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       # taz.de -- Keine Klage gegen Linken-Abgeordneten: Blamage für den Hamburger Verfassungsschutz
       
       > Das Landesamt für Verfassungsschutz zieht seine Klage gegen den
       > Linken-Abgeordneten Deniz Çelik zurück. Er hatte die Behörde scharf
       > kritisiert.
       
   IMG Bild: Rettung durch Rückzieher nach peinlichem Vorstoß: Hamburgs Verfassungsschutz-Chef Torsten Voss
       
       Das Ende ist so abrupt wie peinlich: Die Hamburger Innenbehörde hat ihren
       Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Linken-Abgeordneten Deniz
       Çelik zurückgezogen. Denn die zuständige Kammer des Hamburger Landgerichts
       habe signalisiert, dass sie die Kritik Çeliks am Landesamt für
       Verfassungsschutz (LfV) als zulässiges Werturteil und nicht als unzulässige
       Tatsachenbehauptung einstufen würde, so ein Sprecher.
       
       Der Innenbehörde schreibt das Gericht ins Stammbuch, was jeder vorher hätte
       wissen können: Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „sei
       juristischen Personen des öffentlichen Rechts zivilrechtlicher Rechtsschutz
       gegen herabsetzende Äußerungen lediglich in eingeschränktem Umfang
       eröffnet“.
       
       Im Oktober hatte Çelik in einer [1][Pressemitteilung der Fraktion] zur
       geplanten Regelabfrage der Stadt beim Verfassungsschutz das LfV scharf
       kritisiert: „Wer künftig im öffentlichen Dienst arbeiten will, soll erst
       durch das Nadelöhr des Verfassungsschutzes – eines Inlandsgeheimdienstes,
       der sich demokratischer Kontrolle weitgehend entzieht und durch
       Vertuschung, V-Leute-Skandale und immer wieder auch durch den Schutz
       rechter Netzwerke aufgefallen ist.“
       
       [2][Die Innenbehörde sah in der Formulierung über den „Schutz rechter
       Netzwerke“ eine unzulässige Tatsachenbehauptung, forderte eine
       Unterlassungserklärung] und [3][zog schließlich, als Çelik diese
       verweigerte, vor Gericht].
       
       Der Fall ist nicht nur eine juristische Fußnote, sondern eine schallende
       Ohrfeige für Innensenator Andy Grote (SPD) und seine Behörde – und ein
       wichtiger Sieg für die Redefreiheit des Parlaments.
       
       Denn Çeliks Aussage zielte ja auf historisch belegte und immer
       wiederkehrende Defizite des Geheimdienstes: die [4][Verstrickungen im
       NSU-Komplex], die [5][Rolle von V-Leuten in der rechten Szene] und die
       mangelnde Transparenz. Çelik hat scharf formuliert – aber auf der Grundlage
       einer durch zahlreiche Untersuchungsausschüsse bestätigten Realität.
       
       Dass die Innenbehörde sofort die juristische Keule geschwungen hat, ist
       bezeichnend. Man hat versucht, einen kritischen Parlamentarier, der in
       seiner Funktion zur Kontrolle der Exekutive ja verpflichtet ist, durch die
       Androhung von Gerichtsverfahren und Gerichtskosten zum Schweigen zu
       bringen.
       
       Die Linke hat vollkommen recht: Wenn eine Behörde Kritik an sich selbst so
       für „unzulässig“ erklärt, ist das ein autoritärer Reflex. Er zeugt von
       einem tiefen Missverständnis demokratischer Spielregeln: Parlamente
       kontrollieren Regierungen – nicht umgekehrt.
       
       ## Muster behördlicher Abwehrhaltung
       
       Der Rückzieher vor Gericht ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Es geht
       um die Kultur der Kontrolle und Transparenz im Umgang mit dem
       Verfassungsschutz. Geheimdienste neigen naturgemäß dazu, sich der Kontrolle
       zu entziehen. Gerade in Hamburg, wo das LfV seit Jahren durch einen
       restriktiven Umgang mit der Presse und seine Nähe zur Regierung auffällt,
       muss die Kontrolle durch die Bürgerschaft deshalb besonders scharf sein.
       
