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       # taz.de -- Unterlassungsklage gegen Aktivisten: Kritik darf sein
       
       > Die „Urbane Mitte“-Investorin verliert Unterlassungsklage: Das Gericht
       > entscheidet für die Meinungsfreiheit von Aktivist Matthias Bauer.
       
   IMG Bild: Am schönsten ganz ohne jedes Hochhaus: der Park am Gleisdreieck
       
       taz | Das Urteil ist gesprochen: Die Aussagen von Gleisdreieck-Aktivist
       Matthias Bauer auf seinem Blog sind aus Sicht des Landgerichts II Berlin
       von der Meinungsfreiheit gedeckt. Damit wies das Gericht die
       Unterlassungsklage der luxemburgischen Fondsgesellschaft Urbane Mitte
       Besitz zurück, die gegen das Mitglied der Bürger:inneninitiative
       Gleisdreieck wegen eines Blogeintrages vorgegangen war.
       
       „Wir sind doch erleichtert und freuen uns, dass das Gericht für die
       Meinungsfreiheit entschieden hat – gegen die Angriffe der Investoren“,
       teilt Bauer nach dem Urteilsspruch in einer Pressemitteilung mit. Seit
       Jahren kritisiert die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck das umstrittene
       Bauvorhaben „Urbane Mitte“, an dem das Unternehmen Urbane Mitte Besitz als
       Investorin beteiligt ist. Die Bebauungspläne sehen vor, sieben Hochhäuser
       von bis zu 90 Metern am Gleisdreieck Park zu errichten. Dabei sind
       hauptsächlich Büro- und Gewerbeflächen geplant.
       
       Hintergrund des Verfahrens ist ein Eintrag, den Bauer 2024 auf dem Blog der
       Bürger:inneninitiative veröffentlichte. Das luxemburgische
       Unternehmen sah ihr Persönlichkeitsrecht angegriffen und ging gegen fünf
       der hier genannten Kritikpunkte vor. Für das Gericht überwog in allen
       angegangenen Aspekten das Recht Bauers auf Meinungsäußerung.
       
       Es ist nicht das einzige Verfahren, das die Urbane Mitte Besitz zurzeit
       führt. Auch gegen die Bürger:inneninitiative selbst bemüht die
       Investorin eine Unterlassungsklage. Das Parallelverfahren ist bis auf einen
       Punkt identisch mit dem aktuellen Fall und findet voraussichtlich am 9.
       Dezember ebenfalls vor dem Landgericht Berlin statt.
       
       ## Einschüchterungstaktik
       
       Aus Perspektive der Aktivist:innen wolle das Unternehmen die
       Büger:inneninitiative einschüchtern, Kosten für sie verursachen und
       ihr Zeit und Energie stehlen, so Bauer in der Pressermittlung. Es handele
       sich bei dem Verfahren um sogenannte [1][SLAPP-Klagen] (englisch:
       „strategic lawsuit against public participation“). Der Ausdruck bezeichnet
       Klagen, deren Ziel es ist, Kritiker:innen zum Schweigen zu bringen.
       Hauptsächlich durch den Aufbau von finanziellem und zeitlichen Druck.
       Bereits bei der Verhandlung vor dem Landgericht Mitte Oktober wies der
       Anwalt des Unternehmens diesen Vorwurf zurück.
       
       Obwohl Bauer und die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck erst einmal aufatmen
       können, überstanden ist es wohl noch nicht. Bereits im Vorfeld kündigte der
       Anwalt der Urbanen Mitte Besitz an, vor dem Kammergericht in Berufung zu
       gehen, falls die Klage abgewiesen werden sollte.
       
       26 Oct 2025
       
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