# taz.de -- Trotz Beitragserhöhungen: Nur wenige gesetzlich Versicherte wechseln die Krankenkasse
> Zum Jahreswechsel haben zahlreiche Krankenkassen die Beiträge erhöht.
> Versicherte haben damit ein Sonderkündigungsrecht. Doch nur wenige nutzen
> es.
IMG Bild: Wir bleiben hier: Das ist die Haltung vieler Versicherter und bleiben trotz Sonderkündigungsrecht bei ihrer Krankenkasse
afp | Trotz [1][steigender Beiträge] wechseln in Deutschland laut einer
Umfrage nur wenige gesetzlich Versicherte ihre [2][Krankenkasse]. 2025
entschieden sich nur fünf Prozent für eine neue Kasse, wie das
Verbraucherportal Finanztip am Freitag mitteilte. 39 Prozent hätten noch
nie ihre Krankenkasse gewechselt. Dabei seien zwei Drittel der Wechsler mit
ihrer neuen Kasse zufriedener als vorher, wie aus der repräsentativen
Umfrage hervorging. Jeder Dritte gab sogar an, deutlich zufriedener zu
sein.
Unzufriedener waren nach dem Wechsel demnach nur rund vier Prozent. „Die
hohe Zufriedenheit zeigt: Ein Kassenwechsel kann sich durchaus lohnen“,
erklärte Finanztip-Expertin Barbara Weber. Durch einen Wechsel lasse sich
zudem oft sparen, ohne dass Versicherte auf Leistungen verzichten müssten,
fuhr das Verbraucherportal in Berufung auf seinen Krankenkassenvergleich
fort.
## Kombination aus Beitrag und Leistung
Laut Umfrage waren für die meisten Befragten solche Einsparungen auch der
wichtigste Auslöser für einen Wechsel. 40 Prozent nannten einen niedrigeren
Beitrag als Grund, wie Finanztip weiter mitteilte. Eine fast ebenso große
Rolle bei der Entscheidung spielten bessere Leistungen mit 39 Prozent.
„Gesetzlich Versicherte entscheiden sich beim Wechsel ihrer Krankenkasse
nicht rein kostengetrieben, sondern suchen die beste Kombination aus
Beitrag und Leistung“, erklärte Weber. Der Service folgt mit 27 Prozent als
Grund vor Bonusprogrammen mit 24 Prozent und Empfehlungen mit 22 Prozent.
Das Sparpotenzial bei einem Wechsel bezifferte Finanztip auf hunderte Euro
pro Jahr und verwies auf seinen Online-Rechner, mit dem sich Versicherte
die Einsparung individuell berechnen könnten. Am sinnvollsten sei ein
Vergleich zum Jahreswechsel, empfahl das Verbraucherportal. Bei Erhöhung
des Zusatzbeitrages haben Versicherte demnach ein Sonderkündigungsrecht.
„Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der bisherigen
Krankenkasse eingehen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals erhoben
wird“, erklärte Finanztip.
Für die Erhebung befragte Innofact den Angaben zufolge im Auftrag von
Finanztip im Dezember 2025 insgesamt 1.017 Personen. Die Ergebnisse sind
laut Finanztip repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
2 Jan 2026
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