# taz.de -- Strafrechts-Professorin über Fake News: „Wahrheit als Kategorie steht auf dem Spiel“
> Die Grenze zwischen Fakt und Fiktion wird in den sozialen Medien immer
> verschwommener. Und das veraltete Strafrecht hinkt hinterher, sagt Elisa
> Hoven.
IMG Bild: Lippen, die für Lügen bekannt sind: Donald Trump
taz: Frau Hoven, wird heute mehr gelogen als früher?
Elisa Hoven: Die Lüge ist jedenfalls keine Erfindung des 21. Jahrhunderts.
Aber die Digitalisierung hat neue Räume geschaffen, in denen Lügen sich
schneller verbreiten und extrem viele Leute erreichen können. Und auch wenn
[1][Donald Trump] nicht der erste Politiker ist, der Unwahrheiten
verbreitet, so ist die Lüge doch mittlerweile zu einem Instrument geworden,
mit dem man Wahlkämpfe und politische Stimmungen beeinflussen kann. Dazu
kommen künstliche Intelligenz und Deepfakes – ganz neue Mittel, mit denen
Unwahrheiten scheinbar auch noch belegt werden können.
taz: Was tun?
Hoven: Wir müssen wirklich ernst nehmen, dass es neue Bedrohungen gibt. Und
uns als Gesellschaft fragen: Wie gehen wir damit um? Welche Instrumente
wollen wir nutzen, um gegen Lügen vorzugehen? Wie weit dürfen die reichen?
taz: Sie meinen damit vor allem juristische Instrumente, also Möglichkeiten
des Strafrechts.
Hoven: Ja. Ich habe für mehrere Jahre ein Forschungsprojekt zu digitalem
Hass geleitet. Was ich häufig beobachtet habe: Jemand postet Fake News,
eine Falschaussage, zum Beispiel ein falsches Zitat. Daraufhin gibt es
Hunderte, Tausende von Hasskommentaren. Bei Renate Künast war das etwa so –
der Hass kam als Reaktion auf ein frei erfundenes Fakezitat.
taz: Gegen die Hasskommentare kann man oft bereits juristisch vorgehen.
Hoven: Genau damit haben wir uns beschäftigt, wir haben den Hass
strafrechtlich aufgearbeitet. Aber eigentlich, zu dem Schluss bin ich
zunehmend gekommen, ist es wichtiger, gegen die Initiatoren der Lüge
vorzugehen. Denn Unwahrheit hat die Kraft, Menschen hasserfüllt zu machen.
taz: Jemandem ein falsches Zitat zuzuschreiben ist nicht strafbar?
Hoven: Nun ja, das Strafrecht stellt die Lüge nicht per se unter Strafe. Es
gibt zwar die Tatbestände der Verleumdung und der üblen Nachrede. Aber sie
stammen aus dem Jahr 1871 und sind nicht auf die moderne Kommunikation
zugeschnitten.
taz: Inwiefern?
Hoven: Zum Beispiel stellt sich bei der Verleumdung immer wieder die Frage,
wann Desinformationen den Tatbestand erfüllen. Paragraf 187 StGB setzt
voraus, dass ich wissentlich über einen anderen Menschen eine unwahre
Tatsache verbreite, die geeignet ist, die Person verächtlich zu machen oder
im öffentlichen Ansehen herabzuwürdigen. Aber es ist total umstritten, was
das denn eigentlich heißt.
taz: Können Sie ein Beispiel nennen?
Hoven: Nehmen wir [2][den Fall Frauke Brosius-Gersdorf]: Viele ihrer
Positionen wurden verzerrt dargestellt, definitiv. Letztendlich hatte das
zur Folge, dass sie nicht Verfassungsrichterin geworden ist. Aber reicht
diese Verzerrung für den Tatbestand der Verleumdung? Der ist darauf
gemünzt, dass ich jemanden in seiner Ehre angreife, zum Beispiel, weil ich
verbreite, er hätte eine außereheliche Affäre – da geht es um private,
persönliche Dinge. Aber wie ist es mit politischem Ansehen? Fällt das
eigentlich darunter? Und sollte es darunter fallen?
taz: [3][Mit Fake News] beschäftigt sich auch der Koalitionsvertrag. Union
und SPD erklären da, die „bewusste Verbreitung falscher
Tatsachenbehauptungen“ sei durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt – und
die Medienaufsicht solle gegen Fehlinformationen vorgehen.
Hoven: Der Koalitionsvertrag nennt da eigentlich nur
Selbstverständlichkeiten: Nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts fallen bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen eben
nicht unter die Meinungsfreiheit. Trotzdem gab es wegen dieses Satzes
riesigen Alarm, als sollte jetzt ein Wahrheitsministerium eingeführt
werden. Darum kann es natürlich nicht gehen.
taz: Worum denn dann?
