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       # taz.de -- Medienstaatsvertrag beschlossen: Eine Herausforderung
       
       > Der neue Medienstaatsvertrag sieht vor, dass Google, Facebook und Co. die
       > Gewichtung ihrer Inhalte ab September 2020 transparenter machen.
       
   IMG Bild: Unter die Regelungen des Vertrags sollen übrigens sogar Geräte wie der Alexa-Lautsprecher fallen
       
       Berlin taz | Nach jahrelangem Flickwerk am 1991 beschlossenen
       Rundfunkstaatsvertrag haben sich die Ministerpräsident*innen der
       Bundesländer am Donnerstag erwartungsgemäß auf den Text eines
       Medienstaatsvertrages geeinigt. Dieser soll spätestens im September 2020 in
       Kraft treten. Vorher müssen noch alle Länderparlamente zustimmen. Außerdem
       wird auf europäischer Ebene geprüft, ob der Vertrag den Vorgaben der
       Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste entspricht.
       
       Von den nach zwei Entwurfsverfahren mit öffentlicher Beteiligung in [1][den
       Text integrierten Neuregelungen] ziehen jene zu Internetdienstleistungen
       die größte Aufmerksamkeit auf sich. Ist doch die in den vergangenen 30
       Jahren völlig veränderte Angebots- und Konsumseite des Medienbetriebs
       Hauptgrund für den Vertragsentwurf. Betroffen sind Videostreamingdienste
       genauso wie sogenannte Medienintermediäre – darunter werden Dienste
       verstanden, die durch Auswahl, Zusammenführung und Präsentation
       Aufmerksamkeit für eigene oder fremde Inhalte erzeugen.
       
       Die Dienste werden hier zwar nicht namentlich aufgeführt, die
       entsprechenden Passagen zielen aber ganz offensichtlich auf [2][Google als
       marktbeherrschende Suchmaschine] und auf die großen sozialen Netzwerke.
       
       ## Mehr Transparenz
       
       Die Intermediäre sollen die Verfahren, nach denen sie Angebote sortieren
       und empfehlen transparent für Nutzer*innen, wie Anbieter*innen darstellen.
       Eine Offenlegung der Tiefe der Algorithmen beinhaltet das noch nicht. Es
       heißt im Vertragstext, dass die entsprechenden Informationen über „zentrale
       Kriterien“ in „verständlicher Sprache“ vorzuhalten seien.
       
       Außerdem verlangt der Vertrag, dass die Intermediäre Änderungen an der
       Methodik nachvollziehbar mitzuteilen haben. Ab wann eine Veränderung
       beispielsweise an den Algorithmen von Facebook aber „zentrale“ Kriterien
       berührt und welche das überhaupt sind, ist in diesem Grundlagendokument
       nicht definiert.
       
       Unter die Regelungen des Vertrages für Intermediäre sollen übrigens sogar
       Smart-Home-Geräte, wie beispielsweise [3][der Alexa-Lautsprecher von
       Amazon] fallen. Die Praxis der Überprüfung, die den Landesmedienanstalten
       als Aufsichtsbehörden obliegt, wird in jedem Fall eine spannende
       Herausforderung sein.
       
       Ein weitere wichtiger Punkt, den die Verbände der Presseverlage in einer
       ersten Erklärung besonders begrüßten, ist ein Diskriminierungsverbot in der
       Präsentation von Medienangeboten. So dürften die Gewichtung und Darstellung
       von Beiträgen nicht „unbillig“ behindert werden oder „ohne sachlich
       gerechtfertigten Grund“ Unterschiede zwischen den Angeboten gemacht werden.
       Auch hier ist die künftige Operationalisierung des Regelwerks der
       entscheidende Punkt.
       
       ## Diskriminierung bleibt wohl unbemerkt
       
       Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot können laut Entwurf des
       Medienstaatsvertrages nur von den betroffenen Anbietern selber angezeigt
       werden. Ohne Einsicht in die Algorithmen der Intermediäre ist schwer
       vorstellbar, dass die Diskriminierung eines Angebots gegenüber anderen
       nachweisbar oder überhaupt zu bemerken wäre.
       
       Relativ leicht wäre der Nachweis immerhin bei einem Ausschluss von
       Verlagsangeboten aus den Google-Suchergebnissen wegen eines
       Leistungsschutzrechtes. Damit drohte die Suchmaschine wiederholt, sollten
       Verlage auf einer Vergütung für die Aggregation ihrer Newsangebote
       bestehen. Allerdings müssten in einem solchen Fall wohl Gerichte klären, ob
       dieses Lieblingsprojekt der deutschen Verlagsverbände, nicht einen
       „sachlich gerechtfertigten Grund“ für ihre Diskriminierung durch einen
       Intermediär darstellen.
       
       Wie in den bisherigen Entwürfen sind die administrativen Hürden für
       kleinere Internet-Angebote von gestreamten Games etwa oder Youtubern den
       Realitäten moderner Mediennutzung angepasst. Mussten diese nach bisherigen
       Regelungen bereits bei regelmäßig mehr als 500 gleichzeitigen
       Zuschauer*innen theoretisch eine vollwertige Rundfunklizenz beantragen,
       sparen sie die hohen Kosten dafür nun erst einmal. Ab 20.000
       Zuschauer*innen soll die Regel in Zukunft greifen und selbst dann wird es
       noch hinreichend Ausnahmegründe geben.
       
       Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), lobte den
       Vertragsentwurf nach seiner Verabschiedung als einen „Meilenstein“, genauso
       wie der ARD-Vorsitzende und BR-Intendant Ulrich Wilhelm. Branchenverbände
       traditioneller Medienangebote begrüßten den Entwurf ebenfalls.
       
       6 Dec 2019
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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