# taz.de -- Unterlassungsklage gegen Aktivisten: Kritik darf sein
> Die „Urbane Mitte“-Investorin verliert Unterlassungsklage: Das Gericht
> entscheidet für die Meinungsfreiheit von Aktivist Matthias Bauer.
IMG Bild: Am schönsten ganz ohne jedes Hochhaus: der Park am Gleisdreieck
taz | Das Urteil ist gesprochen: Die Aussagen von Gleisdreieck-Aktivist
Matthias Bauer auf seinem Blog sind aus Sicht des Landgerichts II Berlin
von der Meinungsfreiheit gedeckt. Damit wies das Gericht die
Unterlassungsklage der luxemburgischen Fondsgesellschaft Urbane Mitte
Besitz zurück, die gegen das Mitglied der Bürger:inneninitiative
Gleisdreieck wegen eines Blogeintrages vorgegangen war.
„Wir sind doch erleichtert und freuen uns, dass das Gericht für die
Meinungsfreiheit entschieden hat – gegen die Angriffe der Investoren“,
teilt Bauer nach dem Urteilsspruch in einer Pressemitteilung mit. Seit
Jahren kritisiert die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck das umstrittene
Bauvorhaben „Urbane Mitte“, an dem das Unternehmen Urbane Mitte Besitz als
Investorin beteiligt ist. Die Bebauungspläne sehen vor, sieben Hochhäuser
von bis zu 90 Metern am Gleisdreieck Park zu errichten. Dabei sind
hauptsächlich Büro- und Gewerbeflächen geplant.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Eintrag, den Bauer 2024 auf dem Blog der
Bürger:inneninitiative veröffentlichte. Das luxemburgische
Unternehmen sah ihr Persönlichkeitsrecht angegriffen und ging gegen fünf
der hier genannten Kritikpunkte vor. Für das Gericht überwog in allen
angegangenen Aspekten das Recht Bauers auf Meinungsäußerung.
Es ist nicht das einzige Verfahren, das die Urbane Mitte Besitz zurzeit
führt. Auch gegen die Bürger:inneninitiative selbst bemüht die
Investorin eine Unterlassungsklage. Das Parallelverfahren ist bis auf einen
Punkt identisch mit dem aktuellen Fall und findet voraussichtlich am 9.
Dezember ebenfalls vor dem Landgericht Berlin statt.
## Einschüchterungstaktik
Aus Perspektive der Aktivist:innen wolle das Unternehmen die
Büger:inneninitiative einschüchtern, Kosten für sie verursachen und
ihr Zeit und Energie stehlen, so Bauer in der Pressermittlung. Es handele
sich bei dem Verfahren um sogenannte [1][SLAPP-Klagen] (englisch:
„strategic lawsuit against public participation“). Der Ausdruck bezeichnet
Klagen, deren Ziel es ist, Kritiker:innen zum Schweigen zu bringen.
Hauptsächlich durch den Aufbau von finanziellem und zeitlichen Druck.
Bereits bei der Verhandlung vor dem Landgericht Mitte Oktober wies der
Anwalt des Unternehmens diesen Vorwurf zurück.
Obwohl Bauer und die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck erst einmal aufatmen
können, überstanden ist es wohl noch nicht. Bereits im Vorfeld kündigte der
Anwalt der Urbanen Mitte Besitz an, vor dem Kammergericht in Berufung zu
gehen, falls die Klage abgewiesen werden sollte.
26 Oct 2025
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DIR Clara Dünkler
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