# taz.de -- Geplante Pflegereform: Du bist mir lieb – und viel zu teuer
> Gesundheitsministerin Nina Warken will ein Milliardenloch in der
> Pflegeversicherung stopfen. Das sind für fast alle schlechte Nachrichten.
> Die wichtigsten Fragen und Antworten.
IMG Bild: Pflege kostet – und die Belastungen könnten durch die Reform noch steigen
Was bedeutet der Gesetzentwurf für Pflegebedürftige?
Harte Einschnitte. Über 6 Millionen Menschen sind derzeit pflegebedürftig,
Tendenz steigend. Mit dem [1][vorgelegten Entwurf für das
Pflegeneuordnungsgesetz] möchte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun
in erster Linie den Anstieg der Pflegekosten begrenzen. Deshalb soll zum
Beispiel die Pflegebegutachtung strenger werden. Damit wird es schwerer,
sich die Pflegebedürftigkeit anerkennen zu lassen.
Im niedrigsten Pflegegrad 1 soll zudem bei Neueinstufungen der
Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat gestrichen werden. Im Gegenzug ist
mehr Prävention geplant. Neu eingeführt werden soll ein Anspruch auf
individuelle Pflegebegleitung, also eine psychosoziale Unterstützung
pflegender Angehöriger. Ein weiterer Punkt: Menschen, die im Pflegeheim
wohnen, müssen mehr zahlen. Dabei können sich schon jetzt viele die hohen
Eigenanteile nicht leisten, im Bundesdurchschnitt liegen sie im [2][ersten
Jahr bei etwa 3.200 Euro im Monat.]
Je länger Bewohner*innen im Heim bleiben, desto höhere Zuschüsse
bekommen sie von der Pflegekasse. Nach den neuen Plänen soll es aber länger
dauern, bis der nächsthöhere Zuschuss greift. Sind Heimbewohner*innen
finanziell überfordert, springt das Sozialamt ein. Damit kommen höhere
Kosten auf die Kommunen zu.
Und was bedeuten die Pläne für pflegende Angehörige?
[3][Noch mehr Belastung]. Auf harte Kritik stößt das Vorhaben,
Rentenbeiträge für sie zu kürzen. Der Großteil der Pflege wird in Familien
zu Hause gestemmt. Viele reduzieren dafür ihre Lohnarbeit oder unterbrechen
sie sogar ganz – mit entsprechendem Armutsrisiko. Zum Ausgleich zahlt die
Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für pflegende
Angehörige.
Das seien „häufig Frauen, Partnerinnen, Töchter und Schwiegertöchter“, sagt
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats der taz. Ihnen
weniger rentenrechtliche Anerkennung zu geben, sei „ein fatales Signal“.
Ihre Arbeit stabilisiere das Pflegesystem jeden Tag. Und auch die
Fachverbände für Menschen mit Behinderung sprechen von einer „massiven
Zumutung“. Warkens Pläne seien verheerend für Eltern von Kindern mit
Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte zu Hause pflegen.
Verschlechtert sich durch die Reform die Pflege?
Die Versorgung könne „fragiler“ werden, befürchtet Pflegerat-Präsidentin
Vogler. Der Pflegebedarf verschwinde nicht, „weil Leistungen später
greifen, Budgets gekürzt oder Menschen niedriger eingestuft werden“. In
Heimen könne eine niedrigere Einstufung auch weniger Personal bedeuten.
Gravierend sei auch das Vorhaben, die Tariftreueregelung in der
Langzeitpflege auszusetzen. Gute Löhne seien „Voraussetzung für
Personalgewinnung, Personalbindung und Versorgungssicherheit“. Kritik am
Sparpaket kommt auch von SPD und CSU. Sozialverbände, Länder und Kommunen
beklagen einseitige Einsparungen zulasten von Pflegebedürftigen,
Angehörigen und Gemeinden.
Müssen künftig mehr Pflegebedürftige zum Sozialamt, weil das eigene
Einkommen und Vermögen nicht reichen, um die Kosten für die Pflege zu
bezahlen?
