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       # taz.de -- Bundesgerichtshof zu Riesterrente: BGH kippt Klausel zur einseitigen Rentenkürzung
       
       > Anbieter von Riester-Renten kürzen in Niedrigzinsphasen den Rentenfaktor.
       > Das dürften sie zwar, sagt der Bundesgerichtshof, aber nicht so
       > einseitig.
       
   IMG Bild: Betroffene sollten ihre Verträge prüfen und rechtliche Beratung einholen
       
       dpa | Rentenkürzung – und kein Weg zurück? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
       eine Regelung in fondsgebundenen [1][Riester-Rentenverträgen] für unwirksam
       erklärt, mit der eine Versicherung sich einseitig das Recht zum
       nachträglichen Herabsetzen des Rentenfaktors eingeräumt hatte. Das Urteil
       könnte auch für Verträge anderer Anbieter Folgen haben.
       
       In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen
       die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Die umstrittene Klausel
       sah vor, dass die Allianz die Rente kürzen kann, wenn aufgrund von vorher
       nicht absehbaren Umständen die Lebenserwartung der Versicherten stark
       steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend stark
       sinkt.
       
       ## Allianz darf sich nicht auf Klausel berufen
       
       Diese Regelung habe Verbraucherinnen und Verbraucher aber unangemessen
       benachteiligt, entschied der vierte Zivilsenat in Karlsruhe. Denn: Es fehle
       an einer Verpflichtung des Versicherers, den Rentenfaktor später wieder zu
       erhöhen, falls die Umstände, die zu der Kürzung führten, wegfallen. Die
       Vereinbarung sei daher unwirksam. Die Allianz darf sich nicht auf sie
       berufen.
       
       Diese Ansicht hatte Ende Januar auch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart
       vertreten. Es hatte der Allianz untersagt, sich gegenüber Kunden auf die
       Klausel zu berufen sowie inhaltsgleiche Bestimmungen auch sonst in
       allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden. Die Allianz legte dagegen
       Revision ein – die in Karlsruhe nun aber weitgehend keinen Erfolg hatte.
       
       Nur in Bezug auf die untersagte Verwendung inhaltsgleicher Klauseln hielt
       das Urteil aus Stuttgart der Prüfung des BGH nicht stand. Denn die Klage
       der Verbraucherzentrale habe ein solches Verwendungsverbot gar nicht
       verlangt, erklärte der Senat. Das OLG habe den Klägern mehr zugesprochen,
       als sie beantragt hätten. Das könne so keinen Bestand haben. (Az. IV ZR
       34/25)
       
       ## Urteil betrifft womöglich eine Million Verträge
       
       Die Allianz Lebensversicherung hatte vor der Verhandlung darauf verwiesen,
       dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder
       geprüft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestätigt habe. Vor
       Gericht argumentierte ihr Anwalt, dass das Ziel der Klausel die
       langfristige Erfüllbarkeit der Rentenzahlungen gewesen sei.
       
       Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskräftigen Urteil
       Rentenverträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis Juni 2013
       abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die
       beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.
       
       Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über
       die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. Das Urteil betreffe
       viele Riester-, Rürup-, Betriebs- und [2][private Rentenverträge] großer
       Anbieter. Laut Vorstand Stephen Rehmke könnten rund eine Million Verträge
       betroffen sein, die bis Mitte der 2010er Jahre angeboten und bei denen
       Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden. Betroffene
       sollten ihre Verträge prüfen und rechtliche Beratung einholen.
       
       10 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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