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       # taz.de -- Geplante Pflegereform: Du bist mir lieb – und viel zu teuer
       
       > Gesundheitsministerin Nina Warken will ein Milliardenloch in der
       > Pflegeversicherung stopfen. Das sind für fast alle schlechte Nachrichten.
       > Die wichtigsten Fragen und Antworten.
       
   IMG Bild: Pflege kostet – und die Belastungen könnten durch die Reform noch steigen
       
       Was bedeutet der Gesetzentwurf für Pflegebedürftige? 
       
       Harte Einschnitte. Über 6 Millionen Menschen sind derzeit pflegebedürftig,
       Tendenz steigend. Mit dem [1][vorgelegten Entwurf für das
       Pflegeneuordnungsgesetz] möchte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun
       in erster Linie den Anstieg der Pflegekosten begrenzen. Deshalb soll zum
       Beispiel die Pflegebegutachtung strenger werden. Damit wird es schwerer,
       sich die Pflegebedürftigkeit anerkennen zu lassen.
       
       Im niedrigsten Pflegegrad 1 soll zudem bei Neueinstufungen der
       Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gestrichen werden. Im Gegenzug ist
       mehr Prävention geplant. Neu eingeführt werden soll ein Anspruch auf
       individuelle Pflegebegleitung, also eine psychosoziale Unterstützung
       pflegender Angehöriger. Ein weiterer Punkt: Menschen, die im Pflegeheim
       wohnen, müssen mehr zahlen. Dabei können sich schon jetzt viele die hohen
       Eigenanteile nicht leisten, im Bundesdurchschnitt liegen sie im [2][ersten
       Jahr bei etwa 3.200 Euro im Monat.]
       
       Je länger Bewohner*innen im Heim bleiben, desto höhere Zuschüsse
       bekommen sie von der Pflegekasse. Nach den neuen Plänen soll es aber länger
       dauern, bis der nächsthöhere Zuschuss greift. Sind Heimbewohner*innen
       finanziell überfordert, springt das Sozialamt ein. Damit kommen höhere
       Kosten auf die Kommunen zu.
       
       Und was bedeuten die Pläne für pflegende Angehörige? 
       
       [3][Noch mehr Belastung]. Auf harte Kritik stößt das Vorhaben,
       Rentenbeiträge für sie zu kürzen. Der Großteil der Pflege wird in Familien
       zu Hause gestemmt. Viele reduzieren dafür ihre Lohnarbeit oder unterbrechen
       sie sogar ganz – mit entsprechendem Armutsrisiko. Zum Ausgleich zahlt die
       Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für pflegende
       Angehörige.
       
       Das seien „häufig Frauen, Partnerinnen, Töchter und Schwiegertöchter“, sagt
       Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats der taz. Ihnen
       weniger rentenrechtliche Anerkennung zu geben, sei „ein fatales Signal“.
       Ihre Arbeit stabilisiere das Pflegesystem jeden Tag. Und auch die
       Fachverbände für Menschen mit Behinderung sprechen von einer „massiven
       Zumutung“. Warkens Pläne seien verheerend für Eltern von Kindern mit
       Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte zu Hause pflegen.
       
       Verschlechtert sich durch die Reform die Pflege? 
       
       Die Versorgung könne „fragiler“ werden, befürchtet Pflegerat-Präsidentin
       Vogler. Der Pflegebedarf verschwinde nicht, „weil Leistungen später
       greifen, Budgets gekürzt oder Menschen niedriger eingestuft werden“. In
       Heimen könne eine niedrigere Einstufung auch weniger Personal bedeuten.
       Gravierend sei auch das Vorhaben, die Tariftreueregelung in der
       Langzeitpflege auszusetzen. Gute Löhne seien „Voraussetzung für
       Personalgewinnung, Personalbindung und Versorgungssicherheit“. Kritik am
       Sparpaket kommt auch von SPD und CSU. Sozialverbände, Länder und Kommunen
       beklagen einseitige Einsparungen zulasten von Pflegebedürftigen,
       Angehörigen und Gemeinden.
       
       Müssen künftig mehr Pflegebedürftige zum Sozialamt, weil das eigene
       Einkommen und Vermögen nicht reichen, um die Kosten für die Pflege zu
       bezahlen? 
       
