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       # taz.de -- Cybermobbing gegen Brigitte Macron: Frankreichs Justiz zieht eine Grenze
       
       > Mit Haftstrafen auf Bewährung bestraft die französische Justiz die
       > Verantwortlichen einer Cybermobbing-Kampagne gegen die Präsidentengattin.
       
   IMG Bild: Brigitte Macron, Archivaufnahme vom September 2022
       
       Zehn Personen sind wegen Verbreitung verleumderischer Fake News gegen die
       französische „First Lady“ Brigitte Macron am Montag in Paris zu Haftstrafen
       von bis zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In einer
       Hasskampagne hatten sie in den sozialen Netzwerken unter anderem behauptet,
       die Gattin des französischen Präsidenten Emmanuel Macron sei in
       Wirklichkeit ein Mann. Das war aber bloß der Beginn.
       
       Ohne glaubwürdige Beweise und ohne Rücksicht auf widersprüchliche Fakten
       wurde weiter behauptet, sie sei in „Wahrheit“ niemand anderes als ihr
       eigener Bruder Jean-Michel Trogneux, und sie habe nachträglich ihre
       Identität geändert. Damit soll sie nach der Wahl von Emmanuel Macron zum
       Staatspräsidenten die ganze Nation über ihr „wahres“ Geschlecht belogen
       haben.
       
       Und dabei blieb es nicht. Brigitte Macron wurde auch in übler und
       sexistischer Weise beschimpft und auch noch der Pädokriminalität
       beschuldigt, da sie viel älter ist als ihr Mann, mit dem sie schon als
       seine Lehrerin liiert war. Dass in einem Paar die Frau wesentlich älter
       ist, erregt in sehr konservativen Kreisen Anstoß oder womöglich auch so
       etwas wie Neid. Wiederum andere verbreiteten die als Enthüllungsstory
       präsentierten Fake News über die „Première dame“ weiter, weil sie das
       lustig fanden.
       
       Der Altersunterschied wurde schon bei der Wahl von Emmanuel Macron 2017
       belächelt, umgekehrt wurde es aber zumindest anfänglich auch als positiv
       kommentiert, dass endlich einmal die Gattin und nicht wie fast gewohnt der
       Mann um einiges älter war. Je unpopulärer der Präsident wurde, desto mehr
       geriet Brigitte Macron ins Schussfeld.
       
       ## Hasskampagne mit weltweiter Ausbreitung
       
       Das Phänomen eines solchen [1][Cybermobbings] ist nur allzu bekannt.
       Außergewöhnlich ist hier, wie rasch sich diese Hasskampagne weltweit
       ausbreitete. Eine Influencerin aus dem Umfeld des gegenwärtigen
       US-Präsidenten, Candace Owens, schlachtete das Thema mit einer Serie im
       Internet aus. Sie erreichte ein viel größeres Publikum als das französische
       „Medium“ mit dem Pseudonym Amandine Roy, die das Ganze auf Youtube ins
       Rollen gebracht hatte.
       
       Diese wurde deshalb zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Acht
       Monate, ebenfalls auf Bewährung, lautete das Strafmaß für Aurélien
       Poirson-Atlan. Er hatte unter einem Pseudonym gehässige Tweets zu einem
       vermeintlichen „schockierenden Staatsgeheimnis und staatlich zugelassener
       Pädophilie“ publiziert.
       
       Auch andere Ehefrauen von Staatschefs und einflussreiche Frauen waren in
       den letzten Jahren Zielscheibe böswilliger Gerüchte und beleidigender
       Behauptungen. Vor Brigitte Macron wurden auch schon Michelle Obama und Kate
       Middleton arg verunglimpft.
       
       Am Anfang geht es immer um das Aussehen, das angeblich nicht dem Wunschbild
       entspricht. Davon ausgehend wird suggeriert und spekuliert. Offensichtliche
       Absicht ist es, einem möglichst großen und vor allem leichtgläubigen
       Publikum spektakulär klingende Dinge enthüllen zu können. Am liebsten
       vermeintliche Geheimnisse, Skandale oder sonstige Komplotte.
       
       ## Verurteilung soll Exempel statuieren
       
       Die Internetkampagne hatte in diesem Fall so große Dimensionen angenommen,
       dass das Präsidentenpaar beschloss, sowohl in Frankreich wie in den USA
       gegen die vermutlichen Drahtzieher zu klagen. Mit der gerichtlichen
       Verurteilung der zehn Angeklagten, so hofft Brigitte Macron, soll ein
       Exempel statuiert werden.
       
       Das Gericht müsse klarstellen, dass mit solchen persönlichen Fragen wie der
       Identität im Internet „nicht gespielt werden darf“, sagte sie vor der
       Urteilsverkündung. Auch wolle sie mit ihrem Gerichtsverfahren die
       Jugendlichen unterstützen, die sich als Opfer von Cybermobbing wehren.
       
       5 Jan 2026
       
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