       
       Beauftragt wurde die Expert:innengruppe von der niederländischen
       Stiftung Stop Ecocide, die sich für die Einführung des Ökozids als
       Straftatbestand am Internationalen Strafgerichtshof einsetzt. Den gibt es
       seit 2002. Grundlage ist sein Statut, ein völkerrechtlicher Vertrag, den
       inklusive Deutschland 123 Staaten unterzeichnet haben.
       
       Das internationale Gericht ist zuständig, wenn nationale Gerichte nicht
       bereit oder fähig sind, die Tat selbst abzuurteilen. Es behandelt bisher
       vier Arten von Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit,
       Kriegsverbrechen und seit 2018 Angriffskriege.
       
       Der Ökozid würde als fünftes Verbrechen hinzukommen. Um das Statut zu
       ergänzen, müssen zwei Drittel der Vertragsstaaten zustimmen, also 82
       Länder.
       
       Stiftungschefin Jojo Mehta schätzt, dass es etwa vier bis fünf Jahre dauern
       wird, die nötige Mehrheit für die Änderung des Statuts zu organisieren. Das
       ist optimistisch. Bisher haben laut Mehta acht Staaten Interesse bekundet,
       darunter die vom Klimawandel stark bedrohten Inselstaaten Vanuatu und die
       Malediven, aber auch Frankreich, Spanien und Kanada.
       
       23 Jun 2021
       
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