# taz.de -- Keine Klage gegen Linken-Abgeordneten: Blamage für den Hamburger Verfassungsschutz
> Das Landesamt für Verfassungsschutz zieht seine Klage gegen den
> Linken-Abgeordneten Deniz Çelik zurück. Er hatte die Behörde scharf
> kritisiert.
IMG Bild: Rettung durch Rückzieher nach peinlichem Vorstoß: Hamburgs Verfassungsschutz-Chef Torsten Voss
Das Ende ist so abrupt wie peinlich: Die Hamburger Innenbehörde hat ihren
Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Linken-Abgeordneten Deniz
Çelik zurückgezogen. Denn die zuständige Kammer des Hamburger Landgerichts
habe signalisiert, dass sie die Kritik Çeliks am Landesamt für
Verfassungsschutz (LfV) als zulässiges Werturteil und nicht als unzulässige
Tatsachenbehauptung einstufen würde, so ein Sprecher.
Der Innenbehörde schreibt das Gericht ins Stammbuch, was jeder vorher hätte
wissen können: Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „sei
juristischen Personen des öffentlichen Rechts zivilrechtlicher Rechtsschutz
gegen herabsetzende Äußerungen lediglich in eingeschränktem Umfang
eröffnet“.
Im Oktober hatte Çelik in einer [1][Pressemitteilung der Fraktion] zur
geplanten Regelabfrage der Stadt beim Verfassungsschutz das LfV scharf
kritisiert: „Wer künftig im öffentlichen Dienst arbeiten will, soll erst
durch das Nadelöhr des Verfassungsschutzes – eines Inlandsgeheimdienstes,
der sich demokratischer Kontrolle weitgehend entzieht und durch
Vertuschung, V-Leute-Skandale und immer wieder auch durch den Schutz
rechter Netzwerke aufgefallen ist.“
[2][Die Innenbehörde sah in der Formulierung über den Schutz rechter
Netzwerke eine unzulässige Tatsachenbehauptung, forderte eine
Unterlassungserklärung] und [3][zog schließlich, als Çelik diese
verweigerte, vor Gericht].
Der Fall ist nicht nur eine juristische Fußnote, sondern eine schallende
Ohrfeige für Innensenator Andy Grote (SPD) und seine Behörde – und ein
wichtiger Sieg für die Redefreiheit des Parlaments.
Denn Çeliks Aussage zielte ja auf historisch belegte und immer
wiederkehrende Defizite des Geheimdienstes: die [4][Verstrickungen im
NSU-Komplex], die [5][Rolle von V-Leuten in der rechten Szene] und die
mangelnde Transparenz. Çelik hat scharf formuliert – aber auf der Grundlage
einer durch zahlreiche Untersuchungsausschüsse bestätigten Realität.
Dass die Innenbehörde sofort die juristische Keule geschwungen hat, ist
bezeichnend. Man hat versucht, einen kritischen Parlamentarier, der in
seiner Funktion zur Kontrolle der Exekutive ja verpflichtet ist, durch die
Androhung von Gerichtsverfahren und Gerichtskosten zum Schweigen zu
bringen.
Die Linke hat vollkommen recht: Wenn eine Behörde Kritik an sich selbst so
für „unzulässig“ erklärt, ist das ein autoritärer Reflex. Er zeugt von
einem tiefen Missverständnis demokratischer Spielregeln: Parlamente
kontrollieren Regierungen – nicht umgekehrt.
## Muster behördlicher Abwehrhaltung
Der Rückzieher vor Gericht ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Es geht
um die Kultur der Kontrolle und Transparenz im Umgang mit dem
Verfassungsschutz. Geheimdienste neigen naturgemäß dazu, sich der Kontrolle
zu entziehen. Gerade in Hamburg, wo das LfV seit Jahren durch einen
restriktiven Umgang mit der Presse und seine Nähe zur Regierung auffällt,
muss die Kontrolle durch die Bürgerschaft deshalb besonders scharf sein.
Senator Grote hat sich in der Vergangenheit mehrfach als vehementer
Verteidiger seines Apparats positioniert, wenn der in die Kritik geriet.
Die gescheiterte Klage gegen Çelik reiht sich ein in ein Muster
behördlicher Abwehrhaltung, die darauf abzielt, kritische Debatten zu
unterbinden, statt sie zu führen.
Tatsächlich hat sich das Hamburger LfV in den vergangenen Jahren vor allem
damit hervorgetan, dass es unbescholtene Bürger:innen öffentlich an den
Pranger stellte, weil die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
wahrgenommen und eine Demonstration angemeldet hatten. In seinem
Jahresbericht, aber auch immer wieder in aktuellen, anlassbezogenen
Pressemitteilungen nannte es Aktivist:innen namentlich und unterstellte
ihnen Extremismus.
