URI:
       # taz.de -- Gericht zu Pop-up-Radspuren in Berlin: Noch ein bisschen sicherer
       
       > Die eigentlich temporären Radwege dürfen bleiben, sagt das
       > Oberverwaltungsgericht. Unklar bleibt, wie sie begründet werden müssen.
       
   IMG Bild: Gekommen um zu bleiben? Pop-up-Radspur in Berlin
       
       Berlin taz | Ein bisschen verwirrend ist der Rechtsstreit um die so
       [1][genannten Pop-up-Radspuren in Berlin] ja schon. Am Mittwochnachmittag
       hat sich nun schon zum dritten Mal ein Gericht in dieser Sache geäußert –
       endgültig entschieden ist damit immer noch nichts. Nur so viel ist klar:
       Die im Coronajahr 2020 erstmals angeordneten provisorischen Radspuren auf
       Hauptverkehrsstraßen werden erst einmal nicht angetastet.
       
       Das sind die Hintergründe: Im Sommer hatte ein AfD-Abgeordneter vor dem
       Verwaltungsgericht gegen die geschützten Spuren geklagt, die die
       Senatsverkehrsverwaltung seit März in mehreren Bezirken quasi über Nacht
       angeordnet hatte. Sie behinderten ihn auf seinem Arbeitsweg mit dem Auto,
       so der Kläger. Und siehe da: Das Gericht [2][kassierte die Spuren Anfang
       September] im Eilverfahren.
       
       Allerdings legte der Senat Beschwerde bei der nächsten Instanz ein, dem
       Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Im Oktober fällte dieses
       eine weitere Eilentscheidung: Die Pop-up-Wege können vorerst bleiben. Diese
       Entscheidung hat es jetzt, Anfang Januar, eigentlich nur noch einmal
       bestätigt und als „unanfechtbar“ bezeichnet.
       
       Kein wirklich neuer Sachstand also, trotzdem freuen sich PolitikerInnen und
       Verbände laut: „Das OVG hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach die
       Einrichtung von Pop-Up-Radwegen zulässig ist“, teilte die Verwaltung von
       Senatorin Regine Günther (Grüne) mit. Es sei „ein gutes Signal für das
       Hauptsacheverfahren, in dem abschließend entschieden wird, ob die
       Pop-up-Radwege bleiben können“. Die Grünen-Fraktion sprach von einem
       „weiteren Etappensieg für mehr Verkehrssicherheit“, und der Verein Changing
       Cities sieht in dem Beschluss „ein klares Signal an den Senat: Ihr dürft
       das, jetzt könnt ihr nachlegen!“
       
       Tatsächlich steht es ja nicht schlecht für die Pop-up-Wege (wobei die Frage
       „temporär oder dauerhaft“ in der juristischen Auseinandersetzung eher
       unerheblich ist). Denn auch wenn das Verwaltungsgericht noch im
       Hauptsacheverfahren entscheiden muss, wiegt die jetzt wiederholte Aussage
       des OVG schwer: Der Beschluss der Erstinstanz sei „mit überwiegender
       Wahrscheinlichkeit im Ergebnis fehlerhaft“.
       
       Und das nicht allein, weil laut OVG die Interessen des privaten Klagenden
       gegenüber dem öffentlichen Belang zurücktreten müssten. Sondern auch, weil
       Günthers Verkehrsverwaltung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens konkrete
       Begründungen für die Notwendigkeit der beanstandeten Radspuren nachgereicht
       hat. Dabei handelt es sich um Gefahrenprognosen für die entsprechenden
       Straßenabschnitte, die unter anderem durch Daten aus Verkehrszählungen und
       Unfallstatistiken belegt wurden.
       
       ## Braucht es überhaupt Begründungen?
       
       Noch wichtiger ist aber eine Frage, die sich das OVG gar nicht gestellt
       hat, weil ihm dazu sozusagen der Prüfauftrag fehlte: Muss die
       Verkehrsverwaltung, die vom Mobilitätsgesetz zur Einrichtung sicherer
       Radverkehrsanlagen auf allen Hauptverkehrsstraßen verpflichtet wird,
       tatsächlich jede einzelne dieser Anlagen begründen? Geht eine solche
       Pflicht aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor? Oder nimmt diese
       gerade Radverkehrsanlagen davon aus?
       
