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       # taz.de -- Verschärfungen im Strafrecht: Hubig zündet zu Silvester einen Kracher
       
       > Justizministerin Stefanie Hubig stellt ein Paket mit Verschärfungen im
       > Strafrecht vor. Auch Gewalt gegen Einsatzkräfte soll härter bestraft
       > werden.
       
   IMG Bild: Silvesternacht 2022: In Berlin-Neukölln eskaliert die Lage, Einsatzkräfte werden mit Raketen beschossen
       
       Zumindest das Timing stimmt. Pünktlich zu Silvester und [1][den damit meist
       verbundenen Ausschreitungen] präsentierte Justizministerin Stefanie Hubig
       (SPD) an diesem Dienstag ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen zum Schutz
       von Polizist:innen und anderen Einsatzkräften wie Feuerwehrleuten und
       Rettungssanitäter:innen.
       
       „Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser
       geschützt werden“, sagte Hubig, „der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt
       auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für
       unsere Gesellschaft übernehmen.“
       
       Nur einen Tag zuvor – und damit kaum weniger gut platziert – hatte das
       Bundeskriminalamt in einem Lagebild dargestellt, dass Gewalttaten gegen
       Polizist:innen seit 2015 um 38,5 Prozent zugenommen haben. Im Jahr 2024
       seien 106.875 Polizist:innen Opfer einer gegen sie gerichteten
       Gewalttat gewesen. Hinzu kommen laut BKA noch 2.916 angegriffene
       Rettungskräfte.
       
       Die Justizministerin will darauf vor allem mit Strafverschärfungen
       reagieren. Wer Widerstand gegen Polizeibeamt:innen leistet oder
       Einsatzkräfte bei der Arbeit behindert, soll künftig mit einer
       Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Derzeit sind noch
       Geldstrafen möglich. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird aber
       meist zur Bewährung ausgesetzt und mit einer Geldauflage versehen, sodass
       sich in der Wahrnehmung der Täter:innen wenig ändern dürfte.
       
       Wer Vollzugsbeamt:innen und Rettungskräfte körperlich angreift, soll
       künftig mit einer Mindeststrafe von sechs (statt drei) Monaten rechnen. Ein
       „hinterlistiger Überfall“ soll künftig ausdrücklich als „besonders schwerer
       Fall“ bestraft werden. Wie Hubigs Gesetzentwurf erläutert, wird es aber
       schon heute als schwerer Fall angesehen, wenn Polizei und Rettungskräfte in
       Hinterhalte gelockt und dann angegriffen werden.
       
       Ähnliches gilt für die von Hubig vorgeschlagene Änderung bei der
       Strafzumessung. Dabei soll künftig ausdrücklich berücksichtigt werden, ob
       die Tat geeignet ist, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur
       unerheblich zu beeinträchtigen“. Auch das sei aber, so der Gesetzentwurf,
       nichts wirklich Neues, sondern nur eine „Klarstellung und Bekräftigung“,
       mit der die Gerichte „sensibilisiert“ werden sollen.
       
       ## Angriffe auf Ärzt:innen werden härter verfolgt
       
       Neu ist, dass künftig auch Angriffe auf Ärzt:innen, Apotheker:innen und
       Krankenpfleger:innen härter bestraft werden sollen als Angriffe auf
       „normale“ Menschen. Dies hat nun nichts mehr mit Silvesterkrawallen und
       ähnlichen Ausschreitungen zu tun, denn hier geht es eher um Angriffe in der
       Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke. Allerdings waren Ärzt:innen
       etwas verschnupft, dass bisher nur Rettungssanitäter:innen und
       Notfallmediziner:innen besonders geschützt wurden und nicht alle
       Mediziner:innen gleich behandelt werden.
       
       Keinen besonderen Schutz bekommen dagegen Journalist:innen, obwohl Hubig im
       Gesetzentwurf darauf hinweist, dass auch die [2][Angriffe auf
       Medienschaffende] gestiegen sind. 2023 habe es 69 derartige tätliche
       Angriffe gegeben. Doch der Schutz von Journalist:innen ist nicht so
       populär wie der Schutz von Ärzt:innen. Bei der Justizministerkonferenz im
       November waren Strafverschärfungen für Angriffe auf Journalist:innen
       mit dem Argument abgelehnt worden, man wolle keine Zweiklassenjustiz.
       
       Immerhin sollen Europaabgeordnete und Gemeinderäte künftig den Bundestags-
       und Landtagsabgeordneten gleichgestellt werden, wenn es um die „Nötigung
       von Verfassungsorganen“ und ihrer Mitglieder geht. Wer etwa mit Gewalt oder
       Drohungen eine Gemeinderatssitzung verhindert, zum Beispiel, weil dort ein
       Flüchtlingsheim beschlossen werden soll, muss mit Freiheitsstrafe von
       mindestens einem Jahr rechnen.
       
       ## Verlust der Wählbarkeit bei Volksverhetzung
       
       Eine sicher kontroverse Änderung sieht Ministerin Hubig bei dem
       Straftatbestand Volksverhetzung vor. Hier soll das Strafgericht künftig
       nicht mehr nur zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilen können, sondern in
       schwereren Fällen – ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – auch den
       Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, „öffentliche Ämter“ innezuhaben,
       anordnen können. Verurteilte Volksverhetzer:innen können dann nicht
       mehr Abgeordnete oder Beamt:innen sein. Bisher ist diese Nebenfolge nur
       bei Verbrechen vorgesehen, also bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von
       einem Jahr. Dazu zählt die Volksverhetzung nicht.
       
       Hubigs Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des
       Gemeinwesens“ wurde an diesem Dienstag den Bundesländern und den Verbänden
       zur Stellungnahme zugeleitet. Die endgültige Beschlussfassung findet im
       Bundestag statt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden diesen Silvester
       also auf keinen Fall gelten.
       
       30 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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