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       # taz.de -- Tariftreuegesetz im Bundestag: Gegen Lohndumping – mit Ausnahmen
       
       > SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas wirbt im Bundestag für das neue
       > Tariftreuegesetz. Grüne, Linke und Gewerkschaften kritisieren
       > Ausnahmeregeln.
       
   IMG Bild: Gegen Lohndumping: Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas am Freitag im Bundestag
       
       Berlin taz/dpa | Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat im Bundestag für
       die Pläne der Koalition zur Einführung eines sogenannten Tariftreuegesetzes
       geworben. Man stärke damit denen den Rücken, die ihre Leute anständig
       bezahlen und gut behandeln, sagte die SPD-Vorsitzende am Freitag. Bei der
       ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament wurde zugleich Kritik laut,
       nicht nur von Redner:innen der Opposition. Auch der Koalitionspartner
       Union meldete mit Blick auf vermeintliche Belastungen für Unternehmen
       Änderungsbedarf an dem Gesetzentwurf an.
       
       Der vom Bundeskabinett [1][auf den Weg gebrachte Entwurf] sieht vor, dass
       öffentliche Aufträge des Bundes ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro
       künftig in der Regel nur noch an Unternehmen gehen, die ihre Beschäftigten
       nach Tarif bezahlen.
       
       Nicht tariforientierte Unternehmen hätten bisher bei der Auftragsvergabe
       einen Wettbewerbsvorteil gehabt, weil sie wegen geringerer Personalkosten
       günstigere Angebote machen könnten, heißt es zur Begründung. Allerdings
       gibt es einige Ausnahmen. So soll das Gesetz nicht „für die Vergabe und
       Ausführung verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher
       Aufträge“ gelten.
       
       „Zum fairen Wettbewerb gehört auch, dass wir mit Steuergeld kein
       Lohndumping betreiben“, sagte Bas in der Debatte. „Wer nach Tarif bezahlt,
       darf bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht der Dumme sein.“ Ihren
       Angaben zufolge geht es nicht nur um die Bezahlung, sondern auch um
       Mindestjahresurlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie versprach, man werde
       das Gesetz so unbürokratisch wie möglich umsetzen.
       
       Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt sagte,
       Wettbewerb dürfe nicht jenen Unternehmen das Leben schwermachen, die
       anständig zahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten würden.
       „Konkurrenz darf eben nicht über Lohndumping und schlechte
       Arbeitsbedingungen laufen, sondern über Qualität, Innovation und
       Produktivität“, so Schmidt. Das sei gut für die Arbeitnehmer:innen
       aber auch für die Wirtschaft. Sie freue sich „auf die Beratungen, das
       Gesetz noch besser zu machen“.
       
       ## Grummeln in der Union
       
       Dass sich die Union mit dem vorgelegten Entwurf nicht so recht wohlfühlt,
       wurde in der Debatte deutlich. Es müsse sorgsam geprüft werden, „ob dieser
       Entwurf zu den Zielen führen kann, die wir alle erreichen wollen“, sagte
       die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen. Sie warnte davor, „den Mittelstand
       zu überfordern“.
       
       Ihre Parteikollegin Nora Seitz sagte, die Union bekenne sich als
       Bestandteil des Koalitionsvertrags zwar zu diesem Gesetz. Vereinbart sei
       aber auch, dass man sich bei Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen
       auf ein Minimum beschränke, das sei im aktuellen Entwurf nur bedingt der
       Fall. „Die Rückmeldungen aus der Wirtschaft geben uns hier einen klaren
       Auftrag zu Nachbesserungen.“
       
       Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner sprach von einem „Bürokratiemonster,
       das Betriebe gängelt, Unternehmer misstrauisch beäugt und Beamtenstellen
       sichert“. Goßner warf der Regierung vor, „sozialistische Träumereien in
       Paragrafen gegossen“ zu haben. Das Gesetz sei ein „Anschlag auf die
       Freiheit des Unternehmers“ und „Bullshit“.
       
