# taz.de -- Bundespolitische Initiative angekündigt: Hamburger Koalition nimmt Anlauf für ein AfD-Verbot
> Rot-Grün in Hamburg will ein Verbot der AfD prüfen lassen, sobald
> gerichtlich entschieden ist, dass diese als rechtsextrem bezeichnet
> werden darf.
IMG Bild: Lieber rechtzeitig prüfen, als später dumm dastehen: Demonstranten in Hamburg fordern, Verdachtsfälle zu checken
Die AfD zu verbieten oder zumindest von der Parteienfinanzierung
auszuschließen – das ist das Ziel eines Antrages, über den die Hamburgische
Bürgerschaft am 14. Januar abstimmen soll. Die rot-grüne Koalition im
Stadtstaat schlägt dazu ein mehrstufiges Verfahren vor, an dessen Ende ein
entsprechender Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der
Bundesregierung stünde. Entscheiden müsste das Bundesverfassungsgericht.
„Die AfD stellt mit ihrer Programmatik, ihrem Auftreten und dem Handeln
zentraler Funktionsträger:innen eine wachsende Gefahr für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung dar“, schreiben SPD und Grüne in
einer gemeinsamen Presseerklärung. Seit Jahren kämen die
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu immer deutlicheren
Bewertungen über die rechtsextreme Prägung der Partei.
Nachdem der Geheimdienst bereits die Parteigliederungen in Thüringen und
Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hatte, [1][kam im
Mai 2025 auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu dieser Einschätzung]
für die Gesamtpartei. Dagegen hat die AfD beim Verwaltungsgericht Köln ein
Eilverfahren angestrengt. Das Bundesamt hat dem Gericht zugesagt, diese
Einstufung auszusetzen, bis das Eilverfahren entschieden ist.
Auch die rot-grüne Koalition in Hamburg will abwarten, bis dieses Verfahren
entschieden ist. Sollte die AfD scheitern und das Gericht die Einschätzung
„gesichert rechtsextrem“ zulassen, würde sich Hamburg dafür einsetzen, eine
Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zu gründen, die Belege für die
mutmaßliche Verfassungswidrigkeit der AfD zusammentragen soll.
## Der Verfassungsschutz warnt
Sollte diese Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden
und der Wissenschaft zu dem Ergebnis kommen, dass sich eine
Verfassungswidrigkeit solide begründen lässt, soll ein Verbotsverfahren
eingeleitet werden. Dieses könnte auf ein Verbot der gesamten Partei,
einzelner Landesverbände oder auch nur auf den Ausschluss von der
staatlichen Parteienfinanzierung zielen.
In seiner [2][zurzeit ausgesetzten Bewertung urteilt das Bundesamt für
Verfassungsschutz], der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung arbeite, habe sich bestätigt und in wesentlichen
Teilen zur Gewissheit verdichtet.
„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige
Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung vereinbar“, teilte die Behörde mit. Es ziele darauf ab,
bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten
gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. [3][Äußerungen und Positionen
der Partei] und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der
Menschenwürde.
Hinnehmen musste die AfD bereits, dass sie vom Verfassungsschutz als
Verdachtsfall gehandelt wird. Eine Klage dagegen hat das Verwaltungsgericht
Köln 2022 abgewiesen. Die Berufung der AfD gegen dieses Urteil liegt beim
Oberverwaltungsgericht Köln.
[4][Zur Einstufung als Verdachtsfall hatte das Gericht angeführt], es gebe
„ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen
innerhalb der Partei“. Dem sei die AfD nur mit pauschalen Behauptungen
entgegengetreten. Das Gericht hatte dabei insbesondere auf den inzwischen
aufgelösten „Flügel“ um Björn Höcke und die ebenfalls aufgelöste [5][Junge
Alternative] abgehoben.
## Verbot ersetzt nicht politische Auseinandersetzung.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass demokratische Institutionen von denen
missbraucht werden, die sie offen verachten, um unsere freiheitliche
Demokratie zu schwächen und letztlich abzuschaffen“, sagte der Hamburger
SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Kienscherf. Hamburg stehe in der
Verantwortung, die freiheitlich demokratische Grundordnung mit allen
rechtsstaatlichen Mitteln – bis hin zum Parteiverbot – zu schützen. Das
ersetze aber nicht die politische Auseinandersetzung.
Sina Imhof, Fraktionschefin der Grünen, sagte, das Verbotsverfahren als
schärfstes Instrument dürfe nur auf Basis einer lückenlosen, rechtssicheren
und sorgfältigen Prüfung eingesetzt werden. „Wir müssen klug und umsichtig
vorgehen, um der AfD keine weitere Möglichkeit zu geben, sich
fälschlicherweise als Opfer zu stilisieren“, warnte Imhof.
AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann attestierte Rot-Grün denn auch eine
grenzenlose Angst vor der AfD. „Wer die Opposition verbieten will, tötet
die Demokratie und ersetzt den politischen Wettbewerb durch
Machtmissbrauch“, kommentierte Nockemann. Die AfD stehe fest auf dem Boden
des Grundgesetzes, versicherte er. Das sähen immer mehr AfD wählende
Bürger.
30 Dec 2025
## LINKS
DIR [1] /Was-steht-im-AfD-Gutachten/!6087894
DIR [2] /Verfassungsschutz/!6085512
DIR [3] /taz-begutachtet-AfD/!6079393
DIR [4] https://www.vg-koeln.nrw.de/beh_suche/index.php?search_language=de&qSize=25&q=AfD
DIR [5] /Junge-Alternative-AfD/!t5041275
## AUTOREN
DIR Gernot Knödler
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