# taz.de -- Räumungsbedrohte in Berlin-Mitte: Ohne Heizung ins neue Jahr
> Die Mieter der Habersaathstraße trotzen weiter einem Eigentümer, der
> nichts unversucht lässt, um sie rauszuekeln. Hoffnung macht ein
> Gerichtsurteil.
IMG Bild: Alles für die Rendite: Am 20. Oktober ließ der Eigentümer mehrere Wohnungen des Aufgangs 48 per Gerichtsbeschluss räumen
Miriam wirkt müde, als sie an einem Montagnachmittag Ende Dezember an ihrer
Kaffeetasse nippt. Ihren dicken Schal und die Mütze hat die 39-Jährige
trotz der angenehmen Temperaturen in der Backwarenfiliale nicht abgelegt.
In letzter Zeit sei sie kaum noch zu Hause, berichtet sie. Sie verbringe
ihre Zeit hier oder in der Bibliothek. Hauptsache, warm.
Seit Wochen sind in ihrer Wohnung alle Heizungen kalt. Warmes Wasser gibt
es schon seit über zwei Jahren nicht mehr. Nicht nur in ihrer Wohnung,
sondern im ganzen Gebäudekomplex der Habersaathstraße 40–48. Doch Miriam
fürchtet nicht nur die Kälte, sondern auch eine drohende Räumungsklage.
Bald könnte sie wieder auf der Straße landen.
Im fünften Jahr nach der erfolgreichen Besetzung der Habersaathstraße in
Berlin-Mitte wird es eng für die Menschen dort. Den ehemals wohnungslosen
Bewohner:innen droht die Räumung, während die verbleibenden
Bestandsmieter:innen weiter im Kalten sitzen.
Der Eigentümer ist entschlossener denn je, die 1980er-Jahre-Platte
abzureißen und durch Luxusbauten zu ersetzten. Ende des Jahres läuft seine
Abrissgenehmigung aus, doch der Bezirk Mitte scheint sich mit der Situation
trotz wiederholter Rechtsbrüche abgefunden zu haben. Nach einem
Gerichtsurteil können die Bewohner:innen immerhin wieder auf die
Wiederherstellung der Fernwärme hoffen.
## Widerständige Mieter:innen
[1][Nach Jahren rabiater Entmietungsversuche] leben in dem Haus noch fünf
Mietparteien mit regulären Mietverträgen. Einer von ihnen ist Daniel
Diekmann. Seit Eigentümer Andreas Pichotta das Haus 2017 kaufte, wehrt sich
Diekmann gegen den Abriss.
Der Weg zu Diekmanns Wohnung führt vorbei an einer Wache aus drei
Security-Mitarbeitern, die vor Briefkästen und Kellertür ihr Lager
aufgeschlagen haben. Mit fünf Ölradiatoren versuchen sie zumindest den
Eingangsbereich des Hauses warmzuhalten.
[2][Am 20. Oktober ließ der Eigentümer mehrere Wohnungen des Aufgangs 48
per Gerichtsbeschluss räumen.] Betroffen waren die Bewohner:innen ohne
Mietvertrag, die viele der leerstehenden Wohnungen im Dezember 2021
besetzten und damit ihrer eigenen Obdachlosigkeit ein Ende bereiteten.
Jetzt steht ein Großteil der Wohnungen im Aufgang wieder leer, viele Türen
sind versiegelt. Einen Wohnungseingang haben Bauarbeiter sogar zugemauert.
Die Securitys seien seitdem rund um die Uhr hier, sagt Diekmann. Sie
sollten verhindern, dass die leerstehenden Wohnungen wieder besetzt werden.
## Keine Heizung, kein Wasser
[3][Anfang November ließ Pichotta den Vertrag mit dem Fernwärmeversorger
Berlin Energie und Wärme (BEW) auslaufen.] Seitdem ist es im gesamten Haus
kalt. Die Heizlüfter, die ihm sein Vermieter als Ersatz für die Einstellung
der Fernwärme hingestellt hat, nutzt Diekmann nicht. „Da müsste ich noch
die Stromkosten zahlen. Das sind 350 Euro mehr im Monat“, rechnet er vor.
Das Thermometer in seiner Zweiraumwohnung zeigt 9,5 Grad an. Aber selbst
mit Heizlüftern wäre es nur ein paar Grad wärmer, weiß Diekmann von den
Erfahrungen seiner Nachbar:innen. „Das ganze Haus kühlt aus, das kriegst du
nicht mehr warm.“
Hoffnung schöpft Diekmann durch ein Urteil des Amtsgerichts. Eigentümer
Pichotta ist wieder einmal mit einer Verwertungskündigung gescheitert. Die
Richterin bezeichnete die Kündigung als unwirksam, mit der Begründung, „die
geplante Verwertung mit der weiterhin angestrebten Rendite sei von
vorneherein ein hochriskantes Geschäft und damit weniger schutzwürdig“.
Dass sich der Kauf des Hauses nunmehr als Fehlkalkulation herausstelle,
„könne nicht zu Lasten der Mieter:innen gehen“, so das Gericht. Und:
„Ein Abriss rechtfertigender Erneuerungsbedarf des Gebäudes“ sei „nicht
dargetan“.
Auch seien die gestellten Elektroheizkörper „kein geeigneter Ersatz für die
ordnungsgemäße Fernwärmeversorgung“. Der Eigentümer müsse dafür sorgen,
dass die Heizkörper in der Wohnung wieder funktionieren. Rechtskräftig ist
das Urteil noch nicht. Auf taz-Anfrage teilt Pichotta mit, das Urteil
anzufechten und bereits Berufung eingelegt zu haben.
