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       # taz.de -- Bodycams für Berliner Polizei: Ein lang ersehntes Geschenk
       
       > Kurz vor Silvester erhalten Berlins Polizei und Feuerwehr 3.000 Bodycams.
       > Ob die Geräte halten können, was die Innensenatorin verspricht?
       
   IMG Bild: Dauerhaft in Standby: Berliner Polizist mit Bodycam (Archivbild)
       
       Berlins Polizist*innen und Rettungskräfte durften am Montag ein von
       vielen von ihnen lang ersehntes Geschenk auspacken: 3.000 [1][Bodycams]
       kamen auf den Dienststellen an – davon 2.300 für die Polizei, die übrigen
       700 für die Feuerwehr.
       
       Damit startet der flächendeckende Betrieb der am Körper angebrachten
       Kameras in Berlin, bisher waren 300 Geräte im Probelauf. Der erste größere
       Einsatz ist für die Silvesternacht geplant. Welche Regeln es für Aufnahmen
       mit Bodycams gibt und ob die Geräte überhaupt etwas bringen – die taz gibt
       Antworten auf die wichtigsten Fragen.
       
       Warum kriegen Polizei und Feuerwehr jetzt die Bodycams? 
       
       Die Anschaffung von Bodycams ist eines der Lieblingsprojekte von Berlins
       Innensenatorin Iris Spranger (SPD). Ihr zufolge leisten Bodycams „einen
       wichtigen Beitrag, um Gewalt gegen Einsatzkräften vorzubeugen, Transparenz
       bei behördlichem Handeln zu fördern und eine beweissichere Dokumentation
       von Straftaten sicherzustellen“. 3 Millionen Euro hat die Innenverwaltung
       für die Kameras springen lassen, möglich wurde die Einführung jetzt durch
       die [2][umfassende Reform des Berliner Polizeigesetzes], die das
       Abgeordnetenhaus Anfang Dezember verabschiedet hat.
       
       Wann müssen die Beamt*innen die Geräte einschalten? 
       
       Filmen ist [3][laut Gesetz] immer dann erlaubt, wenn laut Polizei
       „tatsächliche Anhaltspunkte für die Entstehung einer Gefahr“ bestehen und
       der Einsatz der Bodycam in dieser Situation zur Gefahrenabwehr erforderlich
       erscheint. Das dürfte viele alltägliche Situationen betreffen.
       Einschränkungen gelten für Einsätze in Wohnungen, grundsätzlich darf aber
       auch dort gefilmt werden.
       
       Dazu gibt es klare Vorgaben, wann die Kameras eingeschaltet werden müssen.
       Und zwar dann, wenn Polizist*innen „unmittelbaren Zwang“ ausüben.
       Gefilmt werden sollen also gewaltsame Festnahmen und andere Situationen, in
       denen die Beamt*innen physische Gewalt ausüben. Zudem können auch
       Betroffene einer polizeilichen Maßnahme die Aufzeichnung einfordern. Auch
       dann ist das Filmen Pflicht. Beides setzt allerdings voraus, dass die
       Polizist*innen überhaupt eine Kamera tragen – was nicht
       selbstverständlich ist, denn statistisch gesehen teilen sich acht
       Vollzugsbeamt*innen eine Bodycam.
       
       Wie funktionieren die Kameras? 
       
       Die Bodycams sind außen an der Uniform der Polizist*innen und
       Rettungskräfte befestigt. Sie sind dauerhaft eingeschaltet und zeichnen
       auch in diesem Standby-Modus alles auf. Jedoch werden dabei immer nur die
       letzten 60 Sekunden zwischengespeichert. Erst nachdem die Kamera ausgelöst
       wurde, sichert sie die Aufnahmen dauerhaft. Zudem werden dann auch die 60
       Sekunden vor dem Start der Aufnahme gespeichert. So soll später auch
       einsehbar sein, was unmittelbar vor der Aufnahme passiert ist. Während der
       Aufzeichnung leuchtet eine rote LED an der Kamera.
       
       Was soll das bringen? 
       
       „Klare Bilder, klare Fakten“, heißt es auf der [4][Promo-Seite der Berliner
       Polizei] zum Thema Bodycams. Ob dieses Versprechen eingelöst wird, ist mehr
       als fraglich. In zahlreichen Fällen von Polizeigewalt der vergangenen
       Monate trugen Beamt*innen keine Bodycams – etwa bei den
       [5][lebensbedrohlichen Schüssen auf ein gehörloses Mädchen] in Bochum –
       oder schalteten sie nicht ein, wie im [6][Fall des getöteten Lorenz A. in
       Oldenburg]. Polizeiforscher*innen plädieren deshalb [7][für eine
       automatische Auslösung der Kameras.]
       
       Darüber hinaus hoffen die Verantwortlichen in der Innenverwaltung, dass die
       Bodycams Übergriffe auf Polizist*innen nicht nur besser aufklären,
       sondern gar vereiteln: „Das Wissen um mögliche Konsequenzen soll (…) zur
       Deeskalation beitragen“, heißt es [8][in einer Mitteilung].
       
       Und gibt es auch Kritik? 
       
       Während Berlins Polizist*innen die Kameras mehrheitlich befürworten,
       gibt es aus dem Rettungsdienst kritische Töne. In der vom Senat
       beauftragten [9][wissenschaftlichen Untersuchung] zeigte sich eine große
       Mehrheit der 130 befragten Feuerwehrleute skeptisch – unter anderem, weil
       sie einen Vertrauensverlust bei den Bürger*innen befürchteten. „Es
       könnte ja leicht der Verdacht aufkommen: Ja, die sind ja genauso wie die
       Polizei“, sagte eine Rettungskraft.
       
       Fachleute kritisieren außerdem, dass die Bodycam-Aufnahmen anschließend von
       der Polizei selbst ausgewertet werden sollen. Insbesondere bei
       unübersichtlichen Situationen oder Fällen von Polizeigewalt brauche es eine
       unabhängige Auswertung.
       
       29 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Bodycams/!t5347200
   DIR [2] /Berliner-Abgeordnetenhaus/!6124349
   DIR [3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/gvbl/g25360590.pdf#page=6
   DIR [4] https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/artikel.1618934.php
   DIR [5] /Warum-hat-die-Polizei-in-Bochum-auf-ein-zwoelfjaehriges-Maedchen-geschossen/!6130641
   DIR [6] /Todesschuesse-auf-Lorenz-A-in-Oldenburg/!6123969
   DIR [7] /Kriminologe-ueber-Bochumer-Polizeischuesse/!6130900
   DIR [8] https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1516044.php
   DIR [9] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/InnSichO/vorgang/iso19-0207-Abschlussbericht%20Evaluation%20Bodycams.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hanno Fleckenstein
       
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