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       # taz.de -- Kampf gegen Racial Profiling: Anwalt der Entrechteten
       
       > Biplab Basu kämpft gegen rassistische Diskriminierung. Nun hat der
       > Mitbegründer der Beratungsstelle ReachOut ein bemerkenswertes Urteil
       > erstritten.
       
   IMG Bild: Biplab Basu, nicht nur bei Racial Profling immer am Ball
       
       Berlin taz | Wenn er sich etwas in den Kopf gesetzt hat, lässt Biplab Basu
       nicht locker. Fragt man den 71-Jährigen selbst, sagt er: „Ich verstehe mich
       als Advokat rassistisch entrechteter und diskriminierter Menschen.“ Seit
       Jahrzehnten kämpft Basu [1][in Berlin gegen rassistische Polizeigewalt],
       wobei er Gewalt nicht nur körperlich definiert. Nun hat der kleine Mann mit
       dem weißen Haarkranz [2][beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
       (EGMR) ein bemerkenswertes Urteil erstritten.]
       
       Der Vorfall hatte sich bereits 2012 ereignet. Basu war mit seiner
       17-jährigen Tochter eigenen Angaben zufolge auf dem Weg von Prag nach
       Dresden, als sie im Zug als einzige der Fahrgäste von Bundespolizisten
       kontrolliert wurden. Auf Nachfrage habe es geheißen, es handele sich um
       eine Stichproben-Kontrolle gegen „illegale Einwanderung“, sagt Basu. Er und
       seine Tochter hätten keinerlei Anlass gegeben, für Kriminelle gehalten zu
       werden. Die Bundespolizisten hätten sie aus rassistischen Gründen
       kontrolliert und kriminalisiert.
       
       Vorwürfe von polizeilichem Racial Profiling seien so schwerwiegend, dass
       sie unabhängig untersucht werden müssen. Zu diesem Schluss kam der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem
       Verfahren, das Basu angestrengt hatte (siehe Spalte). Der EGMR habe sich
       zwar nur am Rande mit Racial Profling auseinandergesetzt, sagt Basu, „aber
       das Urteil macht Mut, sich weiterhin gegen diese illegale Polizeipraxis zu
       wehren“.
       
       ## Für viele ein rotes Tuch
       
       Basu ist stadtweit längst eine bekannte Figur im Kampf für die Rechte von
       nichtweißen Menschen und gegen institutionalisierten Rassismus. Wegen
       seiner eindeutigen Parteinahme für die Betroffenen und seiner radikalen
       Kritik an Polizei und Justiz ist er für viele Behördenvertreter ein rotes
       Tuch. Der gebürtige Inder kam 1979 kam nach Berlin, hat in Kalkutta und
       Berlin Geschichte studiert. In den 90ern war er Teil der „Antirassistischen
       Initiative“. 2001 gründet der Vater zweier Kinder mit Mitstreiter*innen
       zuerst die Beratungsstelle ReachOut, ein Jahr später die Kampagne für die
       Opfer rassistischer Polizeigewalt KOP.
       
       Eigentlich sei er ein Fundamentalkritiker der Polizei, sagt Basu. „Das ist
       eine Institution, die Gewalt verkörpert und abgeschafft gehört.“ Viele
       Menschen, die bei ReachOut und KOP Rat suchten, teilten diese
       Fundamentalkritik nicht, „aber sie wollen, dass die Polizei Rechenschaft
       ablegt und Respekt zeigt“.
       
       [3][ReachOut und KOP] beraten ihre Klienten über rechtliche Möglichkeiten,
       besorgen Anwälte, haben einen Rechtshilfefonds gegründet, über den diese,
       wenn Betroffene kein Geld haben, bezahlt werden können. Oft geht Basu als
       „moralische Stütze“, wie er sagt, mit zu Gerichtsterminen, wo allzu häufig
       – so seine Erfahrung – den Polizist*innen beziehungsweise der „weißen“
       Seite, selten hingegen den Opfern geglaubt wird.
       
       Das Recht, als Beobachter von ReachOut im Prozess mitschreiben zu dürfen –
       so wie es Journalisten erlaubt ist –, müsse immer wieder neu erkämpft
       werden, sagt Basu. Er verweise dann immer auf eine Entscheidung des BGH von
       1982, die er aufgespürt habe. Darin stehe, dass auch Zuschauer im
       Gerichtssaal einen Stift benutzen dürfen.
       
       ## Freundlich, aber hart in der Sache
       
       Dass sein Glauben an den Rechtsstaat und die „Blindheit“ von Justizia nicht
       groß ist, zeigen Basus oft scharfe Statements. Im Einzelgespräch auch mit
       Behördenvertretern sei er immer freundlich und höflich, sagt Basu. Aber
       wenn er auf Podien sitze, sei er „hart in der Sache“ und verwende durchaus
       auch Begriffe wie „Lügner“, wenn die Polizei mal wieder alles abstreite.
       Das Wort „Bulle“ indes benutze er nie, betont Basu. „Ich bleibe sachlich.“
       
       Bislang sei das verbotene Racial Profling von den Gerichten immer als
       Einzelfall abgetan worden, stellt Basu fest. [4][Sein Ziel sei, das zu
       ändern. Voraussetzung sei aber, einen Kläger zu finden, der die Geduld und
       Energie für den langen Marsch durch die Verwaltungsgerichtsinstanzen hat].
       Nicht alle Menschen sind halt so hartnäckig wie Basu.
       
       20 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
   DIR Plutonia Plarre
       
       ## TAGS
       
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