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       # taz.de -- Datenschützer über EU-Vorstoß: „Tod durch 1000 Schnitte“
       
       > Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU-Kommission Gesetze vereinfachen.
       > Datenschützer Max Schrems sieht stattdessen einen Angriff auf die DSGVO.
       
   IMG Bild: Verloren im Datendschungel – Betroffene sollen in Zukunft nachweisen, dass sie mit ihren Daten indentifiziert werden können
       
       taz: Die EU-Kommission möchte Gesetze vereinfachen, ohne ihre Standards zu
       senken. Kann der [1][geleakte Entwurf zum „Digitalen Omnibus][2][“] das
       einlösen? 
       
       Max Schrems: Nein. Wenn wenigstens etwas einfacher werden würde. Aber weder
       die politische Führung noch die Beamtenschaft scheinen in der Lage zu sein,
       hier Vereinfachung umzusetzen. Der Entwurf ist technisch dermaßen schlecht,
       dass er nicht mal den Unternehmen groß hilft.
       
       taz: In zwei [3][offenen Briefen] sprechen Sie stattdessen vom „[4][größten
       Rückschritt bei digitalen Grundrechten in der Geschichte der EU]“. 
       
       Schrems: Ja, die [5][Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)] wird mit 1.000
       kleinen Schnitten geschwächt. Etwa, indem personenbezogene Daten schlicht
       umdefiniert werden. Unternehmen dürften im Einzelfall selbst einschätzen,
       wie wahrscheinlich sie jemanden identifizieren können. Es ist, als würde
       man plötzlich Häuser aus der Bauordnung schmeißen, weil Eigentümer
       entscheiden können, wie wahrscheinlich es ist, dass sie sie nutzen. Die Art
       und Weise, wie hier an Definitionen herumgeschraubt wird, macht sie auch
       für Unternehmen immer komplexer.
       
       taz: Weil sie das Risiko selbst einschätzen müssen? 
       
       Schrems: Wir haben zuletzt 500 Datenschutzbeauftragte befragt und für sie
       war diese Einzelfall-Risikoanalyse oft aufwendiger, als sich pauschal an
       die Gesetze zu halten. Und für die Behörden wird es auch nicht leichter.
       Stell dir vor, es gäbe ein Tempolimit, das nicht gilt, wenn du das Risiko
       als klein einschätzt. Viel Spaß der Polizei, das durchzusetzen.
       
       taz: Was bedeutet das für meine Daten? 
       
       Schrems: Als Betroffener musst du nachweisen, dass sie dich mit ihren Daten
       identifizieren können und wollen, sonst gelten deine Rechte nicht. Hier
       könnte man von seinem Auskunftsrecht Gebrauch machen – aber das gilt eben
       nur bei personenbezogenen Daten. Was das ist, dürfen die Unternehmen
       entscheiden. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
       
       taz: Gibt es nicht besonderen Schutz für sensible Daten? 
       
       Schrems: Daten etwa über die sexuelle Orientierung, politische Einstellung
       und Gesundheit sind eine Extrakategorie. Die müssten künftig wohl nur noch
       als solche behandelt werden, wenn sie „unmittelbar ableitbar“ sind. Wenn
       ich Grindr nutze, heißt das zum Beispiel laut Grindr noch nicht, dass ich
       meine sexuelle Identität verrate – und daher meine Daten besonders
       geschützt sind. Bisherige „Skandale“ um politischen Einfluss wie etwa
       [6][Cambridge Analytica] (die mögliche Nutzung von Daten von Millionen
       Facebook-Nutzern ohne deren Zustimmung im US-Wahlkampf 2016 und beim
       Brexit-Referendum, d. Red.) wären damit vermutlich sogar legal.
       
       taz: Dabei muss ich gleich an KI-Chatbots denken, denen vertrauen
       Nutzer:innen immer mehr an. 
       
