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       # taz.de -- Ahndung bei Volksverhetzung: Eine Strafe für die Demokratie
       
       > Volksverhetzung soll zum Entzug des passiven Wahlrechts führen. So sieht
       > es ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen von Justizministerin Hubig
       > vor.
       
   IMG Bild: Polizist:innen beschützen einen Feuerwehreinsatz in Berlin an Silvester 2020
       
       Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat ein Paket mit
       Strafrechts-Verschärfungen vorgelegt. Die meisten haben mit dem [1][Schutz
       von Polizist:innen und Einsatzkräften] zu tun und stehen wegen der an
       Silvester zu erwartenden Böllerattacken natürlich im Mittelpunkt des
       medialen Interesses.
       
       Fast versteckt findet sich in diesem Paket aber auch eine Änderung, die
       nach Silvester vermutlich eher zu Kontroversen führen wird. Bei einer
       Verurteilung wegen Volksverhetzung kann das Strafgericht künftig das
       passive Wahlrecht aberkennen. Das heißt: Falls [2][Björn Höcke] oder ein
       anderer AfD-Hetzer wegen Volksverhetzung verurteilt würde, dürfte er fünf
       Jahre lang nicht mehr für einen Sitz im Landtag oder Bundestag kandidieren.
       
       Etwas Ähnliches war im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden:
       „Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug
       des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung.“
       Gegenüber dieser Ankündigung sieht Hubigs Vorschlag nun zwei Abmilderungen
       und eine Verschärfung vor. So plant Hubig keinen Automatismus, sondern die
       Gerichte sollen im Einzelfall entscheiden. Außerdem sollen Verurteilungen
       zu Geldstrafen nicht ausreichen, vielmehr soll mindestens eine
       sechsmonatige Freiheitsstrafe erforderlich sein. Allerdings soll der
       Verlust der Wählbarkeit nicht erst bei wiederholter Verurteilung wegen
       Volksverhetzung eintreten können, sondern schon beim ersten Mal.
       
       Hubig begründet die Maßnahme mit dem drohenden Ansehensverlust der
       Volksvertretung, wenn dort verurteilte Volksverhetzer sitzen. Der Zeitpunkt
       legt aber nahe, dass es um eine Maßnahme geht, die vor allem auf
       AfD-Politiker:innen zielt, also auf Vertreter:innen der stärksten
       Oppositionspartei. Der Schuss dürfte nach hinten losgehen und eher das
       Ansehen und das Vertrauen in das demokratische System weiter schwächen.
       Eingriffe in den demokratischen Wettbewerb sind immer heikel, vor allem
       aber, wenn sie typischerweise Oppositionspolitiker:innen treffen.
       
       30 Dec 2025
       
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