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       # taz.de -- Diskussion um Berliner Polizeigesetz: Schwarz-Rot beschließt weitere Verschärfungen
       
       > Das umstrittene Berliner Polizeigesetz hat die nächste Hürde genommen.
       > CDU und SPD haben den Entwurf überarbeitet – und dabei Befugnisse
       > ausgeweitet.
       
   IMG Bild: Wer schützt die Daten? CDU und SPD sind es nicht
       
       Unter anhaltender Kritik von Opposition und Datenschützer*innen hat
       Berlins schwarz-rote Koalition die [1][umstrittene Reform des
       Polizeigesetzes] weiter vorangetrieben. Im Innenausschuss des
       Abgeordnetenhauses stimmten die Abgeordneten von CDU und SPD am Montag für
       den Entwurf. Zuvor hatte die Koalition noch zahlreiche Änderungen
       vorgelegt, die ebenfalls angenommen wurden.
       
       Grüne und Linke zeigten sich enttäuscht. „Der Umfang spricht nicht für
       Qualität“, kritisierte Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco den 170-seitigen
       Änderungsantrag zu dem mehr als 700 Seiten starken [2][Gesetzentwurf]. „Das
       ist eine Verschlimmbesserung. Die Koalition schießt nach wie vor weit über
       das Ziel hinaus.“ Der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader warf CDU und SPD
       vor, mit ihrem Vorgehen [3][eine „qualifizierte Debatte“ zu verhindern].
       Die umfassenden Änderungen waren erst am Freitag eingereicht worden.
       
       Tatsächlich enthält der Änderungsantrag kaum Einschränkungen der [4][neuen
       und teils weitreichenden Befugnisse], mit denen die Koalition die Berliner
       Polizei ausstatten will. Dabei hatten Fachleute in einer Anhörung mehrere
       Regelungen scharf kritisiert und gewarnt, diese seien verfassungswidrig.
       
       Stattdessen nutzt die Koalition die Überarbeitung, um das Gesetz weiter zu
       verschärfen. Zum Beispiel soll die [5][biometrische Suche im Internet]
       anhand von Gesichtern und Stimmen nicht nur zur Identifizierung und Ortung
       von Verdächtigen, sondern auch von deren Kontakt- und Begleitpersonen
       möglich sein.
       
       Außerdem dürfte die Polizei demnach künftig Daten ausdrücklich auch
       mithilfe „selbstlernender Systeme“ – also [6][Künstlicher Intelligenz (KI)]
       – auswerten. Das hatte die Koalition im ersten Entwurf noch ausgeschlossen.
       Dass dabei diskriminierende Algorithmen entstehen, soll durch „geeignete
       Maßnahmen“ verhindert werden, heißt es weiter.
       
       „Das Gesetz liest sich wie ein Freifahrtschein für [7][Palantir]
       (Überwachungssoftware aus den USA, d. Red.), sagte Vasili Franco mit Blick
       auf den KI-Einsatz bei der Datenanalyse. Für Berlins Datenschutzbeauftragte
       Meike Kamp wirft die Öffnung für selbstlernende Systeme „erhebliche
       verfassungsrechtliche Fragen auf“. Der Schutz vor Diskriminierung sei zudem
       zu unbestimmt und deshalb problematisch, schreibt Kamp in einer
       Stellungnahme.
       
       ## Wohl schon zum Jahreswechsel in Kraft
       
       Der Senat verteidigte die Änderungen. „Das ist ein ausgewogenes
       Gesetzespaket mit Maß und Mitte“, erklärte Innenstaatssekretär Christian
       Hochgrebe (SPD) am Montag. Es novelliere Berliner Polizeirecht und hebe es
       „auf die Höhe der Zeit“.
       
       Nachdem der Innenausschuss den Entwurf nun abschließend beraten hat, landet
       er als Nächstes im Hauptausschuss. Dort geht es allerdings nur um
       Geldfragen. Am 4. Dezember will die Koalition das Gesetz im Plenum
       beschließen; es könnte dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.
       
       17 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Berliner-Abgeordnetenhaus/!6124349
   DIR [2] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen//vorgang/d19-2553.pdf
   DIR [3] /Anwalt-ueber-Berliner-Polizeigesetz/!6126976
   DIR [4] /Reform-des-Berliner-Polizeigesetzes/!6096087
   DIR [5] /Open-Source-Intelligence-bei-der-Polizei/!6060094
   DIR [6] /Schwerpunkt-Kuenstliche-Intelligenz/!t5924174
   DIR [7] /Palantir-in-Deutschland/!6078828
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Hanno Fleckenstein
       
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