       Schrems: Ja, wenn ich da reintippe: „Ich habe eine depressive Phase“, sind
       das dann Gesundheitsdaten? Für die Unternehmen ist es natürlich
       umständlich, das rausfiltern zu müssen. Hier verkleinert die Kommission
       einfach den Geltungsbereich.
       
       taz: Wenn die Unternehmen [7][ein „legitimes“ Interesse für die
       Verarbeitung anmelden, gelten weitere Ausnahmen], etwa für das Training von
       KI-Modellen. 
       
       Schrems: Ja, die Kommission möchte, dass etwa Meta alle Daten für das
       KI-Training benutzen darf – obwohl das nur 6 Prozent der Deutschen wollen.
       Als „Schutz“ ist ein Widerspruchsrecht geplant, aber dafür müssen sie
       wissen, in welchem Trainingsdatensatz Sie drin sind – bei tausenden
       Unternehmen. Auch für die Unternehmen ist das ein Problem: In den
       unstrukturierten Daten können sie die Person, die widerspricht, oft gar
       nicht finden.
       
       taz: Knickt die EU mit dem Vorhaben vor [8][dem Druck aus den USA] ein,
       Stichwort digitale Souveränität? 
       
       Schrems: Da bin ich mir nicht sicher. Viel stärker scheint der Einfluss der
       deutschen Regierung zu sein, das haben wir schwarz auf weiß. In Deutschland
       ist an allem die DSGVO schuld. Im Rest der EU finden die DSGVO jetzt auch
       nicht alle Unternehmen geil, aber in Deutschland ist sie der Blitzableiter
       für alle Versäumnisse bei der Digitalisierung.
       
       taz: Gilt das für kleine und große Unternehmen gleichermaßen, oder gehen
       die Interessen da auseinander? 
       
       Schrems: Das One-Size-Fits-All-Modell der DSGVO ist ein Riesenproblem. Für
       mich als Einpersonenunternehmen gelten die gleichen Regeln und
       Dokumentationspflichten wie für Google. Gerade bei den Großen sind die
       Strafen nach der DSGVO viel niedriger als die Profite, die durch die
       illegale Datenverarbeitung gemacht werden. Neben einer „DSGVO light“ für
       kleine Unternehmen bräuchte es also auch eine Hardcore-Variante für die
       ganz Großen.
       
       taz: Das klingt nicht nach Vereinfachung … 
       
       Schrems: Doch, die wäre sehr leicht möglich, indem man Teile der DSGVO für
       kleine Unternehmen nicht mehr anwendbar macht – vor allem den ganzen
       Papierkram. Und wenn man die Großen stärker in die Pflicht nehmen würde,
       könnte man auf Millionen Verträge etwa zwischen Kleinunternehmen und
       Dienstleistern verzichten. Hier gibt es viel zu holen. Stattdessen gibt es
       mehr Rechtsunsicherheit, die vor allem Großkonzerne und ihre Anwälte zu
       nutzen wissen.
       
       16 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://noyb.eu/sites/default/files/2025-11/EU-Kommission-Digital-Omnibus-A-Data-Act-und-DSGVO.pdf
   DIR [2] https://noyb.eu/sites/default/files/2025-11/EU-Kommission-Digital-Omnibus-A-Data-Act-und-DSGVO.pdf
   DIR [3] https://noyb.eu/de/open-letter-digital-omnibus-brings-deregulation-not-simplification
   DIR [4] https://noyb.eu/sites/default/files/2025-11/Die%20EU%20muss%20hart%20erk%C3%A4mpften%20Schutz%20f%C3%BCr%20digitale%20Menschenrechte%20bewahren.pdf
   DIR [5] /Datenschutzgrundverordnung/!t5300503
   DIR [6] /Datenschutz-Skandal-bei-Facebook/!5611890
   DIR [7] https://noyb.eu/de/eu-commission-about-wreck-core-principles-gdpr
   DIR [8] /Kampf-um-neue-Ressource/!6116862
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Raoul Spada
       
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