# taz.de -- Proteste gegen AfD-Jugend: Brandgefährliche Neutralität
> Die Absage einer Veranstaltung der Studis gegen rechts in Berlin ist eine
> Zäsur. Proteste gegen den Faschismus drohen von Unis verwiesen zu werden.
IMG Bild: Ein klassisches Beispiel für unerlaubte Parteilichkeit an Unis: Die Forderung nach einem nazifreien Campus
Dass an Hochschulen gesellschaftliche Entwicklungen kritisch debattiert und
begleitet werden, ist eine wichtige Funktion für jede Demokratie. Wächst
zum Beispiel eine faschistische Bedrohung heran, die die Demokratie
gefährdet, ist es essenziell, dass an Universitäten dazu geforscht wird –
damit auf Basis dieser Forschung der Faschismus besser bekämpft werden
kann. Es ist eine grundlegende Lehre aus dem Nationalsozialismus, dass sich
die Wissenschaft gegenüber der Gewalt des Faschismus niemals neutral
verhalten darf.
Mit ihrer Absage der [1][Mobi-Veranstaltungen der Studis gegen Rechts]
gegen die Neugründung der AfD-Jugend in Gießen haben die Leitungen der
Freien Universität (FU) und der Humboldt-Universität (HU) in Berlin in
diesem Anspruch versagt. Nur das TU-Präsidium hatte am Mittwoch den Mut,
die Veranstaltung doch stattfinden zu lassen – wenn auch nur unter strengen
Auflagen.
Die FU begründet ihre Absage mit dem Gebot der hochschulpolitischen
Neutralität. Diese Norm besagt, dass sich Unis als letztlich staatliche
Organe überparteilich verhalten sollen, was konkret heißt: sich nicht für
die Propaganda einer Partei einspannen zu lassen. Das leuchtet auch ein.
Selbstverständlich darf Wissenschaft keiner Parteidisziplin unterworfen
sein. Naheliegend sich auch die Gefahren, die drohen, wenn Universitäten zu
einem Machtinstrument einer Regierung werden.
Doch nichts davon ist in diesem Fall geschehen. Die FU muss deshalb ihre
Absage mit einer krassen Überdehnung rechtfertigen, indem sie argumentiert,
die Veranstaltung der Studis sei „explizit gegen eine politische Partei“
gerichtet gewesen. Eine Veranstaltung gegen die AfD-Parteijugend, die
immerhin als Bindeglied zu militanten Neonazistrukturen agiert, ist aber ja
nicht dasselbe, wie eine Parteiwerbeveranstaltung. Zu Ende gedacht würde
die Argumentation bedeuten, dass zivilgesellschaftliches Engagement gegen
die AfD grundsätzlich keinen Platz mehr an Unis hätte.
## Neutralität – im Sinne der AfD
Das ist das Gegenteil der Aufgabe von Universitäten. Unis sollen
Studierende zur politischen Teilhabe zu befähigen. Das kann nicht bedeuten,
nur abstrakte Diskussionen zuzulassen, während konkretes politisches
Engagement verhindert wird – beides ist wichtig für die Demokratie. Eine
Unileitung im Einklang mit dem Neutralitätsgebot sollte deshalb jedes
politische Engagement ermöglichen, das mit der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung vereinbar ist. Das trifft auf die antifaschistischen
Studierenden zweifelsfrei zu – im Gegensatz zur AfD.
Inzwischen haben HU und FU bestätigt, dass im Vorfeld der Absage
Beschwerden der AfD gegeben hat – wenn auch die FU beteuert, die AfD sei
nicht der Grund für die Absage. Tatsächlich arbeitet die AfD allerdings
schon mindestens seit [2][den Protesten und Blockaden gegen den
AfD-Parteitag in Riesa] daran, den Studis gegen Rechts die Räume an den
Unis zu nehmen. Schon im Februar 2025 stellte der AfD-Abgeordnete Martin
Trefzer (AfD) beim Senat [3][eine Kleine Anfrage], wie der denn die
antifaschistischen Mobi-Veranstaltungen an Unis sehe, das damals noch
stattfinden konnten.
Die damalige Antwort des Senats: „Der Senat bewertet Veranstaltungen mit
dezidiert parteipolitischen Werbe- oder Behinderungszwecken (…) als Verstoß
gegen das allgemeine Gebot zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität
von Hochschulen“. Die aktuelle Linie, die dem Antifaschismus an Hochschulen
die Zähne zu ziehen droht, wird also auch von der zuständigen Senatorin
Inga Czyborra (SPD) mitgetragen. Womit mal wieder bewiesen wäre, dass eine
vermeintliche Neutralität eben doch eine Positionierung ist – in diesem
Fall eine gegen den Antifaschismus.
13 Nov 2025
## LINKS
DIR [1] /Proteste-gegen-AfD-Jugend/!6129338
DIR [2] /-AfD-Parteitag-in-Riesa-/!6061523
DIR [3] https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-21616.pdf
## AUTOREN
DIR Timm Kühn
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