Hoven: Es klingt leider ein bisschen langweilig, aber das Justizministerium
sollte eine Expertengruppe einsetzen, die sich das anschaut: Welche
Tatbestände haben wir? Welche Praxisfälle gibt es? Wo brauchen wir das
Strafrecht und wo nicht?
taz: Das Strafrecht schaut auf das Individuum, den einzelnen Menschen.
Dabei funktioniert die schnelle Verbreitung von Lügen doch vor allem wegen
der Plattformen. Sollten wir nicht zuerst sie in Verantwortung nehmen?
Hoven: Das sind unterschiedliche Anknüpfungspunkte, die wir beide brauchen.
Aber die individuelle Verantwortung darf nicht hinter die
Plattformregulierung zurücktreten. Wer ein Hassposting veröffentlicht, ist
dafür verantwortlich.
taz: Halten denn Strafen wirklich davon ab, etwas zu posten?
Hoven: Ja. Es wird zwar oft bezweifelt, aber das Strafrecht hat eine
abschreckende Wirkung. Das haben wir auch bei unserem Projekt zu digitalem
Hass gesehen. Manchmal gab es einen Post und darunter 100 Nachrichten, wo
die Leute nur geschrieben haben: „Wenn ich jetzt sagen würde, was ich
meinte, stünde der Staatsanwalt vor der Tür.“ Ich würde sagen: Gut, dass du
es nicht geschrieben hast. Man weiß zwar, wie die Leute denken, aber sie
haben niemanden beleidigt oder bedroht.
taz: Immerhin. Aber was, wenn ich einen falschen Post von jemand anderem
teile – und dabei glaube, dass er stimmt?
Hoven: Es überrascht die Leute oft, dass sie auch verantwortlich sind, wenn
sie strafrechtlich relevante Inhalte nur teilen. Und zwar selbst dann, wenn
sie fest glauben, dass die verleumderische Aussage über eine Person wahr
ist. Denn der Strafbestand der üblen Nachrede setzt keinen Vorsatz voraus.
Das ist Teil dieses alten Tatbestands von 1871: Ein Gerücht soll man nicht
weitergeben.
taz: … und somit auch nicht teilen und liken?
Hoven: Ja, es gibt Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass man sich auch
durchs Teilen oder Liken einen Inhalt zu eigen macht. Aber hier ist das
Strafrecht noch nicht auf die neue Art der Kommunikation eingestellt. Da
muss man sich eigentlich mal kurz zurücklehnen und überlegen: Ist das
richtig? Wie viel Verantwortung trifft denjenigen, der teilt? Wie viel den,
der liked? Sollte das wirklich in gleicher Weise bestraft werden?
taz: Bei digitalen Inhalten zwischen Wahrheit und Unwahrheit zu
unterscheiden, wird für den Einzelnen zudem immer schwieriger. Ist das
wirklich individuelle Verantwortung?
Hoven: Ja, das stimmt: Deepfakes, KI-Videos, Social Bots, das wird immer
besser, täuscht uns immer überzeugender. Wir dürfen uns da nicht
überfordern. Deswegen ist die jetzt geplante Kennzeichnungspflicht für
KI-Bilder auch so wichtig.
taz: Auch abseits von KI-Inhalten gibt es Falschnachrichten und Lügen.
Hoven: Deshalb brauchen wir alle auch den Zweifel, deshalb muss jeder von
uns Quellen immer wieder hinterfragen. Aber es ist auch ein schmaler Grat.
Gefährlich ist, wenn wir das Gefühl bekommen: Ach, es ist doch eh alles
fake. Dann haben wir keine gemeinsame Grundlage mehr, dann ist alles
verhandelbar. Dann gibt es überhaupt keine Wahrheit mehr.
taz: Welche Folgen hat das für Medien und Politik?
Hoven: Es gibt auch einfach Bullshit. Bei Politikern sehen wir das gerade
immer öfter. Dass jemand sagt, Wahrheit als Kategorie ist mir völlig egal,
ich sag einfach, was ich denke. Und wenn es nicht richtig ist, dann ist das
nicht mal mehr eine Peinlichkeit. So steht die Wahrheit als Kategorie auf
dem Spiel.
taz: Gesetzgebung dauert lange, Strafverfolgung auch, die Entwicklungen bei
KI und in den Medien sind dagegen rasant. Rennen wir dem hinterher?
Hoven: So ist es meistens. Gesellschaft und Technik schreiten voran und wir
als Juristen versuchen, das mit dem Recht abzubilden und einzufangen. Aber
es ist das, was wir tun müssen. Wir dürfen nur den Abstand nicht zu groß
werden lassen. Wir müssen weiter rennen.
29 Dec 2025
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