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       # taz.de -- Bundesgerichtshof zur Speicherung: Schufa muss Einträge nicht sofort löschen
       
       > Die Wirtschaftsauskunftei Schufa darf Informationen über
       > Zahlungsstörungen auch dann weiter speichern, wenn der Anlass inzwischen
       > nicht mehr existiert.
       
   IMG Bild: Kein Geld, Rechnung nicht bezahlt und schon landet man in der Schufa-Datenbank und bleibt dort auch erst mal
       
       Die Schufa darf bis zu drei Jahre lang speichern, dass eine Rechnung nicht
       oder nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Das entschied jetzt der
       [1][Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil]. In vielen Fällen
       müssen die Daten aber deutlich schneller gelöscht werden.
       
       Die Schufa ist ein privates Unternehmen, das [2][Daten von mehr als 60
       Millionen Menschen gespeichert] hat. Die Daten erhält es aus der
       Wirtschaft, also zum Beispiel von Banken, Telekomunternehmen oder
       Versandhändlern. Diese melden Zahlungsstörungen, wenn etwa eine Rechnung
       verspätet beglichen oder ein Kredit nicht zurückgezahlt wurde. Aus diesen
       Daten [3][berechnet die Schufa nach einer geheimen Formel den Scoring-Wert
       zwischen 0 und 100]. Wer deutlich weniger als 100 Punkte hat, dürfte beim
       Abschluss von Verträgen Probleme bekommen und muss ungünstigere Bedingungen
       (Vorkasse) oder höhere Zinsen in Kauf nehmen.
       
       Die Schufa macht ihren Umsatz vor allem damit, dass sie der Wirtschaft
       solche Informationen über die Bonität von neuen Kunden zur Verfügung
       stellt.
       
       Früher durfte die Schufa Informationen über Zahlungsstörungen ab Bezahlung
       der Rechnung noch drei Jahre lang speichern. Diese eindeutige Regelung
       stand im Bundesdatenschutzgesetz, wurde aber 2018 durch die
       [4][EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)] verdrängt, die keine eindeutige
       Regelung enthält. Das sorgte für Rechtsunsicherheit.
       
       ## Juristische Verwirrung
       
       Für Irritationen sorgte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), als er
       Ende 2023 entschied, dass die Schufa Informationen aus dem staatlichen
       Insolvenzregister nur noch sechs Monate nach der Restschuldbefreiung
       speichern darf – weil die Daten auch im Insolvenzregister nach sechs
       Monaten zu löschen sind. Der BGH hat nun aber für Klarheit gesorgt. Das
       EuGH-Urteil mit seiner Sechsmonatsfrist gilt nicht für Daten über
       Zahlungsstörungen, die die Schufa von Wirtschaftsunternehmen erhält.
       
       Maßgeblich ist laut BGH künftig vielmehr ein [5][Code of Conduct der
       Auskunfteien], der vom hessischen Datenschutzbeauftragten Alexander
       Roßnagel genehmigt wurde und seit dem 1. Januar 2025 gilt. Danach liegt die
       Obergrenze für die Speicherung von Zahlungsstörungen weiterhin bei drei
       Jahren.
       
       Oft liegt die Speicherfrist laut Code of Conduct aber bei nur 18 Monaten.
       Voraussetzung ist, dass die offene Rechnung binnen 100 Tagen nach der
       Schufa-Speicherung doch bezahlt wurde und seitdem keine neue
       Zahlungsstörung gemeldet wurde.
       
       ## Einzelfall möglich
       
       Eine noch schnellere Löschung kann nach einem Interessensausgleich im
       Einzelfall verlangt werden, wenn ein besonders dringendes
       Löschungsbedürfnis besteht. Der BGH hält diese Regelungen des Code of
       Conduct für „angemessen“ und empfiehlt den deutschen Zivilgerichten die
       Anwendung.
       
       Im konkreten Fall hatte ein Mann gegen die Schufa geklagt, der drei
       Rechnungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem
       Vollstreckungsbescheid erst nach 10 bis 22 Monaten bezahlte. Die Schufa
       stufte seine Bonität daher negativ ein. Der Mann verlangte von der Schufa
       Schadenersatz, weil seine Zahlungsstörungen noch gespeichert blieben,
       nachdem er die Rechnungen bezahlt hatte. Beim Oberlandesgericht Köln
       erhielt er rund 1.000 Euro Schadenersatz. Der BGH hob das Urteil auf und
       verwies den Fall zurück. Vermutlich wird der Kläger nun leer ausgehen.
       
       18 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR97-25.html
   DIR [2] /EuGH-Urteil-zum-Schufa-Score/!5974271
   DIR [3] /Verein-sieht-Verstoss-gegen-Datenschutz/!5992742
   DIR [4] /EuGH-Urteil-zu-Datenschutz/!6019736
   DIR [5] https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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