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       # taz.de -- Gesellschaft: „Radikalenerlass ist die falsche Antwort“
       
       > AfD-Lehrer, Reichsbürger als Erzieher, rassistische Polizisten. Wer will
       > das? Werner Siebler von den „Initiativen gegen Berufsverbote“ warnt vor
       > einem, wie es heißt, gegen die AfD gerichteten Radikalenerlass 2.0 und
       > kritisiert die jüngsten Vorschläge aus dem Südwesten.
       
   IMG Bild: Gegen Radikalenerlass und Berufsverbot gingen 1973 in Dortmund 20.000 Menschen auf die Straße. Foto: Klaus Rose, picture alliance/imageBROKER
       
       Von Hermann G. Abmayr (Interview)
       
       Rheinland‑Pfalz kündigte kürzlich eine Verwaltungsvorschrift an, nach der
       Bewerbende für den öffentlichen Dienst, Beamte und Angestellte erklären
       müssen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren keiner „extremistischen
       Organisation“ angehört haben. Beispielsweise der AfD oder den
       Reichsbürgern. Nach heftigen Protesten soll nun eine Einzelfallprüfung
       kommen. In Baden-Württemberg forderte der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha
       Binder eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Die Grünen wollen dies auf
       Beschäftigte der Polizei, der Justiz und des Landtags beschränken.
       
       Herr Siebler, Ihre Initiative hat der Politik immer wieder vorgeworfen, auf
       dem „rechten Auge“ blind zu sein. Wie stehen Sie zu den neuesten
       Entwicklungen?
       
       Berufsverbote im öffentlichen Dienst wegen bloßer Mitgliedschaft in einer
       Organisation stellen eine eklatante Verletzung der Grundrechte dar. Dies
       haben die Gerichte durch alle Instanzen wiederholt bestätigt. Darüber
       hinaus verstoßen sie gegen die Normen der Internationalen
       Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO), die Deutschland
       ratifiziert hat. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
       die Praxis für rechtswidrig erklärt. Ich erinnere an den Fall der Lehrerin
       Dorothea Vogt.
       
       Als DKP-Mitglied wurde sie wegen des Verdachts eines Dienstvergehens 1980
       suspendiert. Sie ging bis vor den Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) und konnte schließlich in den Schuldienst
       zurückkehren. 1995 stellte der EGMR fest, Niedersachsen habe mit seinem
       Berufsverbot für Vogt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
       verstoßen.
       
       Ich wundere mich vor allem darüber, dass jetzt SPD und Grüne diesen Vorstoß
       machen. Beide Parteien haben noch vor kurzer Zeit mit unserer Initiative
       über die Aufarbeitung der alten Berufsverbote diskutiert. Ein Ergebnis war
       die wissenschaftliche Arbeit der Universität Heidelberg über den
       Radikalenerlass, die zu dem Schluss kommt, dass er der Demokratie geschadet
       habe. Aber offensichtlich gilt mittlerweile der alte Sponti-Spruch: legal,
       illegal, scheißegal.
       
       Nur wer in Rheinland-Pfalz glaubhaft seine Verfassungstreue darlegen könne,
       solle eingestellt werden, sagt SPD-Innenminister Michael Ebling. Auf der
       Liste der problematischen Gruppen und Parteien stehen neben der AfD auch
       linke Organisationen.
       
       Ja, insgesamt hat Ebling dort in Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz
       86 „extremistische Organisationen“ aufgelistet, darunter auch angeblich
       „linksextreme“, zum Beispiel die anarchistische Freie Arbeiterinnen- und
       Arbeiter-Union, die Deutsche Kommunistische Partei DKP, deren
       Jugendorganisation SDAJ, die Rote Hilfe, die Marxistisch-Leninistische
       Partei Deutschlands MLPD oder eine Gruppe, die sich „Marx 21“ nennt und
       innerhalb der Partei Die Linke aktiv ist. Die Antifa ist genauso betroffen
       wie die Kurdistan-Solidarität. Man mag zu deren Positionen stehen, wie man
       will, aber im Grundgesetz heißt es: Niemand, also auch Mitglieder der
       genannten Parteien und Gruppen, darf wegen seiner religiösen oder
       politischen Anschauungen benachteiligt werden.
       
       Die Innenministerkonferenz beschloss Mitte Juni, eine
       Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, um zu prüfen, wie mit
       AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umzugehen sei. 1972 war das Ergebnis einer
       ähnlichen Arbeitsgruppe der „Radikalenerlass“. Damals gab es noch keine
       AfD. Und die NPD hatte es nie bis in den Bundestag geschafft. Sind die
       Gefahren heute also nicht viel größer als 1972?
       
