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       # taz.de -- Forderung der Justizministerkonferenz: Sonderschutz nur noch für Kommunalpolitiker:innen
       
       > Die Justizminister:innen der Länder wollen, dass die Beleidigung
       > von Spitzenpolitiker:innen nicht mehr schwerer bestraft wird als
       > die anderer Menschen.
       
   IMG Bild: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will, dass die erhöhte Strafdrohung für Politikerbeleidigung auch weiterhin gilt
       
       Die Justizministerkonferenz (Jumiko) fordert eine Einschränkung der
       Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker:innen. Für die Beleidigung von
       Spitzenpolitiker:innen soll somit kein erhöhtes Strafmaß mehr
       gelten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnte den Vorschlag
       ab.
       
       Eine Beleidigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
       geahndet. Für Politikerbeleidigung gilt laut Strafgesetzbuch seit 2021 eine
       erhöhte Strafdrohung von bis zu drei Jahren (Paragraf 188). Sachsens
       Justizministerin Constanze Geiert (CDU) lehnt die Differenzierung ab. „Wir
       brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker“, [1][sagte sie jüngst im
       taz-Interview].
       
       Als Geiert vor einigen Wochen den Antrag an die Jumiko stellte, Paragraf
       188 abzuschaffen, stand sie ganz allein. Weil ihre Initiative aber in der
       Öffentlichkeit stark unterstützt wurde, konnte sie zumindest die anderen
       CDU/CSU-Justizminister:innen zu einem Kompromiss bewegen.
       
       Mit 9 zu 7 Stimmen sprachen sich die Landesminister:innen nun dafür
       aus, dass Paragraf 188 nur noch für Kommunalpolitiker:innen gelten
       soll, weil Gemeinderäte und Bürgermeister überwiegend ehrenamtlich tätig
       sind und deshalb besonders schutzbedürftig seien. Dagegen soll Paragraf 188
       nicht mehr für Abgeordnete und Minister gelten, so der Beschluss.
       
       ## SPD-Minister:innen dagegen
       
       Die sieben Justizminister:innen von SPD, Grünen und Linken lehnten
       den Vorschlag allerdings ab. „Paragraf 188 schützt vor allem die
       Demokratie“, betonte Niedersachsens Ministerin Kathrin Wahlmann (SPD).
       Bestraft werde die Politikerbeleidigung nur, wenn das politische Wirken des
       Betroffenen beeinträchtigt wird.
       
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) schloss sich an. Sie verwies
       auf eine aktuelle Umfrage, wonach 58 Prozent der Befragten Paragraf 188
       beibehalten wollen. Nur 38 Prozent sprachen sich für eine Abschaffung aus.
       
       Die Politikerbeleidigung war ins Gerede gekommen, seit es Ende 2024 eine
       [2][Hausdurchsuchung bei einem Rentner gab], der den damaligen
       Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als „Schwachkopf“ bezeichnete.
       Vor kurzem führte die [3][Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als
       „Lügen-Fritze“] zu einer Geldstrafe. Ob solche Bezeichnungen als
       Beleidigung strafbar sind, müssen Gerichte im Einzelfall entscheiden und
       ist unabhängig von Paragraf 188, der nur das Strafmaß und das Erfordernis
       eines Strafantrags betrifft.
       
       Ein zweiter Schwerpunkt der Jumiko [4][befasste sich mit dem
       Sexualstrafrecht.]
       
       12 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Saechsische-Ministerin-zu-Beleidigungen/!6186173
   DIR [2] /Rentner-beleidigt-Habeck/!6046988
   DIR [3] https://www.instagram.com/reel/DX68L-1iR2d/
   DIR [4] /Justizministerkonferenz-in-Hamburg/!6186334
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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