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       # taz.de -- Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher plötzlich Importeur
       
       > Internet-Händler wie Temu oder Amazon sind häufig auch Marktplätze,
       > machen das aber nicht immer transparent. Für Kund:innen birgt das
       > Risiken.
       
   IMG Bild: Für Verbraucher:innen ist häufig nicht direkt erkennbar, wer der Vertragspartner für die jeweilige Bestellung ist
       
       Wer im Internet bestellt, stößt fast zwangsläufig auf sie: Marktplätze.
       Manchmal stecken sie hinter bekannten Namen wie Kaufland, manchmal sind es
       Newcomer wie [1][Temu] und mal tritt derselbe Anbieter sowohl als
       Marktplatz als auch als Verkäufer auf, wie bei Amazon oder Otto. Das Wesen
       der Marktplätze: Die Unternehmen agieren nicht selbst als Verkäufer der
       angebotenen Waren oder Dienstleistungen, sondern als Vermittler, der
       Kund:innen und Händler zusammenbringt.
       
       Für Kund:innen ist häufig nur bei sehr genauem Hinsehen erkennbar, wer
       der Vertragspartner für die jeweilige Bestellung ist. Vor allem dann, wenn
       die Marktplätze den Versand für die Händler übernehmen. Dabei ist durchaus
       relevant, wer welche Rolle hat. So ist zum Beispiel der Händler erster
       Ansprechpartner bei Gewährleistungsansprüchen, wenn also ein Produkt
       fehlerhaft ist.
       
       Besonders schwierig wird das jedoch, wenn der Händler außerhalb der [2][EU]
       sitzt. Das ist bei der Plattform Temu regelmäßig der Fall. Das Unternehmen
       wurde vor nicht einmal zwei Jahren gegründet, ist aber die 2023 in
       Deutschland am häufigsten heruntergeladene Shopping-App. Sie bringt
       Anbieter aus China mit Kund:innen vor allem in den USA und Europa
       zusammen.
       
       „Nach der derzeitigen Rechtslage ist der Verbraucher in solchen Fällen der
       Importeur“, sagt Stefanie Grunert, Handelsexpertin beim Verbraucherzentrale
       Bundesverband (vzbv). Importeure hätten eigentlich besondere Pflichten. So
       müssten sie beispielsweise die Dokumente zur CE-Kennzeichnung prüfen, die
       die EU-Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
       nachweisen soll.
       
       ## Mögliche Risiken beim Verbraucherschutz
       
       Zwar sei ihr bislang kein Fall bekannt, in dem die Marktüberwachung
       tatsächlich an Verbraucher:innen herangetreten sei und etwa die
       CE-Dokumentation von ihnen angefordert habe. Aus der entsprechenden
       EU-Richtlinie gehe außerdem hervor, dass Verbraucher:innen im Gegensatz
       zu einem gewerblichen Importeur auch nicht stellvertretend haften, etwa
       wenn sie das Produkt weitergeben.
       
       Dennoch: „Rechtlich gesehen übernimmt man als Verbraucher:in hier
       Pflichten, hat aber, wenn etwas passiert, selbst kaum Möglichkeiten die
       eigenen Rechte durchzusetzen“, sagt Grunert. So etwa im Fall eines
       fehlerhaften Produktes oder wenn ein Produkt durch einen Defekt einen
       Schaden verursacht. Löst etwa ein fehlerhaftes Elektrogerät einen Brand
       aus, sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Betroffenen auf dem Schaden
       sitzen bleiben.
       
       Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte Ende März in einem Schreiben
       an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister
       Christian Lindner (FDP) Sorgen über Lücken in der Rechtsdurchsetzung. „Die
       Defizite in der Rechtsdurchsetzung führen zu Wettbewerbsverzerrungen auf
       Kosten europäischer Unternehmen und zu Risiken beim Verbraucherschutz“,
       erklärte der stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp.
       
       Die EU versucht, durch eine Reihe an Gesetzen die Position der
       Verbraucher:innen zu verbessern. [3][Zum Beispiel mit dem Digital
       Services Act (DSA)], dem Gesetz über digitale Dienste, dessen Regeln im
       Februar vollständig wirksam geworden sind. Der DSA verpflichtet die
       Marktplätze unter anderem, die Händler besser zu prüfen und bei Beschwerden
       schneller zu reagieren – und gegebenenfalls zu sperren.
       
       Die neue Produkthaftungsrichtlinie, auf die sich die EU-Gremien im Dezember
       geeinigt haben, soll darüber hinaus eine Haftungskaskade aufbauen: Wenn
       Händler und Hersteller im Schadensfall nicht greifbar sind, soll
       gegebenenfalls direkt der Marktplatz in die Verantwortung genommen werden
       können.
       
       Außerdem wird es vor Gericht Beweiserleichterungen für die
       Verbraucher:innen geben. Bei komplexen Produkten wie Smartphones soll
       dann der Hersteller beweisen müssen, dass sein Produkt fehlerfrei war. Bis
       die neue Produkthaftungsrichtlinie greift, wird es allerdings noch
       mindestens zwei Jahre dauern, so lange läuft die Umsetzungsfrist. Und
       selbst dann werden wahrscheinlich erst einmal Gerichte klären müssen, wie
       weitgehend die Haftung der Marktplätze ist.
       
       12 Apr 2024
       
       ## LINKS
       
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