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       # taz.de -- Reformstaatsvertrag in Kraft: Ein neuer Rahmen für den ÖRR
       
       > Seit Montag gilt der Reformstaatsvertrag für die öffentlich-rechtlichen
       > Sender. Auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde novelliert.
       
   IMG Bild: Aufbruch in neue Sphären? Ab dem 1. Dezember gilt zwar der neue Reform-staatsvertrag, die Finanzierung ist aber noch nicht gesichert
       
       epd/taz | Zum 1. Dezember sind der Reformstaatsvertrag für ARD, ZDF und
       Deutschlandradio sowie der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in
       Kraft getreten. [1][Zuvor mussten alle Landesparlamente der Bundesländer
       zustimmen.] Wie die federführende Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz am
       Montag mitteilte, liegen die Ratifikationsurkunden aus allen 16 Ländern
       vor.
       
       „Dass alle 16 Länderparlamente den Reformen zugestimmt haben, ist ein
       starkes Signal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch die
       privaten Medien und somit das duale System insgesamt“, sagte der
       rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) als
       Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.
       
       [2][Mit dem Reformstaatsvertrag wollen die Bundesländer den
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) schlanker und moderner aufstellen].
       Nach dem Regelwerk wird unter anderem die Zahl der TV-Spartenkanäle und der
       ARD-Radiosender reduziert, zudem gibt es erstmals die von Privatsendern
       seit Langem geforderte Deckelung des Budgets für Sportrechte.
       
       Unter anderem sind Kürzungen bei den Radioprogrammen vorgesehen. Dafür
       haben die Intendant:innen der ARD bereits im Juni [3][eine
       Radiostrategie beschlossen]. Bis 2027 soll von den bestehenden 70 auf 53
       abgebaut werden. Es sollen vor allem Radiowellen wegfallen, die über DAB+
       verbreitet werden. Aber auch über die Zusammenlegung von Sendern wird noch
       diskutiert.
       
       ## Kika ab 2033 nur digital
       
       Vor Eintritt des Reformstaatsvertrags am Montag gab es Aufregung und
       Gerüchte darüber, dass der Kinderkanal Kika demnächst eingestellt werden
       würde. Dazu schreibt unter anderem der BR, dass dies nicht stimme. Vielmehr
       solle Kika neue Verbreitungswege bekommen und bis 2033 nur noch digital
       verfügbar sein. In dieser langen Übergangszeit wird Kika auch noch im
       linearen Fernsehen zu sehen sein.
       
       Der Sender begründete das auf Anfrage von BR24 mit dem veränderten
       Nutzungsverhalten. Schon heute zeige sich, dass Kika digital genutzt werde,
       vor allem von jungen Zielgruppen. Die Kika-App etwa sei inzwischen 4,3
       Millionen Mal heruntergeladen worden, das seien 13 Prozentpunkte mehr im
       Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig berufen sich etwa Kritiker:innen
       der Einkürzungen auf eine vom Sender in Auftrag gegebene Befragung von
       2023. Demnach werden die digitalen Angebote zwar beliebter, aber nur 0,3
       Prozent der Kinder schauen ausschließlich online.
       
       Welche Sender nun genau von Kürzungen oder Zusammenlegungen betroffen sein
       werden und bis wann, das wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wenn
       sich die Sender mit den nun in Kraft getretenen Rahmenbedingungen
       auseinandergesetzt haben.
       
       Das wird wiederum auch von außen, also von senderexternen Stellen
       überprüft. Dafür legte der Reformstaatsvertrag fest, dass es einen neuen
       Medienrat geben wird, der die Auftragserfüllung im Ganzen überprüfen wird.
       
       ## Presseähnlichkeit
       
       Die Reform verschärft zudem das Verbot der sogenannten Presseähnlichkeit.
       Das verbietet öffentlich-rechtlichen Internetangeboten etwa, privaten
       Print- und Onlineportalen zu sehr zu ähneln. In der Folge startete die ARD
       am Montag eine neue Version der „Tagesschau“-App, die unter dem Motto
       „Sendung first“ deutlich stärker auf audiovisuelle Elemente setzt.
       
       Mit dem novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sollen insbesondere
       technische Schutzmöglichkeiten gestärkt werden: Für Eltern soll es etwa
       einfacher werden, einen Jugendschutzmodus bei solchen Geräten zu
       aktivieren, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind.
       
       Zudem erhält die Medienaufsicht mehr Befugnisse. Künftig können auch
       Internetangebote, die „mit bereits zur Sperrung angeordneten Angeboten ganz
       oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind“, gesperrt werden. Vor allem
       Porno-Anbieter waren in der Vergangenheit auf sogenannte Mirror Domains
       ausgewichen, um Sperrverfügungen für bestimmte Internetadressen zu umgehen.
       
       1 Dec 2025
       
       ## LINKS
       
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   DIR [2] /OeR-Reformen-Die-Debatte-ist-nur-scheinbar-zu-Ende/!6126185
   DIR [3] https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ard-radiowellen-100.html
       
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       und in Sachsen könnte die ganze Rundfunkreform nun kippen.