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       # taz.de -- Verfassungsschutz in Niedersachsen: Mehr Befugnisse, weniger Kontrolle
       
       > Die rot-schwarze Koalition will mehr V-Mann-Einsätze und die Überwachung
       > von Kindern erlauben. Auskunftsrechte sollen beschnitten werden.
       
   IMG Bild: Nach diversen Skandalen hatte der Verfassungsschutz Zügel angelegt bekommen. Das ist nun vorbei
       
       Hannover taz | „Es hat“, sagt Helge Limburg (Grüne) in seiner Widerrede zum
       Gesetzentwurf der Landesregierung, „damals, 2014, für Rot-Grün doch gute
       Gründe gegeben, den Einsatz von V-Männern einzuschränken.“ Gründe, über die
       man sich republikweit und in allen Parteien einig gewesen sei. Die Tatsache
       nämlich, dass der Verfassungsschutz mit seinen V-Männern im NSU-Umfeld zur
       Finanzierung rechtsextremer Strukturen beigetragen hatte – ohne dadurch
       irgendetwas von der jahrelangen Mordserie zu verhindern.
       
       In Niedersachsen hatte es allerdings [1][noch ein paar mehr gute Gründe
       gegeben,] dem Verfassungsschutz Zügel anzulegen: Diverse Datenskandale zum
       Beispiel. Der damals auch schon amtsinhabende Innenminister Boris Pistorius
       (SPD) pries die Verfassungsschutzreform der rot-grünen Koalition als
       fortschrittlichstes Regelwerk im gesamten Bundesgebiet.
       
       Nun ist die Landesregierung aber Rot-Schwarz und Pistorius muss kleinere
       Brötchen backen: Als „moderate Änderungen“ und „notwendige Anpassungen“
       versucht er den aktuellen „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
       nachrichtendienstlicher Bestimmungen“ bei der ersten Beratung im
       Niedersächsischen Landtag zu verkaufen. Das sieht die Opposition natürlich
       anders. Während der CDU der Entwurf immer noch nicht weit genug geht,
       protestieren Grüne und FDP, sowie – [2][wenig überraschend – die AfD, die
       ja in Teilen selbst im Visier der Behörde] steht.
       
       Die Kritik entzündet sich vor allem an einer Einschränkung der
       Auskunftsrechte gegenüber Betroffenen. Künftig sollen Bürger*innen, wenn
       sie wissen möchten, was der Verfassungsschutz über sie gespeichert hat, in
       ihrer Anfrage mitteilen, warum sie glauben, ins Visier des
       Verfassungsschutzes geraten zu sein.
       
       Das sei ja aber ein geradezu absurder Zwang zur Selbstbezichtigung,
       kritisiert unter anderem Stefan Birkner (FDP). In dem Gesetzentwurf ist
       nämlich nicht einmal festgehalten, dass der Verfassungsschutz die durch
       eine solche Anfrage gewonnene Erkenntnis nicht verwerten darf.
       Möglicherweise macht man also den Verfassungsschutz damit überhaupt erst
       auf sich aufmerksam.
       
       Gleichzeitig, darauf weist der AfD-Abgeordnete Klaus Wichmann hin, muss die
       Behörde dann auch nur über den in der Anfrage beschriebenen konkreten
       Sachverhalt Auskunft geben – ob sie darüber hinaus reichende Erkenntnisse
       mitteilt, bleibt ihrem Ermessen überlassen.
       
       Die Regierungsparteien argumentieren dagegen, dass der bisherige allgemeine
       Auskunftsanspruch weiter gefasst gewesen sei als in jedem anderen
       Bundesland und auf Bundesebene. Das habe dazu geführt, dass bestimmte
       Anwaltskanzleien sich darauf spezialisiert hätten, den Verfassungsschutz
       mit Anfragen zu bombardieren, um so die Arbeit des Inlandsgeheimdienstes
       teilweise lahmzulegen und Erkenntnisse über Beobachtungsstrategien zu
       gewinnen. Diese Missbrauchsgefahr sehe er auch, räumt Stefan Birkner (FDP)
       ein. Die Neufassung schieße aber zu weit übers Ziel hinaus.
       
       Beobachter wie die Initiative „Digitalcourage“ aus Braunschweig und das
       Netzwerk „Freiheitsfoo“ argwöhnen, dass dieses übers Ziel hinausschießen
       System hat und ursprünglich sogar noch viel weiter ging. Sie verweisen dazu
       etwa auf den Tätigkeitsbericht der Landesdatenschutzbeauftragten, die
       erklärte, der Ursprungsentwurf „wäre geeignet gewesen, einen weitgehend
       kontrollfreien Rechtsrahmen für den Verfassungsschutz zu schaffen“.
       
       Das betrifft vor allem den Einsatz von V-Leuten, der nicht länger von der
       G10-Kommission, dem parlamentarischen Kontrollgremium, genehmigt werden
       sollte. Dagegen intervenierte die Landesdatenschutzbeauftragte erfolgreich.
       Gestrichen wurde zudem der Passus im Gesetz, der den Einsatz von V-Leuten
       auf Beobachtungs- oder Verdachtsobjekte von „erheblicher Bedeutung“
       beschränkt.
       
       Die Grünen interpretieren diese Streichung als Versuch, V-Mann-Einsätze
       wieder erheblich auszuweiten. Der FDP-Abgeordnete Birkner sieht darin eher
       „politisches Blendwerk“. Wenn am Ende weiterhin die G10-Kommission
       entscheide, worin liege dann der Sinn dieser Streichung?
       
       ## Safia S. muss als Begründung herhalten
       
       Ein weiterer Punkt, an dem sich vor allem die Grünen stören, ist die
       erleichterte Beobachtung und Erfassung von Minderjährigen ab 14 Jahren. Für
       die Landesregierung ist dies die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass in
       salafistischen Kreisen die Indoktrinierung und Instrumentalisierung von
       Kindern früh einsetzt.
       
       Die Koalition verweist [3][auf den Fall der 15-jährigen Safia S.,] die im
       Hauptbahnhof auf einen Polizisten einstach. Allerdings: In solchen Fällen
       war die Beobachtung auch bisher schon möglich. Es mussten nur genügend
       Anhaltspunkte vorliegen. Die gab es auch im Fall Safia S., die der
       Verfassungsschutz durchaus auf dem Radar hatte. Er hatte allerdings die
       Gefahr unterschätzt.
       
       Und in anderen Fällen, merkt der Grünenabgeordnete Helge Limburg an, wären
       wohl eher Jugendschutz und Sozialarbeit gefragt als der Geheimdienst. Diese
       Diskussion muss nun in den Fachausschüssen weitergeführt werden.
       
       17 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
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