       Wahrscheinlich ja. Derzeit müssen rund [4][36 Prozent der
       Pflegeheimbewohner:innen einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim
       Sozialamt stellen]. Sollte die geplante Pflegereform tatsächlich kommen,
       könnten es im Jahre 2035 womöglich rund 46 Prozent der
       Heimbewohner:innen sein, hat der Bremer Gesundheitsökonom [5][Heinz
       Rothgang] errechnet. Vor der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre
       1995 mussten übrigens ganze 70 Prozent der Pflegeheimbewohner:innen
       einen Antrag beim Sozialamt auf Hilfe zur Pflege stellen.
       
       Auf welche Vermögen darf das Sozialamt nicht zugreifen, wenn man Hilfe zur
       Pflege im Heim benötigt? 
       
       10.000 Euro pro Person gelten als Schonvermögen, sagt der [6][Paragraf 90]
       im SGB 12. Ein eigenes Haus, das noch von der Ehepartnerin oder dem
       Ehepartner genutzt wird, muss nicht verkauft werden. Wenn das Haus sehr
       groß ist, kann das Sozialamt aber für einen gewissen Anteil der noch
       genutzten Immobilie eine Grundschuld eintragen lassen.
       
       Wichtig: Die Erb:innen eine:r Pflegeheimbewohner:in müssen laut
       [7][Paragraf 102] im SGB 12 aus dem Nachlass die Sozialleistungen
       zurückzahlen. Manche Rechtsanwälte raten daher Eigenheimbesitzern, die
       Immobilie rechtzeitig an die künftigen Erben zu verschenken, womöglich
       unter Beibehaltung eines Wohnrechts. Diese Schenkung muss mehr als zehn
       Jahre vor Eintritt des Pflegefalls erfolgen, denn das Sozialamt kann sich
       das [8][Geld aus bis zu zehn Jahren zurückliegenden Schenkungen noch]
       wiederholen.
       
       Müssen erwachsene Kinder künftig wieder selbst für die Pflege der alten
       Eltern zahlen? 
       
       Womöglich ja. Bisher gilt das sogenannte [9][Angehörigen-Entlastungsgesetz,
       Paragraf 94] im SGB 12. Danach müssen Kinder und Eltern von
       Pflegebedürftigen nichts für die Pflege zahlen, wenn das
       Jahresbruttoeinkommen des erwachsenen Kindes oder von Mutter oder Vater
       nicht höher liegt als 100.000 Euro brutto im Jahr. Im Gesetzentwurf von
       Warken zur Pflege steht, dass eine „Rücknahme“ dieser Angehörigenentlastung
       in einem zweiten Reformgesetz angestrebt wird.
       
       Haben es Privatversicherte besser? 
       
       Selbstständige und Beamte sind meist über ihre private Krankenkasse in der
       [10][privaten Pflegepflichtversicherung] versichert. Deren Leistungen
       entsprechen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung der gesetzlichen
       Kassen. Für [11][Beamt:innen,] die durch einen Heimaufenthalt in eine
       soziale Notlage geraten, leistet der Staat aber über die sogenannte
       Beihilfe unter Umständen einen Zuschuss. Das führt dazu, dass der
       Eigenbeitrag im Falle des Heimaufenthaltes für sie geringer ausfällt.
       
       12 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Entwurf-zur-Pflegereform/!6184445
   DIR [2] https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html
   DIR [3] /Entwurf-zur-Pflegereform/!6184445
   DIR [4] /Heimkosten-bei-Pflegereform/!6178911
   DIR [5] https://www.dak.de/presse/bundesthemen/politik-unternehmensnachrichten/dak-gutachten-pflegereform-verschaerft-armutsrisiko_169422
   DIR [6] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html
   DIR [7] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__102.html
   DIR [8] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/sozialhilfe-wann-sich-das-sozialamt-an-pflegekosten-beteiligt-55159
   DIR [9] https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-angehoerigen-entlastungsgesetz.html
   DIR [10] /Pflegereform-und-Einsparungen/!6184989
   DIR [11] https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/vollstationaere_pflege.pdf?__blob=publicationFile&v=12
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Kalarickal
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