       Ich sehe diese Gefahren von rechts auch, und wir haben seit Jahren davor
       gewarnt. Aber ein neuer Radikalenerlass ist die falsche Antwort. Da niemand
       wegen Mitgliedschaft in einer Organisation nach geltender Rechtsprechung
       aus dem Staatsdienst entlassen werden kann, könnten auch AfD-Leute nicht
       entlassen werden. Im Übrigen müssen diese Personen dem Staat nach dem
       Parteienprivileg keine Auskunft darüber geben, ob sie einer Partei
       angehören. Dennoch hätte der Staat Möglichkeiten zu reagieren, aber nur
       dann, wenn schwerwiegende Dienstvergehen vorliegen, wenn jemand aktiv gegen
       das Beamtenrecht, gegen Menschenrechte oder demokratische Grundrechte
       handelt. Dann kann ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden.
       
       Und wie soll der Staat bei Beamtenanwärtern verfahren?
       
       Nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz darf niemand wegen seiner
       politischen Gesinnung oder sexuellen Orientierung benachteiligt werden.
       Außerdem würde ein neuer Radikalenerlass noch gegen einen weiteren
       Paragrafen des Grundgesetzes verstoßen. Danach muss jedem Deutschen „nach
       seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleicher Zugang zu jedem
       öffentlichen Amt“ gewährt werden. Das gilt auch für Vorbereitungsdienste,
       zum Beispiel die Referendariate bei Lehrern. Das war schon in den
       1970er-Jahren so. Sonst hätte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried
       Kretschmann, der damals einer maoistischen Partei angehört hatte, dem
       Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW), nicht Lehrer werden können. Und
       heute müssen sich junge Leute wieder mit ähnlichen Schikanen
       auseinandersetzen. Wie Lisa Pöttinger in Bayern, die wegen ihrer
       Klima-Proteste für die „Letzte Generation“ das Referendariat nicht antreten
       darf und gegen diesen Beschluss jetzt klagen muss.
       
       Gibt es aktuell weitere Fälle?
       
       In Bayern, wo der Fragenkatalog zu „extremistischen“ Organisationen schon
       lange gilt, gibt es mehrere Betroffene, aber auch in Hessen und
       Nordrhein-Westfalen. In Hamburg steht laut Gewerkschaft Erziehung und
       Wissenschaft (GEW) die Wiedereinführung der Regelanfrage bevor. In
       Niedersachsen kündigte die SPD-Innenministerin Daniela Behrens an, „schon
       im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und
       Unterstützungen für extremistische und extremistisch beeinflusste
       Organisationen einzuführen“. Ähnlich in Bremen. Aber ein AfD-Mitglied wie
       der frühere Lehrer Björn Höcke, der laut Gerichtsurteil als „Faschist“
       bezeichnet werden darf, ist weiterhin Beamter.
       
       Wie beurteilen Sie die Rolle des Verfassungsschutzes bei dieser
       Auseinandersetzung?
       
       Im Zuge des Radikalenerlasses von 1972 wurde zeitweise für alle
       Beamtenanwärter, aber teilweise auch für Tarifangestellte bis hin zu
       Reinigungskräften und wissenschaftlichen Hilfskräften bei den
       Verfassungsschutzämtern eine sogenannte Regelanfrage gestellt. Dabei waren
       diese Ämter damals immer noch mit Alt-Nazis durchsetzt. Und später haben
       Verfassungsschützer sogar ihre schützende Hand über die Leute des NSU
       gehalten, wie zahlreiche parlamentarische Untersuchungsausschüsse
       nachgewiesen haben. Deswegen verstehe ich nicht, warum ausgerechnet die
       Sozialdemokraten und die Grünen in Baden-Württemberg jetzt dem
       Verfassungsschutz die Deutungshoheit über die Frage überlassen wollen, wer
       Verfassungsfeind ist und wer nicht. Der Verfassungsschutz ist ein
       Geheimdienst, der der Regierung untersteht. Er ist kein Gericht.
       
       Die Gewerkschaften haben in den 1970er-Jahren selbst eine Art
       Radikalenerlass eingeführt, die sogenannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse.
       Danach war die Mitgliedschaft in Parteien, die sich etwa auf den Maoismus
       beriefen, unvereinbar mit der in einer Gewerkschaft. Die Leute wurden
       deshalb häufig ausgeschlossen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
       hat sich von dieser Praxis distanziert, sich bei den Betroffenen
       entschuldigt. Wie stehen Sie dazu?
       