       Zu letzterem Schluss war ein Gutachten gekommen, das die
       Senatsverkehrsverwaltung bei den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags
       in Auftrag gegeben hatte. Spätestens in der Hauptsacheentscheidung des
       Verwaltungsgerichts – wann die kommt, kann niemand sagen – ist diese Frage
       zu klären.
       
       Sollte dabei herauskommen, dass für jede Anordnung eine Einzelbegründung
       notwendig ist, wäre das für Changing-Cities-Sprecherin Ragnhild Sørensen
       ein schlechtes Signal: „Die Mobilitätswende treibt man nicht voran, wenn
       man solche Maßnahmen jedes Mal begründen muss.“
       
       Und auch die grüne Fraktionschefin Antje Kapek und der Radverkehrs-Sprecher
       der Fraktion, Stefan Taschner, greifen hier schon einmal vor: „Um wirkliche
       Rechtssicherheit herzustellen, brauchen wir nach wie vor eine Änderung der
       Straßenverkehrsordnung“, fordern sie. Die müsse „Städten endlich mehr
       Spielraum geben, um den Straßenraum gerechter zu verteilen und so das
       Miteinander aller Verkehrsteilnehmer*innen sicherer zu machen“.
       
       7 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Temporaere-Radwege-in-Berlin/!5737873
   DIR [2] /Gericht-stoppt-Pop-up-Radwege-in-Berlin/!5712633
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Claudius Prößer
       
       ## TAGS
       
   DIR Pop-up-Bikelane
   DIR Oberverwaltungsgericht
   DIR Mobilitätswende
   DIR Regine Günther
   DIR Schwerpunkt AfD in Berlin
   DIR Andreas Scheuer
   DIR Radwege
   DIR Pop-up-Bikelane
   DIR Radverkehr
   DIR Pop-up-Bikelane
   DIR Verkehr
   DIR Regine Günther
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR ADFC zieht Bilanz der Verkehrspolitik: Verfahrene Situation
       
       Trotz einer grünen Verkehrssenatorin habe sich die Lage auf den Straßen für
       Radfahrer*innen kaum verbessert, kritisiert der ADFC.
       
   DIR Verfahren gegen Pop-up-Radspuren: Pop-down für Radspur-Klage
       
       Ein AfD-Politiker hat seine Klage gegen Berliner Pop-up-Radspuren
       zurückgezogen. Ganz überraschend kam das nicht.
       
   DIR Fehlende Radwege: Geld ausgeben schwer gemacht
       
       Um den Ausbau von Straßen kümmern sich auf Bundesebene riesige
       Verwaltungseinheiten, um den Radverkehr nur wenige Personen.
       
   DIR Radwege an Bundesstraßen: Schleppender Ausbau
       
       Viele Bundesstraßen haben keinen Radweg. Doch mit der Ausweitung geht es
       nicht voran. Der Erhalt der Infrastruktur geht auf Kosten neuer Strecken.
       
   DIR Temporäre Radwege in Berlin: Ein paar ploppen noch auf
       
       Auch 2021 wird es weitere Pop-up-Radwege geben. Vor allem
       Friedrichshain-Kreuzberg bleibt dabei sehr aktiv. Doch es gibt ein ganz
       großes „Aber“.
       
   DIR Automobilclub kritisiert Infrastruktur: ADAC findet Radwege zu schmal
       
       Nicht nur Radfahrende fordern für sich mehr Platz auf Straßen. Der ADAC hat
       nachgemessen, das Ergebnis: Jeder dritte Radweg müsste breiter sein.
       
   DIR Pop-up-Radstreifen in Berlin: Totgesagte leben länger
       
       Die „Pop-up-Bikelanes“ können nach OVG-Urteil vorerst bleiben. Das ist gut
       so. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie auch langfristig bleiben.
       
   DIR Berliner Urteil zu Pop-up-Radwegen: Mitten im Kulturkampf
       
       Die Berliner Corona-Radwege sind rechtswidrig. Der Gerichtsentscheid
       offenbart die Autolastigkeit der StVO – sie muss dringend überarbeitet
       werden.
       
   DIR Gericht stoppt Pop-up-Radwege in Berlin: Pandemie reicht als Grund nicht aus
       
       Acht kurzfristig eingerichtete Radwege müssen wieder entfernt werden. Das
       hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.