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       # taz.de -- Haftstrafe für Julian M.: Neonazi will jetzt friedlich sein
       
       > Für mehr als 3 Jahre muss der Kopf der „Deutschen Jugend Voran“ ins
       > Gefängnis. Die Taten bereut er, seine Gesinnung aber bleibt.
       
   IMG Bild: Anwalt Mirko Röder mit seinem Mandanten Julian M
       
       Berlin taz | Seit Anfang 2024 war [1][Julian M. die zentrale Figur der
       damals neu gegründeten gewaltbereiten Neonazi-Gruppierung „Deutschen Jugend
       Voran“ (DJV) Berlin-Brandenburg]. Nun muss er, der bereits sechs Monate in
       Untersuchungshaft saß, für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das
       Berliner Landgericht verurteilte M. am Mittwoch für vier einzelne Taten,
       darunter drei gefährliche Körperverletzungen in Tateinheit mit räuberischer
       Erpressung und versuchtem schweren Raub sowie einer Bedrohung. Antreten
       muss er die Haftstrafe aber erst in einigen Wochen.
       
       Die Vorsitzende Richterin benannte zwei der Taten als „rechtsextrem
       motivierte Gewalttaten“. Im Herbst 2024 hatte M. zunächst aus einer
       siebenköpfigen Gruppe heraus einen Mann überfallen und mit Gewaltanwendung
       zur Herausgabe seines Antifa-T-Shirts gezwungen. Später posierten die
       Neonazis mit der Beute in der Marzahner Kneipe „Zum Zapfhahn“. Der
       Betroffene, die Richterin bezeichnete ihn als „auf den ersten Blick
       vulnerables Opfer“, leidet bis heute unter Angstzuständen, seine Aussage
       vor Gericht musste er unter Tränen unterbrechen.
       
       Eine zweite Attacke traf einen Mann in der S-Bahn nach einem
       [2][neonazistischen Aufmarsch in Marzahn], den M. angeführt hatte. Auch
       dieser hatte ein Antifa-Emblem auf seiner Jacke und wurde von M. und
       weiteren Neonazis mehrfach geschlagen und getreten, auch als er bereits am
       Boden lag. Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von
       „potenzieller Lebensgefahr“ und forderte allein für diese Tat knapp drei
       Jahre Freiheitsstrafe.
       
       Zwei weitere Straftaten kamen hinzu. Zum einen ein geplanter Übergriff auf
       einen Bekannten, der mit M.s Ex-Freundin in Streit lag, bei der M. auch mit
       einer ungeladenen Schreckschusspistole drohte. Bestraft wurde zum anderen
       auch die Bedrohung einer Frau, die zuvor ebenfalls eine Beziehung mit M.
       führte, nachdem diese angekündigt hatte, aus der DJV aufzusteigen. Bei
       dieser Tat war M. erheblich alkoholisiert, aber auch bei den anderen
       spielte Alkohol-, womöglich auch Kokain-Einfluss eine Rolle.
       
       ## Nazi ja, aber ohne Straftaten
       
       Nach insgesamt vier Verhandlungstagen bestand kein Zweifel, dass M. die ihm
       zur Last gelegten Taten begangen hatte. Schon zum Prozessauftakt hatte er
       diese gestanden und sich im weiteren Verlauf dann auch bei seinen Opfern
       entschuldigt. Am Mittwoch beteuerte er, solche Straftaten „auf keinen Fall“
       wieder zu begehen. Gleichzeitig wollte er sich nicht von seinen Kameraden
       der DJV distanzieren – etwa ein Dutzend waren zur Unterstützung erschienen.
       Diese seien schließlich sein soziales Umfeld. Auch sagte M.: „Meine
       politische Einstellung ist relativ eindeutig klar“, seine „Meinung wird
       weiter bestehen bleiben“.
       
       Der Neonazi M. kommt aus einem „gutbürgerlichen Elternhaus“, wie sein
       Anwalt Mirko Röder betonte, der Vater ist Polizist. M. hat einen mittleren
       Schulabschluss und arbeite nach einer abgebrochenen Ausbildung in einem
       Sportfachgeschäft. Insgesamt acht Eintragungen ins Bundeszentralregister
       zeigen indes, dass M. bereits seit seiner Jugend immer wieder in Konflikt
       mit dem Gesetz kam. Nun möchte er „wieder festen Boden unter den Füßen“
       haben, wie er sagte, einen Job und eine Wohnung.
       
       Die Richterin gab ihm in ihrer Urteilsbegründung mit auf dem Weg, seine
       „rechtsextreme Einstellung“ zu überdenken, andernfalls werde man sich wohl
       „wiedersehen“. Dass zumindest die Kameraden nichts von einem künftigen
       konfliktfreien rechtsextremen Dasein halten, zeigten sie im Anschluss. Ein
       junger Neonazi griff vor dem Moabiter Gericht einem Kameramann von Spiegel
       TV in die Kamera und musste von den Umstehenden von weiterer
       Gewaltanwendung zurückgehalten werden.
       
       9 Apr 2025
       
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