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       # taz.de -- Bundespolitische Initiative angekündigt: Hamburger Koalition nimmt Anlauf für ein AfD-Verbot
       
       > Rot-Grün in Hamburg will ein Verbot der AfD prüfen lassen, sobald
       > gerichtlich entschieden ist, dass diese als rechtsextrem bezeichnet
       > werden darf.
       
   IMG Bild: Lieber rechtzeitig prüfen, als später dumm dastehen: Demonstranten in Hamburg fordern, Verdachtsfälle zu checken
       
       Die AfD zu verbieten oder zumindest von der Parteienfinanzierung
       auszuschließen – das ist das Ziel eines Antrages, über den die Hamburgische
       Bürgerschaft am 14. Januar abstimmen soll. Die rot-grüne Koalition im
       Stadtstaat schlägt dazu ein mehrstufiges Verfahren vor, an dessen Ende ein
       entsprechender Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der
       Bundesregierung stünde. Entscheiden müsste das Bundesverfassungsgericht.
       
       „Die AfD stellt mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln
       zentraler Funktionsträger:innen eine wachsende Gefahr für die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung dar“, schreiben SPD und Grüne in
       einer gemeinsamen Presseerklärung. Seit Jahren kämen die
       Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu immer deutlicheren
       Bewertungen über die rechtsextreme Prägung der Partei.
       
       Nachdem der Geheimdienst bereits die Parteigliederungen in Thüringen und
       Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hatte, [1][kam im
       Mai 2025 auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu dieser Einschätzung]
       für die Gesamtpartei. Dagegen hat die AfD beim Verwaltungsgericht Köln ein
       Eilverfahren angestrengt. Das Bundesamt hat dem Gericht zugesagt, diese
       Einstufung auszusetzen, bis das Eilverfahren entschieden ist.
       
       Auch die rot-grüne Koalition in Hamburg will abwarten, bis dieses Verfahren
       entschieden ist. Sollte die AfD scheitern und das Gericht die Einschätzung
       „gesichert rechtsextrem“ zulassen, würde sich Hamburg dafür einsetzen, eine
       Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zu gründen, die Belege für die
       mutmaßliche Verfassungswidrigkeit der AfD zusammentragen soll.
       
       ## Der Verfassungsschutz warnt
       
       Sollte diese Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden
       und der Wissenschaft zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine
       Verfassungswidrigkeit solide begründen lässt, soll ein Verbotsverfahren
       eingeleitet werden. Dieses könnte auf ein Verbot der gesamten Partei,
       einzelner Landesverbände oder auch nur auf den Ausschluss von der
       staatlichen Parteienfinanzierung zielen.
       
       In seiner [2][zurzeit ausgesetzten Bewertung urteilt das Bundesamt für
       Verfassungsschutz], der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche
       demokratische Grundordnung arbeite, habe sich bestätigt und in wesentlichen
       Teilen zur Gewissheit verdichtet.
       
       „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige
       Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen
       Grundordnung vereinbar“, teilte die Behörde mit. Es ziele darauf ab,
       bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten
       gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. [3][Äußerungen und Positionen
       der Partei] und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der
       Menschenwürde.
       
       Hinnehmen musste die AfD bereits, dass sie vom Verfassungsschutz als
       Verdachtsfall gehandelt wird. Eine Klage dagegen hat das Verwaltungsgericht
       Köln 2022 abgewiesen. Die Berufung der AfD gegen dieses Urteil liegt beim
       Oberverwaltungsgericht Köln.
       
       [4][Zur Einstufung als Verdachtsfall hatte das Gericht angeführt], es gebe
       „ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
       innerhalb der Partei“. Dem sei die AfD nur mit pauschalen Behauptungen
       entgegengetreten. Das Gericht hatte dabei insbesondere auf den inzwischen
       aufgelösten „Flügel“ um Björn Höcke und die ebenfalls aufgelöste [5][Junge
       Alternative] abgehoben.
       
       ## Verbot ersetzt nicht politische Auseinandersetzung.
       
       „Wir dürfen nicht zulassen, dass demokratische Institutionen von denen
       missbraucht werden, die sie offen verachten, um unsere freiheitliche
       Demokratie zu schwächen und letztlich abzuschaffen“, sagte der Hamburger
       SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Kienscherf. Hamburg stehe in der
       Verantwortung, die freiheitlich demokratische Grundordnung mit allen
       rechtsstaatlichen Mitteln – bis hin zum Parteiverbot – zu schützen. Das
       ersetze aber nicht die politische Auseinandersetzung.
       
       Sina Imhof, Fraktionschefin der Grünen, sagte, das Verbotsverfahren als
       schärfstes Instrument dürfe nur auf Basis einer lückenlosen, rechtssicheren
       und sorgfältigen Prüfung eingesetzt werden. „Wir müssen klug und umsichtig
       vorgehen, um der AfD keine weitere Möglichkeit zu geben, sich
       fälschlicherweise als Opfer zu stilisieren“, warnte Imhof.
       
       AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann attestierte Rot-Grün denn auch eine
       grenzenlose Angst vor der AfD. „Wer die Opposition verbieten will, tötet
       die Demokratie und ersetzt den politischen Wettbewerb durch
       Machtmissbrauch“, kommentierte Nockemann. Die AfD stehe fest auf dem Boden
       des Grundgesetzes, versicherte er. Das sähen immer mehr AfD wählende
       Bürger.
       
       30 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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   DIR [5] /Junge-Alternative-AfD/!t5041275
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Gernot Knödler
       
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