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       # taz.de -- Mietrechtsnovelle von Union und SPD: Möbelabzocke schwerer gemacht
       
       > Das Bundeskabinett gibt grünes Licht für eine weitere Mietrechtsreform.
       > Was steht drin? Und was bringt es? Die wichtigsten Änderungen im
       > Überblick.
       
   IMG Bild: Die Mieten kennen insbesondere in den Großstädten nur eine Richtung: höher, höher, höher
       
       Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine Reform beschlossen, die
       Mieter*innen besser schützen soll. Der Gesetzentwurf zielt unter anderem
       darauf ab, dass die [1][Mietpreisbremse besser eingehalten wird.] Es ist
       nicht die einzige neue Regelung.
       
       Mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen 
       
       Ein abgeranztes Sofa in die Wohnung stellen und dafür 200 Euro mehr Miete
       kassieren? Eine solche Abzocke soll künftig nicht mehr möglich sein. Die
       Bundesregierung möchte für mehr Transparenz sorgen. Möblierte Wohnungen
       gelten schon seit [2][Langem als Schlupfloch], die Mietpreisbremse zu
       umgehen. Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse zwar auch bei möblierten
       Wohnungen, nur sind Vermieter*innen bislang nicht verpflichtet, den
       Zuschlag für Möbel transparent auszuweisen. Für Mieter*innen ist es
       deshalb schwer nachzuvollziehen, ob die verlangte Miete zulässig ist.
       
       Genau das soll sich jetzt ändern: Vermieter*innen sollen künftig ihre
       Zuschläge gesondert ausweisen. Zudem soll der Zuschlag angemessen sein und
       sich am Zeitwert der Möbel orientieren. Für voll möblierte Wohnungen können
       Vermieter*innen eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete
       ansetzen. Es soll aber in Einzelfällen auch mehr möglich sein.
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wollte die Pauschale
       ursprünglich auf 5 Prozent begrenzen, konnte sich damit aber nicht
       durchsetzen.
       
       Kurzzeitmiete wird näher definiert
       
       Bei Kurzzeitvermietungen soll erstmals eine gesetzliche Höchstgrenze von 6
       Monaten gelten, unter bestimmten Voraussetzungen soll der Zeitraum auf 8
       Monate verlängerbar sein. Der Hintergrund: Werden Wohnungen „[3][zum
       vorübergehenden Gebrauch“ vermietet, gelten offiziell keine
       Mieterschutzregeln]. Kurzzeitvermietungen sind eigentlich nur für klar
       begrenzte Aufenthalte gedacht, etwa für eine Kur, Fortbildungen oder
       befristete Arbeitseinsätze in einer anderen Stadt. Bislang war aber nicht
       definiert, welcher Zeitraum als vorübergehend gilt – und das [4][lädt
       offensichtlich zu Missbrauch ein.]
       
       Mehr Regeln für Indexmietverträge 
       
       Spätestens seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine wird
       vermehrt über Indexmietverträge diskutiert. Denn bei diesen Verträgen
       richtet sich die Höhe der Miete nach dem Verbraucherpreisindex, die Miete
       korreliert also mit der Inflation. Sie kann einmal im Jahr angepasst
       werden. Weitere Besonderheiten: Modernisierungskosten dürfen nicht auf die
       Miete umgelegt werden, es sei denn, sie sind gesetzlich festgeschrieben.
       Und: Nur bei der Festlegung der Ausgangsmiete gilt die Mietpreisbremse,
       danach gibt es keine weitere Begrenzung bei den Steigerungen.
       
       Mit dem neuen Gesetzentwurf soll der Preisanstieg bei sehr hoher Inflation
       etwas begrenzt werden. Oberhalb einer Grenze von 3 Prozent dürfen in
       angespannten Wohnungsmärkten die Steigerungen nur noch zur Hälfte
       mieterhöhend geltend gemacht werden, also: 3 Prozent plus x durch 2. Steigt
       der Verbraucherindex um 5 Prozent, wird die Mietsteigerung demnach bei 4
       Prozent gedeckelt; bei einer Steigerung von 8 Prozent darf sie höchstens
       5,5 Prozent betragen.
       
       „Gerade in Zeiten steigender Inflation gilt: Wohnen zur Miete darf nicht
       zur Kostenfalle werden“, erklärte Justizministerin Hubig. Eigentlich wollte
       die SPD Indexmieten grundsätzlich bei 3,5 Prozent deckeln, aber das wollte
       die Union nicht mittragen.
       
       Besserer Kündigungsschutz 
       
       Mit dem neuen Gesetz soll außerdem der Kündigungsschutz verbessert werden.
       Mieter*innen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen auch bei
       ordentlichen Kündigungen eine Schonfrist bekommen. Sie können künftig eine
       Kündigung abwenden, wenn sie innerhalb von zwei Monaten die überfällige
       Miete nachzahlen. Diese Möglichkeit gibt es aber nur einmalig. Bislang gibt
       es eine solche Schonfrist nur bei außerordentlichen Kündigungen.
       Mieterschützer*innen beklagen, dass [5][diese Gesetzeslücke von
       manchen Vermieter*innen bewusst ausgenutzt wird.]
       
       Wer sagt nun was? 
       
       „Wir schließen gezielt Schutzlücken im sozialen Mietrecht, die bislang
       vielen Menschen das Leben schwer machen“, erklärt Stefanie Hubig. Die
       Verständigung innerhalb der Bundesregierung sei nicht einfach gewesen, aber
       zur Demokratie gehöre der Kompromiss.
       
       Die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Hanna
       Steinmüller, kritisiert die Neuregelung der Indexmieten und die Berechnung
       der Möblierungszuschläge als zu kompliziert. „Es kann nicht sein, dass
       Mieter*innen ein BWL-Studium brauchen, um ihre Miete ermitteln zu
       können“, sagt Steinmüller. Zudem brauche es dringend mehr Schutz vor
       Eigenbedarfskündigungen.
       
       Caren Lay, [6][die mietenpolitische Sprecherin der Linksfraktion], beklagt
       „das Aufweichen der Mietrechtsnovelle auf Druck der Immobilienlobby“. Das
       Geschäftsmodell „möblierte Wohnungen“ werde „nicht wirkungsvoll begrenzt“.
       Stattdessen werde „eine Grauzone geschaffen, wodurch der
       Abschreckungseffekt dahin“ sei. Die Verbesserung des Kündigungsschutzes
       begrüßt sie zwar grundsätzlich, fordert aber, „Räumungen in die
       Wohnungslosigkeit“ auszuschließen. Für eine wirkungsvolle Begrenzung des
       Mietenanstiegs brauche es einen Mietendeckel.
       
       Der Verband Haus und Grund, der die Interessen privater Vermieter*innen
       vertritt, zeigt sich wenig erfreut. „Wenn Einnahmen begrenzt werden,
       während Ausgaben steigen, enteignet die Bundesregierung faktisch private
       Eigentümer“, sagt Verbandspräsident Kai Warnecke.
       
       Wie geht’s weiter? 
       
       Das Gesetz muss noch durch den Bundestag – Änderungen sind also nicht
       ausgeschlossen. Zudem soll [7][eine Mietrechtskommission] bis Ende dieses
       Jahres weitere Reformvorschläge machen. Dabei geht es zum Beispiel um
       Bußgelder bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse und eine [8][bessere
       Bekämpfung von Mietwucher.]
       
       29 Apr 2026
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Jasmin Kalarickal
       
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