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       # taz.de -- Silvesterparty am Brandenburger Tor: Der Senat darf feiern
       
       > Ein Kultur-Bündnis hat gegen eine vom Senat geplante Silvesterfeier
       > geklagt, um eine eigene Versammlung durchzuführen. Das Gericht lehnte die
       > Klage ab.
       
   IMG Bild: Silvesterparty am Brandenburger Tor
       
       dpa Der Berliner Senat hat sich mit [1][seiner geplanten Silvesterfeier] am
       Brandenburger Tor zunächst vor Gericht gegen eine Demonstration von
       Kulturorganisationen durchgesetzt. Das Bündnis wollte die Feier des Senats
       mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht stoppen. Das Gericht lehnte ihn
       bereits am Freitag ab, wie jetzt mitgeteilt wurde. Dagegen kann Beschwerde
       zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
       
       Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte im November
       angekündigt, eine Party mit Berliner DJs und Feuerwerk zu veranstalten. Sie
       soll die traditionelle, im ZDF übertragene Silvesterfeier am Brandenburger
       Tor ersetzen, die in diesem Jahr erstmals in Hamburg geplant ist. Sie soll
       um 22 Uhr beginnen. Ab Mitternacht ist ein siebeneinhalbminütiges Feuerwerk
       geplant, das live im Ersten übertragen werden soll. Kostenlose Tickets für
       rund 20.000 Gäste sollen ab Dezember erhältlich sein. 590.000 Euro stellt
       Berlin für die Party zur Verfügung.
       
       Ende Juli war bekannt geworden, [2][dass es für die bisher übliche
       Silvesterfeier am Brandenburger Tor keine Zuschüsse mehr vom Land geben
       werde]. Der private Veranstalter hatte die Show daraufhin abgesagt.
       
       Ein Bündnis von Kulturschaffenden hatte daraufhin eine als Kundgebung
       angemeldete Veranstaltung geplant und war gegen die späteren Pläne des
       Senats vor Gericht gezogen. Doch das urteilte nun, die Silvesterfeier des
       Senats würde die Rechte des Bündnisses und ihrer Demonstration nicht
       einschränken. Im Bereich zwischen dem Brandenburger Tor und der
       Yitzhak-Rabin-Straße gebe es bei einer öffentlichen Demonstration in der
       Silvesternacht „ernsthafte Sicherheitsbedenken“.
       
       ## Demo oder Party?
       
       Die Versammlungsbehörde der Polizei habe „nachvollziehbar dargelegt“, dass
       bei einer nach außen nicht abgegrenzten Demonstration die Gefahr bestehe,
       „dass es zu Gedränge, Panik und erheblichen Verletzungen durch Pyrotechnik
       komme“. Auch für den Bereich westlich der Yitzhak-Rabin-Straße habe die
       Demonstration nicht uneingeschränkten Vorrang gegenüber der Veranstaltung
       des Senats. Angesichts „der nicht unerheblichen Unterhaltungselemente wie
       Riesenrad, Feuerwerk sowie Versorgungsständen“ stelle sich die Frage, ob es
       sich überhaupt um eine Demonstration handele.
       
       Bei normalen Unterhaltungsveranstaltungen und Partys auf Straßen ist der
       Veranstalter für Sicherheit und Organisation verantwortlich und muss auch
       für Absperrungen und Zäune und Taschenkontrollen sorgen, wie früher bei der
       Silvesterfeier. Bei politischen Demonstrationen ist die Polizei deutlich
       mehr beteiligt, anderseits gibt es öffentlichen Zugang und keine
       Absperrungen und Kontrollen durch den Veranstalter.
       
       15 Dec 2025
       
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