## Versuch, den politischen Raum einzuengen
Wenn die Behörde beispielsweise [6][die Volksinitiative Hamburg enteignet
und ihre Anmelder in die Nähe linksextremistischer Bestrebungen rückt] –
oft mit dem Vorwurf, [7][es würden harmlose Themen wie Mieten oder
Umweltschutz instrumentalisiert] – dann arbeitet das LfV nicht gegen
Verfassungsfeinde, sondern versucht, legale zivilgesellschaftliche
Forderungen zu delegitimieren, [8][linke Proteste zu diskreditieren] und
damit den politischen Raum einzuengen.
Solche Aktionen senden ein deutliches Zeichen der Einschüchterung in die
Zivilgesellschaft. Die Einschätzung des Gerichts ist deshalb ein wichtiges
Signal: Die politische Meinungsäußerung, erst recht die eines Abgeordneten,
genießt hohen Schutz. Die Kritik Çeliks am Amt war keine justiziable
falsche Tatsachenbehauptung, sondern eine zulässige politische Bewertung
der Rolle des Verfassungsschutzes.
Und auch diesmal will sich die Behörde nicht korrigieren. Sie beharrt
darauf, dass Çelik inhaltlich Unrecht habe, die Bekämpfung des
Rechtsextremismus gehöre zur DNA des Landesamts. Aber: „Die dem
entgegenstehende unzutreffende Äußerung von Deniz Celik (sic!) wird das LfV
Hamburg aus Respekt vor der juristischen Wertung nicht weiter abwehren.“
## Vertrauen weiter beschädigt
Die Innenbehörde hat nun nicht nur eine Blamage erlitten, sondern auch
Steuergelder für einen aussichtslosen Rechtsstreit verschwendet. Sie hat
das Vertrauen in die Hamburger Sicherheitsbehörden weiter beschädigt. Und
sie hat Çelik damit im Nachhinein – natürlich nicht ausdrücklich – im Fall
der Regelabfrage recht gegeben: Soll solch ein Verfassungsschutz darüber
entscheiden, wer künftig im öffentlichen Dienst arbeiten darf?
Grote muss sich fragen lassen, wer dieses juristische Vorgehen genehmigt
hat und welche Konsequenzen er daraus zieht. Eine souveräne Behörde wäre in
den inhaltlichen Dialog getreten oder hätte die Kritik als Teil der
demokratischen Auseinandersetzung hingenommen.
Der nun blamabel gescheiterte Versuch, einen Abgeordneten zu verklagen, ist
eine Bankrotterklärung an die eigene Souveränität. Demokratie lebt vom
Dissens. Wer Kritik durch staatliche Klagen unterdrücken will, macht sie
kaputt.
11 Dec 2025
## LINKS
DIR [1] https://www.linksfraktion-hamburg.de/regelanfrage-im-oeffentlichen-dienst-linksfraktion-warnt-vor-rueckkehr-der-berufsverbote/
DIR [2] /VS-geht-gegen-Linken-Abgeordneten-vor/!6127679
DIR [3] /Streit-um-Regelabfrage-in-Hamburg/!6132061
DIR [4] /14-Jahre-NSU-Prozess/!6122841
DIR [5] /NPD-Verbotsverfahren-in-Karlsruhe/!5283459
DIR [6] /Warnung-vor-Hamburg-enteignet/!5877684
DIR [7] /Instrumentalisierung-von-Jugendarbeit/!5743043
DIR [8] /Instrumentalisierung-von-Jugendarbeit/!5743043
## AUTOREN
DIR Robert Matthies
## TAGS
DIR Die Linke Hamburg
DIR Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
DIR Parlament
DIR Meinungsfreiheit
DIR Verfassungsschutz
DIR Reden wir darüber
DIR Social-Auswahl
DIR Die Linke Hamburg
DIR Rechte Szene
DIR Berufsverbot
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Streit um Regelabfrage in Hamburg: Verfassungsschutz zerrt Linken-Abgeordneten vor Gericht
Deniz Çelik hat gesagt, der Verfassungsschutz sei durch den Schutz rechter
Netzwerke aufgefallen. Der will das dem Abgeordneten verbieten lassen.
DIR VS geht gegen Linken-Abgeordneten vor: Der Wächter wird selbst zur Gefahr
Der Hamburger Verfassungsschutz will Deniz Celiks Kritik an der Behörde
juristisch verbieten. So schützt man keine Demokratie, so untergräbt man
sie.
DIR Abgeordneter zu neuem Radikalenerlass: „Das verunsichert Menschen, die sich kritisch engagieren“
Um Islamisten aus dem Staatsdienst zu halten, plant Hamburg Regelabfragen
beim Verfassungsschutz. Laut Linken-Politiker Celik reicht eine
Einzelprüfung.