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       # taz.de -- Gericht zu Klimaprozess gegen RWE: Mitschuld von 0,47 Prozent
       
       > Das OLG Hamm lässt im Prozess eines Bauern gegen RWE die Beweisaufnahme
       > zu. Der Konzern habe „messbar“ zum Klimawandel beigetragen.
       
   IMG Bild: Kämpft für sein Recht: Der peruanische Bergbauer Saúl Luciano Lliuya
       
       FREIBURG taz | Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat im Klimaprozess gegen
       den Energiekonzern RWE am Donnerstag den Einstieg in die Beweisaufnahme
       beschlossen. Die [1][Klage des peruanischen Bergbauern Saúl Luciano Lliuya]
       sei rechtlich „schlüssig“. Die Umweltorganisation Germanwatch, die den
       Kläger unterstützt, sprach von einem „historischen Durchbruch mit
       weltweiter Relevanz“.
       
       Der Bauer besitzt ein Haus in der peruanischen Stadt Huaraz in den Anden.
       Er befürchtet, dass das Schmelzen der Andengletscher einen See oberhalb der
       Stadt zum Überlaufen bringen könnte. Eine gewaltige Flutwelle drohe dann
       seinem Haus und der ganzen Stadt. Ursache des Schmelzens sei der
       Klimawandel, der durch den CO2-Ausstoß der Kraftwerke der RWE AG
       mitverursacht sei.
       
       In erster Instanz hatte das Landgericht Essen im Dezember 2016 die Klage
       ohne Beweisaufnahme aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Falls es tatsächlich
       eine Flutgefahr gebe, wäre diese jedenfalls nicht konkret RWE zuzuordnen.
       Schließlich gebe es weltweit zahllose Emittenten, die Treibhausgase
       freisetzten. Es lasse sich keine lineare Verursacherkette zwischen der
       Quelle der Treibhausgase und dem Schaden ausmachen.
       
       Darauf kommt es nach der vorläufigen Rechtsauffassung des OLG Hamm aber
       nicht an. Es genüge, wenn RWE den Klimawandel „mess- und berechenbar“
       mitverursacht habe und damit eine Gefahr für das Haus des Bergbauern
       auslöse. Dann müsse RWE anteilig für Schutzmaßnahmen aufkommen. Der Kläger
       forderte hierfür 17.000 Euro. Dies entspreche 0,47 Prozent der notwendigen
       Dammbaukosten. RWE habe als größter Einzelemittent 0,47 Prozent der
       weltweiten CO2-Emissionen seit Beginn der Industrialisierung verursacht.
       
       ## Urteil im nächsten Jahr nicht zu erwarten
       
       RWE hatte eingewandt, dass seine Kraftwerke staatlich genehmigt wurden und
       der Schadstoffausstoß damit legal gewesen sei. Dies ließ das OLG aber nicht
       gelten. Auch wer durch rechtmäßiges Handeln fremdes Eigentum
       beeinträchtigt, müsse dafür haften. Der Kläger und seine Anwältin Roda
       Verheyen stützen sich auf Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das
       Gericht hat diese Rechtsgrundlage nun grundsätzlich als geeignet anerkannt.
       Der Prozess gilt als Musterverfahren mit weltweiter Vorbildwirkung. Nach
       Angaben von Verheyen existieren in mehr als 50 Staaten ähnliche
       Haftungsvorschriften wie in Deutschland.
       
       Doch noch hat Luciano Lliuya den Prozess nicht gewonnen. In der
       Beweisaufnahme muss er nun belegen, dass RWE tatsächlich „mess- und
       berechenbar“ zur Klimaerwärmung beitrug. Außerdem muss auch bewiesen
       werden, dass durch das Schmelzen des Palcarajugletschers das Wasser in der
       Palcacocha-Lagune so sehr steigt, das es die natürliche Moräne nicht mehr
       halten kann.
       
       Vermutlich werden dafür mindestens zwei Sachverständige benötigt, die das
       Gericht in Absprache mit RWE und dem Kläger auswählen will. Ein Urteil ist
       deshalb wohl auch im nächsten Jahr kaum zu erwarten.
       
       30 Nov 2017
       
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