Wahrscheinlich ja. Derzeit müssen rund [4][36 Prozent der
Pflegeheimbewohner:innen einen Antrag auf Hilfe zur Pflege beim
Sozialamt stellen]. Sollte die geplante Pflegereform tatsächlich kommen,
könnten es im Jahre 2035 womöglich rund 46 Prozent der
Heimbewohner:innen sein, hat der Bremer Gesundheitsökonom [5][Heinz
Rothgang] errechnet. Vor der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre
1995 mussten übrigens ganze 70 Prozent der Pflegeheimbewohner:innen
einen Antrag beim Sozialamt auf Hilfe zur Pflege stellen.
Auf welche Vermögen darf das Sozialamt nicht zugreifen, wenn man Hilfe zur
Pflege im Heim benötigt?
10.000 Euro pro Person gelten als Schonvermögen, sagt der [6][Paragraf 90]
im SGB 12. Ein eigenes Haus, das noch von der Ehepartnerin oder dem
Ehepartner genutzt wird, muss nicht verkauft werden. Wenn das Haus sehr
groß ist, kann das Sozialamt aber für einen gewissen Anteil der noch
genutzten Immobilie eine Grundschuld eintragen lassen.
Wichtig: Die Erb:innen eine:r Pflegeheimbewohner:in müssen laut
[7][Paragraf 102] im SGB 12 aus dem Nachlass die Sozialleistungen
zurückzahlen. Manche Rechtsanwälte raten daher Eigenheimbesitzern, die
Immobilie rechtzeitig an die künftigen Erben zu verschenken, womöglich
unter Beibehaltung eines Wohnrechts. Diese Schenkung muss mehr als zehn
Jahre vor Eintritt des Pflegefalls erfolgen, denn das Sozialamt kann sich
das [8][Geld aus bis zu zehn Jahren zurückliegenden Schenkungen noch]
wiederholen.
Müssen erwachsene Kinder künftig wieder selbst für die Pflege der alten
Eltern zahlen?
Womöglich ja. Bisher gilt das sogenannte [9][Angehörigen-Entlastungsgesetz,
Paragraf 94] im SGB 12. Danach müssen Kinder und Eltern von
Pflegebedürftigen nichts für die Pflege zahlen, wenn das
Jahresbruttoeinkommen des erwachsenen Kindes oder von Mutter oder Vater
nicht höher liegt als 100.000 Euro brutto im Jahr. Im Gesetzentwurf von
Warken zur Pflege steht, dass eine „Rücknahme“ dieser Angehörigenentlastung
in einem zweiten Reformgesetz angestrebt wird.
Haben es Privatversicherte besser?
Selbstständige und Beamte sind meist über ihre private Krankenkasse in der
[10][privaten Pflegepflichtversicherung] versichert. Deren Leistungen
entsprechen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung der gesetzlichen
Kassen. Für [11][Beamt:innen,] die durch einen Heimaufenthalt in eine
soziale Notlage geraten, leistet der Staat aber über die sogenannte
Beihilfe unter Umständen einen Zuschuss. Das führt dazu, dass der
Eigenbeitrag im Falle des Heimaufenthaltes für sie geringer ausfällt.
12 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] /Entwurf-zur-Pflegereform/!6184445
DIR [2] https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html
DIR [3] /Entwurf-zur-Pflegereform/!6184445
DIR [4] /Heimkosten-bei-Pflegereform/!6178911
DIR [5] https://www.dak.de/presse/bundesthemen/politik-unternehmensnachrichten/dak-gutachten-pflegereform-verschaerft-armutsrisiko_169422
DIR [6] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html
DIR [7] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__102.html
DIR [8] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/sozialhilfe-wann-sich-das-sozialamt-an-pflegekosten-beteiligt-55159
DIR [9] https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Fragen-und-Antworten-Angehoerigen-Entlastungsgesetz/faq-angehoerigen-entlastungsgesetz.html
DIR [10] /Pflegereform-und-Einsparungen/!6184989
DIR [11] https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/Merkblaetter/vollstationaere_pflege.pdf?__blob=publicationFile&v=12
## AUTOREN
DIR Jasmin Kalarickal
DIR Barbara Dribbusch
## TAGS
DIR Pflege
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