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       # taz.de -- Entlassener Hampton Dellinger: Säuberungen landen beim Obersten Gericht
       
       > In den USA muss der Supreme Court über Trumps Kündigung von unliebsamem
       > Personal entscheiden. Zuvor hatte der Leiter der Behörde zum Schutz von
       > Whistleblowern geklagt.
       
   IMG Bild: Der Supreme Court in Washington muss entscheiden, ob Trump Beamte einfach feuern kann, wie ihm beliebt
       
       Berlin taz | Nicht einmal einen Monat nach der erneuten Amtsübernahme
       Donald Trumps als US-Präsident muss sich der Oberste Gerichtshof jetzt mit
       seinen Handlungen beschäftigen. Wie der aus sechs konservativen und nur
       noch drei liberalen Richter*innen zusammengesetzte Court entscheidet,
       wird wegweisend dafür sein, ob Trump seinen [1][politischen Umbau von
       Verwaltungsstrukturen] ungehindert umsetzen kann.
       
       Konkreter Anlass: Am 7. Februar erhielt Hampton Dellinger, Leiter der
       US-Bundesbehörde zum Schutz von Whistleblowern eine E-Mail aus dem Weißen
       Haus: fristlose Kündigung ohne Begründung. Der 57jährige Dellinger war im
       vergangenen Jahr von Joe Biden nominiert und vom Senat für eine fünfjährige
       Amtszeit bestätigt worden.
       
       Die Behörde – im englischen Original: United States Office of Special
       Counsel, kurz OSC – wurde 1979 gegründet, einige Jahre nach dem
       [2][Watergate-Skandal], der 1974 zum Rücktritt des damaligen Präsidenten
       Richard Nixon geführt hatte. Ziel der unabhängigen Behörde sollte es sein,
       öffentliche Angestellte vor dem – auch politisch motivierten –
       Fehlverhalten ihrer Vorgesetzten zu schützen, insbesondere auch
       Whistleblower, die den Mut aufbrachten, ihre Insiderkenntnisse über
       Missstände öffentlich zu machen.
       
       Im Statut der Behörde heißt es, der Leiter „kann nur in Fällen von
       Ineffizienz, Pflichtverweigerung oder Verfehlungen gegen das Gesetz vom
       Präsidenten abgesetzt werden“. Von politischen Gründen ist da nicht die
       Rede – wie bei allen unabhängigen Behörden, gerade solchen, die
       Regierungshandeln selbst überprüfen sollen.
       
       ## Hampton Dellinger klagte gegen Kündigung
       
       Kein Wunder, dass Dellinger sofort gegen seine Kündigung klagte, woraufhin
       die Washingtoner Bundesrichterin Amy Berman Jackson – von Trump verhasst,
       weil sie sich auch mit dem [3][Kapitolsturm vom 6. Januar 2021] befasst
       hatte – die Kündigung per einstweiliger Verfügung vorläufig aus- und
       Dellinger wieder einsetzte. Das Statut, begründete Jackson, „drückt klar
       die Absicht des Kongresses aus, die Unabhängigkeit des Special Counsel
       sicherzustellen und seine Arbeit von den wechselnden Winden politischer
       Veränderungen abzuschirmen.“
       
       Auch dagegen klagte die Trump-Regierung, fand aber auch in der
       nächsthöheren Instanz kein Recht, weshalb sich die amtierende
       Staatsanwältin Sarah M. Harris nunmehr an den Obersten Gerichtshof richtet:
       „Das Gericht sollte es nicht zulassen, dass untere Instanzen die Macht der
       Exekutive beschränken, indem sie dem Präsidenten vorschreiben, wie lange er
       eine Behördenleitung gegen seinen Willen im Amt lassen muss.“ Schon am
       Dienstag dieser Woche sollten sich die Obersten Richter mit dem Eilantrag
       befassen.
       
       Was sie entscheiden, wird nicht nur im Fall Hampton Dellinger
       ausschlaggebend sein: Auch den Chef der Verbraucherschutzbehörde hat Trump
       bereits rausgeworfen, außerdem 17 sogenannte Inspector Generals – das sind
       behördeninterne Kontrolleure, die eben politisch unabhängig das rechtmäßige
       Handeln der Verwaltung überprüfen sollen.
       
       17 Feb 2025
       
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   DIR Bernd Pickert
       
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