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       # taz.de -- Arbeitsschutz bei Onlineplattformen: Gegen Ausbeutung von Crowdworkern
       
       > Lieferando & Co stehen schon lange in der Kritik. Bundesarbeitsminister
       > Heil will nun gegen Billiglöhne auf Digitalplattformen vorgehen.
       
   IMG Bild: Plattformökonomie hört sich gut an, dafür wird schlecht bezahlt
       
       Berlin taz | Was sich hinter dem etwas sperrigen Begriff Plattformökonomie
       verbirgt, betrifft schon lange den Alltag vieler Menschen in Deutschland.
       Dahinter kann ein junger Mann stehen, der Pizza ausliefert für
       Essenslieferdienste wie Lieferando, oder eine Haushaltshilfe, die über eine
       Onlineplattform gebucht wird, um Fenster in einem Büro zu putzen. Es kann
       aber auch die Übersetzerin sein, die online ihre Aufträge entgegennimmt.
       
       Dass Arbeit über digitale Plattformen vermittelt wird, hat sich oft als
       hilfreich und vorteilhaft erwiesen – nicht nur in der Coronazeit. Nur: Für
       die Arbeiter:innen sind die Bedingungen manchmal ziemlich miserabel.
       Billiglöhne, Scheinselbstständigkeit, keine soziale Absicherung sind
       Begleiterscheinungen dieser digitalen Flexibilisierung.
       
       Lieferando zahlt beispielsweise nur knapp über dem Mindestlohn und
       versuchte in Köln die [1][Wahl eines Betriebsrats zu torpedieren]. Auch
       Essenslieferdienste wie Foodora und Deliveroo stehen immer wieder in der
       Kritik, [2][arbeitsrechtliche Mindeststandards zu unterwandern].
       
       Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte nun die Arbeitssituation
       der Plattformarbeiter:innen verbessern. Am Freitag legte er ein
       Eckpunktepapier mit dem Titel „Faire Arbeit in der Plattformökonomie“ vor.
       „Ich werde nicht zulassen, dass Digitalisierung in der Plattformökonomie
       mit Ausbeutung verwechselt wird“, sagte Heil. Allein auf die
       Selbstregulierung der Unternehmen zu setzen, werde nicht reichen.
       
       ## Billiglöhne und fehlende soziale Absicherung
       
       Für eine bessere soziale Absicherung will das Bundesarbeitsministerium
       etwa, dass soloselbstständige Plattformtätige in die gesetzliche
       Rentenversicherung mit einbezogen werden und die Plattformen sich an der
       Beitragszahlung beteiligen.
       
       Oder: Um besser gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen zu können, soll bei
       Zweifeln vor Gericht die Plattform in der Pflicht sein, das Gegenteil zu
       beweisen. Zudem sollen je nach Dauer Mindestkündigungsfristen
       festgeschrieben werden – denn in der Praxis können Arbeiter:innen oft sehr
       kurzfristig gekündigt werden.
       
       Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds, begrüßte die
       Initiative des Bundesarbeitsministers. „Es ist ein richtiger und
       überfälliger Schritt, um dem Wildwuchs im digitalen Schattenarbeitsmarkt zu
       begegnen“, sagte Piel der taz. Gut sei insbesondere, dass Soloselbständige
       nun „verpflichtend in den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung und
       Unfallversicherung aufgenommen werden sollen“ und sich die
       Plattformbetreiber an den Kosten beteiligen müssten.
       
       Dennoch sieht Piel noch Nachholbedarf, um die kollektiven Rechte der
       Plattformbeschäftigten zu stärken. „Gewerkschaften brauchen unbedingt
       Zugangsrechte zu den Plattformbeschäftigten, um dort bessere
       Arbeitsbedingungen organisieren zu können“, sagte die Gewerkschafterin.
       
       ## „Digitaler Schattenarbeitsmarkt“
       
       Nach einer EU-Erhebung beziehen 2,7 Millionen Menschen in Deutschland
       entweder mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus Plattformarbeit oder
       arbeiten mindestens zehn Stunden pro Woche auf diese Weise, wie das
       Ministerium schreibt. Andere Studien kämen zu geringeren Zahlen.
       
       Das Arbeitsfeld scheint jedenfalls sehr heterogen zu sein. In einer
       [3][Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2019], für die rund 700
       Plattformarbeiter:innen befragt wurden, gaben 59 Prozent der Befragten an,
       „sehr“ oder „eher“ zufrieden mit dieser Form der Arbeit zu sein. 31 Prozent
       hatten ein monatliches Nettoeinkommen von über 3.000 Euro zur Verfügung.
       
       Doch jeder vierte Befragte musste mit weniger als 1.500 Euro zurechtkommen.
       Fast alle gaben an, nur nebenberuflich Plattformarbeit zu leisten, um die
       Haupttätigkeit finanziell zu ergänzen.
       
       Auch Hubertus Heil betonte: „Es gibt Plattformen, in denen ich keineswegs
       den Eindruck habe, dass prekäre Arbeit vorherrscht“, und nannte etwa
       Handwerksplattformen. Doch faire Bedingungen seien generell nötig:
       „Plattformen dürfen nicht mit den niedrigsten Löhnen und dem schlechtesten
       Schutz miteinander konkurrieren.“ Das Thema soll nun auch auf dem
       Digitalgipfel der Regierung am Montag und Dienstag diskutiert werden.
       
       27 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Lieferando-torpediert-Betriebsratswahl/!5676689
   DIR [2] /Arbeitsbedingungen-bei-Foodora-und-Co/!5428832
   DIR [3] https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Plattform_07lay.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Kalarickal
       
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