       Senator Grote hat sich in der Vergangenheit mehrfach als vehementer
       Verteidiger seines Apparats positioniert, wenn der in die Kritik geriet.
       Die gescheiterte Klage gegen Çelik reiht sich ein in ein Muster
       behördlicher Abwehrhaltung, die darauf abzielt, kritische Debatten zu
       unterbinden, statt sie zu führen.
       
       Tatsächlich hat sich das Hamburger LfV in den vergangenen Jahren vor allem
       damit hervorgetan, dass es unbescholtene Bürger:innen öffentlich an den
       Pranger stellte, weil die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
       wahrgenommen und eine Demonstration angemeldet hatten. In seinem
       Jahresbericht, aber auch immer wieder in aktuellen, anlassbezogenen
       Pressemitteilungen nannte es Aktivist:innen namentlich und unterstellte
       ihnen Extremismus.
       
       ## Versuch, den politischen Raum einzuengen
       
       Wenn die Behörde beispielsweise [6][die Volksinitiative „Hamburg enteignet“
       und ihre Anmelder in die Nähe linksextremistischer Bestrebungen rückt] –
       oft mit dem Vorwurf, [7][es würden „harmlose Themen“ wie Mieten oder
       Umweltschutz „instrumentalisiert“] – dann arbeitet das LfV nicht gegen
       Verfassungsfeinde, sondern versucht, legale zivilgesellschaftliche
       Forderungen zu delegitimieren, [8][linke Proteste zu diskreditieren] und
       damit den politischen Raum einzuengen.
       
       Solche Aktionen senden ein deutliches Zeichen der Einschüchterung in die
       Zivilgesellschaft. Die Einschätzung des Gerichts ist deshalb ein wichtiges
       Signal: Die politische Meinungsäußerung, erst recht die eines Abgeordneten,
       genießt hohen Schutz. Die Kritik Çeliks am Amt war keine justiziable
       falsche Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige politische Bewertung
       der Rolle des Verfassungsschutzes.
       
       Und auch diesmal will sich die Behörde nicht korrigieren. Sie beharrt
       darauf, dass Çelik inhaltlich Unrecht habe, die Bekämpfung des
       Rechtsextremismus gehöre zur DNA des Landesamts. Aber: „Die dem
       entgegenstehende unzutreffende Äußerung von Deniz Celik (sic!) wird das LfV
       Hamburg aus Respekt vor der juristischen Wertung nicht weiter abwehren.“
       
       ## Vertrauen weiter beschädigt
       
       Die Innenbehörde hat nun nicht nur eine Blamage erlitten, sondern auch
       Steuergelder für einen aussichtslosen Rechtsstreit verschwendet. Sie hat
       das Vertrauen in die Hamburger Sicherheitsbehörden weiter beschädigt. Und
       sie hat Çelik damit im Nachhinein – natürlich nicht ausdrücklich – im Fall
       der Regelabfrage recht gegeben: Soll solch ein Verfassungsschutz darüber
       entscheiden, wer künftig im öffentlichen Dienst arbeiten darf?
       
       Grote muss sich fragen lassen, wer dieses juristische Vorgehen genehmigt
       hat und welche Konsequenzen er daraus zieht. Eine souveräne Behörde wäre in
       den inhaltlichen Dialog getreten oder hätte die Kritik als Teil der
       demokratischen Auseinandersetzung hingenommen.
       
       Der nun blamabel gescheiterte Versuch, einen Abgeordneten zu verklagen, ist
       eine Bankrotterklärung an die eigene Souveränität. Demokratie lebt vom
       Dissens. Wer Kritik durch staatliche Klagen unterdrücken will, macht sie
       kaputt.
       
       11 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.linksfraktion-hamburg.de/regelanfrage-im-oeffentlichen-dienst-linksfraktion-warnt-vor-rueckkehr-der-berufsverbote/
   DIR [2] /VS-geht-gegen-Linken-Abgeordneten-vor/!6127679
   DIR [3] /Streit-um-Regelabfrage-in-Hamburg/!6132061
   DIR [4] /14-Jahre-NSU-Prozess/!6122841
   DIR [5] /NPD-Verbotsverfahren-in-Karlsruhe/!5283459
   DIR [6] /Warnung-vor-Hamburg-enteignet/!5877684
   DIR [7] /Instrumentalisierung-von-Jugendarbeit/!5743043
   DIR [8] /Instrumentalisierung-von-Jugendarbeit/!5743043
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Robert Matthies
       
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