## Umsetzung aufwendig
„Ich räume der Berufung keine Chancen ein“, sagt Sebastian Bartels vom
Berliner Mieterverein. Wenn es zu einem rechtsgültigen Urteil kommt,
könnten die Mieter:innen empfindliche Zwangsgelder erwirken, sollte sich
der Eigentümer weiter weigern, erklärt Bartels. Doch bis dahin müssen die
Bewohner:innen weiter im Kalten sitzen. Unwahrscheinlich, dass die
nächste Instanz noch in diesem Winter urteilt. „Wir fordern, dass der
Bezirk tätig wird“, so Bartels. Dieser könnte mit der
Wohnungsaufsichtbehörde einschreiten, sollten gravierende Mängel vorliegen.
Doch auf taz-Anfrage teilt der Bezirk Mitte mit, dass die Behörde in der
Habersaathstraße keinen weiteren Handlungsbedarf sehe. Mit der Ausgabe der
Ölradiatoren sei den „Belangen des Wohnungsaufsichtsgesetzes momentan
Genüge getan“. Bei dem Gerichtsurteil handele es sich um Zivilrecht. „Die
Durchsetzung des Urteils obliegt den Mietern und nicht der bezirklichen
Verwaltung“, so ein Sprecher der Verwaltung. Die Entscheidung habe
keinerlei Auswirkungen auf die Aufgaben der Wohnungsaufsicht.
Auch das Auslaufen der Abrissgenehmigung zum Jahresende scheint die
Situation nicht grundsätzlich zu verändern. Pichotta kündigte gegenüber der
taz an, eine neue Genehmigung zu beantragen – und der Bezirk teilte mit,
diese auch genehmigen zu wollen. „Im vorliegenden Fall ist es so, dass die
Antragstellerin einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf Erteilung
entsprechender Abrissgenehmigungen hat“, so ein Sprecher. Dem Bezirksamt
seien „die Hände gebunden, hier eine entsprechende Genehmigung zu
verweigern“.
Für Sebastian Bartels vom Mieterverein ist es unverständlich, warum der
Bezirk nicht eine härtere Gangart gegenüber dem Eigentümer einlegt. „Ich
kann nicht verstehen, warum nicht ein Treuhänder eingesetzt wird. Nach
meiner Ansicht ist das im Wohnungsaufsichtsgesetz klar geregelt.“ Im Falle
einer Treuhänderschaft könne der Bezirk entsprechende Maßnahmen ergreifen,
um die Bewohnbarkeit des Hauses wiederherzustellen, und sie dem Eigentümer
später in Rechnung stellen.
## Einzige Option: Straße
Während der Abriss verhindert wird, solange die Bestandsmieter:innen
nicht freiwillig gehen, wird es für die ehemals wohnungslosen
[4][Bewohner:innen ohne Mietvertrag] eng. Rund 50 von ihnen leben noch
im Haus, nicht nur ohne Heizung, sondern seit zwei Jahren auch ohne Strom
und warmes Wasser. Gegen sie laufen weitere Räumungsklagen, aber mit
deutlich besseren Erfolgsaussichten für den Eigentümer. Auch die Aufgänge
42–46 müssen damit rechnen, in den nächsten Wochen und Monaten geräumt zu
werden.
Für Miriam und die meisten anderen Bewohner:innen ohne Mietvertrag
würde eine Räumung de facto bedeuten, wieder zurück auf die Straße zu
müssen. „Ich weiß nicht, wo ich sonst hinsoll“, sagt sie.
Miriam lebte in einem Zeltlager am Ostbahnhof, bevor sie im Dezember 2021
in der Habersaathstraße ein neues Zuhause fand. In den fast vier Jahren hat
sich viel für sie verändert. Sie hat aufgehört zu trinken und zu rauchen
und einen Job gefunden. „Ohne Wohnung hätte ich das nie geschafft“, glaubt
Miriam. Eine Wohnung sei für sie ein Ort, wo sie einfach sein und denken
könne, ohne dauernd über das Wetter, ihre Sachen oder Sicherheit besorgt zu
sein.
Eine andere Wohnung oder ein Wohnheim kommt für sie nicht in Betracht. Als
Schwedin ist es schwierig für sie, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen
zu beziehen. Plätze in den oft überfüllte Notunterkünften gibt es nur für
eine Nacht, und sie bieten keine dauerhafte Bleibe, um zur Ruhe zu kommen.
Echte Alternativen werden den Bewohner:innen nicht angeboten,
aufsuchende Sozialarbeit gibt es nicht. Das zuständige Bezirksamt Mitte
beschränkt sich darauf, Aushänge in den Hausfluren zu befestigen.
„Bestandsmieterinnen und Bestandsmieter sollen sich bei Bedarf an die
soziale Wohnhilfe Mitte wenden, um sich hinsichtlich des Umgangs bei
drohendem Wohnungsverlust beraten zu lassen“, schreibt das Bezirksamt auf
taz Anfrage. In der letzten Zeit hätte sich aber niemand gemeldet.
Wie es mit der Habersaathstraße weitergeht, bleibt also auch 2026 ungewiss.
Einen kleinen Hoffnungsschimmer sieht Sebastian Bartels dennoch: In den
rabiaten Maßnahmen des Eigentümers will er eine gewisse Verzweiflung
erkennen. „Irgendwann wird es dem zu teuer“, sagt der Mietrechtsexperte,
„dann muss er verkaufen – und warum nicht an den Bezirk?“ Damit könnte die
lange geforderte Rekommunalisierung doch noch Wirklichkeit werden.
29 Dec 2025
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## AUTOREN
DIR Jonas Wahmkow
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