       In meiner Gewerkschaft, bei Verdi, gibt es diese Unvereinbarkeitsbeschlüsse
       nicht mehr. Ich habe mich selbst beim vergangenen Gewerkschaftstag dafür
       eingesetzt, dass wir diese Geschichte ernsthaft aufarbeiten.
       
       Bei Gewerkschaften wie der IG Metall gelten die Unvereinbarkeitsbeschlüsse
       weiter, sie gelten allerdings nicht für AfD-Mitglieder.
       
       Ein Ausschluss von AfD-Mitgliedern wäre der falsche Weg. Nur wenn jemand
       aktiv gewerkschaftsschädigend tätig ist, kann ein Ausschluss beantragt
       werden. Ich bin aber der Meinung, dass die AfD verboten werden sollte.
       Deshalb gehöre ich zu den Initiatoren des Freiburger Appells, der dies
       fordert.
       
       Dabei hatten Sie das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschland (KPD)
       durch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1956 immer kritisiert. Es war
       das einzige Verbot einer kommunistischen Partei in einem europäischen Land
       mit zwei Ausnahmen: Spanien und Portugal, zwei damals faschistisch regierte
       Staaten.
       
       Gegen die 1968 gegründete DKP gab es nie ein Verbotsverfahren. Darin sehe
       ich ein gewisses Eingeständnis des Staates, dass das Verbot der KPD falsch
       war.
       
       Sie selbst haben ein Berufsverbot erhalten, weil Sie für die DKP tätig
       waren. Auch Ihr damaliger Genosse, der Realschullehrer Hans Schäfer, wurde
       deswegen aus dem Staatsdienst entlassen. Später trat er der SPD bei.
       Winfried Kretschmann, der wegen seiner Aktivitäten für den KBW zeitweise
       nicht als Lehrer unterrichten durfte, ging zu den Grünen. Die ebenfalls in
       einer maoistischen Partei engagierte Susanne Wetterich, auch ein Opfer des
       Radikalenerlasses in Stuttgart, hat es 2021 über die CDU-Liste kurzfristig
       bis in den Bundestag geschafft. Und Klaus Lipps, Ihr Vorgänger als Sprecher
       der Initiative gegen Berufsverbote, hat, nachdem er nach vielen Prozessen
       endlich verbeamtet worden war, sein DKP-Parteibuch zurückgegeben. Er ist
       seitdem parteilos (Kontext berichtete hier und hier). Wann sind Sie aus der
       DKP ausgetreten? 
       
       Ich bin nie formell ausgetreten, auch wenn ich die Partei schon lange nicht
       mehr wähle. Ich habe wegen der Ukraine-Politik der DKP meinen Beitrag
       zurückgehalten, weil die Partei nicht klipp und klar erklärt hat, dass der
       Angriff Russlands ein Verstoß gegen das Völkerrecht ist. In Prozentzahlen
       ausgedrückt beziehen sich meine politischen Aktivitäten aber zu 90 Prozent
       auf die Gewerkschaftsarbeit. Ich mache außerdem bei der Linken Liste in
       Freiburg mit, beim „Bündnis Freiburg gegen Rechts“ und bin inzwischen einer
       der Sprecher der Initiative gegen Berufsverbote.
       
       Aber ein Austritt aus der DKP kommt für Sie nicht infrage?
       
       Wir Betroffenen von Berufsverboten sind vielleicht ein Fall für
       Psychotherapeuten. Auch nach 50 Jahren ist man noch auf der Schiene, etwas
       nur deshalb nicht machen zu wollen, weil es der Staat verlangt, oder weil
       es zum Mainstream gehört. Ich habe schon oft damit gerechnet, aus der DKP
       rauszufliegen – schon, weil ich dazu aufgerufen habe, Die Linke zu wählen.
       Das gilt als Unterstützung des politischen Gegners. Für mich ist das aber
       heute nicht die entscheidende Frage. Mir geht es um den drohenden
       Radikalenerlass 2.0. Den müssen wir verhindern. Denn wer jetzt ernsthaft
       denkt, mit dem Schleifen rechtsstaatlicher Standards sollen in erster Linie
       Neonazis aus dem Öffentlichen Dienst ferngehalten werden, der irrt.
       
       26 Jul 2025
       
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