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       # taz.de -- Gemeinnützigkeit für Attac: Attac unterliegt in Kassel
       
       > Das hessische Finanzgericht entscheidet: Attac ist nicht gemeinnützig.
       > Die Globalisierungskritiker wollen bis zum Bundesverfassungsgericht
       > ziehen.
       
   IMG Bild: Die Globalisierung zu kritisieren, wie hier in Heiligendamm, ist weiterhin nicht gemeinnützig
       
       Berlin taz | Die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit der
       globalisierungskritischen Organisation Attac geht nach der Entscheidung des
       Hessischen Finanzgerichts an diesem Mittwoch weiter. Das Gericht [1][lehnte
       die Klage von Attac] gegen den Verlust der Gemeinnützigkeit ab. Die
       Globalisierungskritiker*innen wollen nun Revision beim Bundesfinanzhof
       einlegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen.
       
       Die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts in Kassel musste sich am
       höher stehenden Bundesfinanzhof (BFH) orientieren, der enge Vorgaben
       gemacht hatte. Der Kasseler Richter Helmut Lotzgeselle kritisierte diese
       und sagte, der BFH habe sein Urteil vom vergangenen Jahr anscheinend „mit
       heißer Nadel gestrickt“. Kern des Konflikts ist die Frage, wie politisch
       gemeinnützige Organisationen handeln dürfen. 2014 entzog das Finanzamt
       Frankfurt/Main Attac die Gemeinnützigkeit mit der Begründung, es handele
       nicht zuvörderst im Sinne der steuerbegünstigten Zwecke der eigenen
       Satzung. Stattdessen verfolgten die Globalisierungskritiker
       „allgemeinpolitische Ziele“.
       
       Laut seiner Satzung fördert Attac unter anderem „Bildung“ und das
       „demokratische Staatswesen“. Neben zahlreichen anderen stehen diese Zwecke
       in der bundesweiten Abgabenordnung, der Basis für die Erteilung der
       Gemeinnützigkeit. Gegründet wurde Attac allerdings, um eine gerechte
       Globalisierung und höhere Steuern für internationale Konzerne
       durchzusetzen. Weil diese Ziele sich nicht in der Abgabenordnung finden,
       beruft Attac sich hilfsweise unter anderem auf die Bildung.
       
       Die Auseinandersetzung zieht Kreise: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs
       [2][entzog das zuständige Berliner Finanzamt der Vereinigung der Verfolgten
       des Naziregimes die Gemeinnützigkeit], ebenso der Kampagnenorganisation
       Campact. Deshalb verlangen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen wie der
       Bund für Umwelt und Naturschutz, die Deutsche Umwelthilfe und der
       Verkehrsclub VCD, die Abgabenordnung zu ändern: Gemeinnützige Zwecke sollen
       auch überwiegend oder sogar ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt
       werden dürfen. Zudem gibt es Vorschläge, die förderungsfähigen Zwecke zu
       ergänzen.
       
       Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) lässt seine Fachleute schon länger
       an einer Neuregelung arbeiten – bisher ohne öffentliches Ergebnis. Auch ein
       Konsens mit den Bundesländern gestaltet sich schwierig. Einerseits hat etwa
       die CDU-FDP-Regierung von Nordrhein-Westfalen kein Interesse, linken
       Organisationen mehr Bewegungsspielraum zu verschaffen. Andererseits fällt
       wohl die Abgrenzung zu politischen Parteien schwer.
       
       26 Feb 2020
       
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