# taz.de -- Verschärfungen im Strafrecht: Hubig zündet zu Silvester einen Kracher
> Justizministerin Stefanie Hubig stellt ein Paket mit Verschärfungen im
> Strafrecht vor. Auch Gewalt gegen Einsatzkräfte soll härter bestraft
> werden.
IMG Bild: Silvesternacht 2022: In Berlin-Neukölln eskaliert die Lage, Einsatzkräfte werden mit Raketen beschossen
Zumindest das Timing stimmt. Pünktlich zu Silvester und [1][den damit meist
verbundenen Ausschreitungen] präsentierte Justizministerin Stefanie Hubig
(SPD) an diesem Dienstag ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen zum Schutz
von Polizist:innen und anderen Einsatzkräften wie Feuerwehrleuten und
Rettungssanitäter:innen.
„Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser
geschützt werden“, sagte Hubig, „der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt
auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für
unsere Gesellschaft übernehmen.“
Nur einen Tag zuvor – und damit kaum weniger gut platziert – hatte das
Bundeskriminalamt in einem Lagebild dargestellt, dass Gewalttaten gegen
Polizist:innen seit 2015 um 38,5 Prozent zugenommen haben. Im Jahr 2024
seien 106.875 Polizist:innen Opfer einer gegen sie gerichteten
Gewalttat gewesen. Hinzu kommen laut BKA noch 2.916 angegriffene
Rettungskräfte.
Die Justizministerin will darauf vor allem mit Strafverschärfungen
reagieren. Wer Widerstand gegen Polizeibeamt:innen leistet oder
Einsatzkräfte bei der Arbeit behindert, soll künftig mit einer
Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Derzeit sind noch
Geldstrafen möglich. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird aber
meist zur Bewährung ausgesetzt und mit einer Geldauflage versehen, sodass
sich in der Wahrnehmung der Täter:innen wenig ändern dürfte.
Wer Vollzugsbeamt:innen und Rettungskräfte körperlich angreift, soll
künftig mit einer Mindeststrafe von sechs (statt drei) Monaten rechnen. Ein
„hinterlistiger Überfall“ soll künftig ausdrücklich als „besonders schwerer
Fall“ bestraft werden. Wie Hubigs Gesetzentwurf erläutert, wird es aber
schon heute als schwerer Fall angesehen, wenn Polizei und Rettungskräfte in
Hinterhalte gelockt und dann angegriffen werden.
Ähnliches gilt für die von Hubig vorgeschlagene Änderung bei der
Strafzumessung. Dabei soll künftig ausdrücklich berücksichtigt werden, ob
die Tat geeignet ist, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur
unerheblich zu beeinträchtigen“. Auch das sei aber, so der Gesetzentwurf,
nichts wirklich Neues, sondern nur eine „Klarstellung und Bekräftigung“,
mit der die Gerichte „sensibilisiert“ werden sollen.
## Angriffe auf Ärzt:innen werden härter verfolgt
Neu ist, dass künftig auch Angriffe auf Ärzt:innen, Apotheker:innen und
Krankenpfleger:innen härter bestraft werden sollen als Angriffe auf
„normale“ Menschen. Dies hat nun nichts mehr mit Silvesterkrawallen und
ähnlichen Ausschreitungen zu tun, denn hier geht es eher um Angriffe in der
Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke. Allerdings waren Ärzt:innen
etwas verschnupft, dass bisher nur Rettungssanitäter:innen und
Notfallmediziner:innen besonders geschützt wurden und nicht alle
Mediziner:innen gleich behandelt werden.
Keinen besonderen Schutz bekommen dagegen Journalist:innen, obwohl Hubig im
Gesetzentwurf darauf hinweist, dass auch die [2][Angriffe auf
Medienschaffende] gestiegen sind. 2023 habe es 69 derartige tätliche
Angriffe gegeben. Doch der Schutz von Journalist:innen ist nicht so
populär wie der Schutz von Ärzt:innen. Bei der Justizministerkonferenz im
November waren Strafverschärfungen für Angriffe auf Journalist:innen
mit dem Argument abgelehnt worden, man wolle keine Zweiklassenjustiz.
Immerhin sollen Europaabgeordnete und Gemeinderäte künftig den Bundestags-
und Landtagsabgeordneten gleichgestellt werden, wenn es um die „Nötigung
von Verfassungsorganen“ und ihrer Mitglieder geht. Wer etwa mit Gewalt oder
Drohungen eine Gemeinderatssitzung verhindert, zum Beispiel, weil dort ein
Flüchtlingsheim beschlossen werden soll, muss mit Freiheitsstrafe von
mindestens einem Jahr rechnen.
## Verlust der Wählbarkeit bei Volksverhetzung
Eine sicher kontroverse Änderung sieht Ministerin Hubig bei dem
Straftatbestand Volksverhetzung vor. Hier soll das Strafgericht künftig
nicht mehr nur zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilen können, sondern in
schwereren Fällen – ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – auch den
Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, „öffentliche Ämter“ innezuhaben,
anordnen können. Verurteilte Volksverhetzer:innen können dann nicht
mehr Abgeordnete oder Beamt:innen sein. Bisher ist diese Nebenfolge nur
bei Verbrechen vorgesehen, also bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von
einem Jahr. Dazu zählt die Volksverhetzung nicht.
Hubigs Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des
Gemeinwesens“ wurde an diesem Dienstag den Bundesländern und den Verbänden
zur Stellungnahme zugeleitet. Die endgültige Beschlussfassung findet im
Bundestag statt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden diesen Silvester
also auf keinen Fall gelten.
30 Dec 2025
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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