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       # taz.de -- Polizeigewalt in Berlin: Ein Tritt, zwei Schläge, keine Verurteilung
       
       > Ein Bundespolizist muss sich wegen Körperverletzung im Amt verantworten.
       > Das Gericht sieht von einer strafrechtlichen Verfolgung ab.
       
   IMG Bild: Stress suchen: Bundespolizisten vor dem Berliner Hauptbahnhof
       
       Die Anklage lautete Körperverletzung im Amt, doch verurteilt wurde der
       Bundespolizist dafür nicht. Stattdessen sah das Gericht von einer
       Strafverfolgung ab. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-jährigen Beamten
       vorgeworfen, bei einem Einsatz einen bereits gefesselten Mann getreten und
       geschlagen zu haben. Der Richter am Amtsgericht Tiergarten verfügte am
       Mittwoch im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft statt einer
       Verurteilung über Auflagen. Der Beschuldigte muss nun innerhalb von sechs
       Monaten 2.500 Euro an die Staatskasse zahlen.
       
       Laut Staatsanwaltschaft sei das Opfer des Polizisten im Oktober 2024 auf
       dem Europaplatz durch „aggressives Verhalten auffällig“ geworden. Als
       Beamt:innen die Person fesselten und mit zur Wache am Hauptbahnhof
       brachten, sei das Opfer gestolpert. Daraufhin habe der beschuldigte
       Polizist den Mann in den Bauch getreten und zweimal mit der Hand auf den
       Kopf des am Boden Liegenden geschlagen. Eine Beamtin zeichnete das Ganze
       mit ihrer Bodycam auf.
       
       Der Polizeibeamte ließ bei der Verhandlung von seiner Anwältin ein
       Schreiben vorlesen, in dem er sich für sein Verhalten entschuldigte. Er
       habe in einer „stressbelasteten Situation die Kontrolle verloren“. Da das
       Opfer ohne festen Wohnsitz sei und deswegen schwer erreichbar, gab der
       Polizist an, sich stattdessen mit dem Betreuer des Mannes in Kontakt
       gesetzt zu haben. Bereits vor der Gerichtsverhandlung habe man sich so auf
       einen Opfer-Täter-Ausgleich geeinigt. Vergangene Woche überwies der Beamte
       500 Euro an den Geschädigten. Damit sei der Sachverhalt auch für das Opfer
       erledigt, hieß es in einem Schreiben des Betreuers.
       
       Auf Grundlage der Strafprozessordnung Paragraf 153a verkündete das Gericht
       zunächst von einer strafrechtlichen Verfolgung abzusehen, wenn der
       Polizeibeamte den Auflagen nachkommt. Bezahlt er die 2.500 Euro innerhalb
       des festgelegten Zeitraums, ist er auch nicht vorbestraft. Falls nicht,
       werde das Verfahren neu aufgerollt. Außerdem läuft gegen den
       Bundespolizisten ein Disziplinarverfahren. Möglicherweise könnte seine
       Probezeit um zwei Jahre verlängert werden.
       
       Damit entspricht dieses Verfahren dem Trend: In den seltensten Fällen
       werden Polizist:innen bei Körperverletzung im Amt verurteilt. Ein
       [1][Forschungsprojekt] an der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2023 kam
       zu dem Ergebnis, dass lediglich in 2 Prozent der Fälle Anklage erhoben oder
       ein Strafbefehl beantragt werde. Dann kann es je nach Schwere des Vergehens
       bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben. Verurteilt würden von den 2
       Prozent Angeklagten knapp die Hälfte. Das sei deutlich geringer als bei
       anderen Verfahren, heißt es im Forschungsbericht.
       
       19 Nov 2025
       
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