       ## Grüne und Linke kritisieren Ausnahme für die Bundeswehr
       
       Grünen und Linke sind generell für die Pläne, kritisieren aber unter
       anderem den aus ihrer Sicht viel zu hohen Schwellenwert. Kein Steuergeld
       für Lohndumping, das müsse auch bei Aufträgen unter 50.000 Euro gelten,
       sagte die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang. Außerdem habe sie „kein
       Verständnis für die grundsätzliche Ausnahme von allen Beschaffungen der
       Bundeswehr“. Schließlich gelte der Anspruch an gute Arbeit auch für die
       deutsche Rüstungsindustrie.
       
       Der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser sagte, immer mehr Unternehmen
       verschafften sich mit Tarifflucht „schmutzige Wettbewerbsvorteile“. Das
       Gesetz sei überfällig, es weise aber noch „große Schwachstellen“ auf. Auch
       er kritisierte den Schwellenwert von 50.000 Euro, in einzelnen Bereichen
       sogar 100.000 Euro, als zu hoch. „Dadurch dürften mindestens ein Drittel
       der Aufträge des Bundes außen vor bleiben“, konstatierte Meiser.
       
       Als „absurd“ bezeichnete er es, dass der Bereich der Bundeswehr ausgespart
       bleiben soll. „Wenn es um Aufrüstung geht, scheint Lohndumping offenbar
       auch für die SPD kein Problem mehr zu sein“, kritisierte der
       Linken-Abgeordnete.
       
       ## Arbeitgeber fordern Stopp des Gesetzes
       
       Kritik an den Plänen kommt von den Arbeitgebern: Das Tariftreuegesetz sei
       ein Anti-Wachstumsgesetz, heißt es von der Bundesvereinigung der
       Arbeitgeberverbände. „Es schafft neue Bürokratie, schließt gerade kleinere
       Betriebe von öffentlichen Ausschreibungen aus und blockiert den Weg zu mehr
       Tarifbindung.
       
       Gerade in dieser wirtschaftlich angespannten Lage ist das das falsche
       Signal“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Der frühere
       CDU-Bundestagsabgeordnete sprach von „Tarifzensur“ und forderte, dieses
       Gesetz müsse gestoppt werden.
       
       Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di forderte hingegen, die Wirksamkeit
       des Gesetzes nachzuschärfen. „In der jetzt vorliegenden Form droht das
       Bundestariftreuegesetz für wichtige Bereiche ins Leere zu laufen“, sagte
       der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
       
       Es müsse bei der Vergabe aller öffentlichen Aufträge darum gehen,
       tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zur Bedingung zu machen, damit das
       Tarifsystem zu stärken und Preisdumping zulasten der Qualität einzudämmen.
       „Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch gespickt mit
       Ausnahmeregelungen“, kritisierte Werneke.
       
       Unter anderem bemängelte auch der Ver.di-Chef, dass die Beschaffung für die
       Bundeswehr und weitere Sicherheitsbereiche ausgenommen werden sollen.
       „Gerade die geplanten Milliardeninvestitionen zur Stärkung der
       Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit müssen auch dafür genutzt werden,
       tarifliche Löhne und Arbeitsbedingungen zu sichern“, so Werneke.
       
       Ferner forderte er, den Schwellenwert von 50.000 auf 10.000 Euro
       abzusenken. Zudem dürften keine konkurrierenden Gesetze wie etwa das
       Vergabebeschleunigungsgesetz mit zum Teil deutlich höheren Schwellenwerten
       und Direktvergaben das Tariftreuegesetz aushebeln.
       
       Schon die [2][Ampelkoalition hatte sich die Einführung eines
       Tariftreuegesetzes vorgenommen], setzte das aber nicht mehr um. Über den
       jetzt von der schwarz-roten Koalition vorgelegten Gesetzentwurf wird nun
       zunächst in den Ausschüssen weiter beraten. Nach einem Bundestagsbeschluss
       benötigt es auch noch die Zustimmung des Bundesrates.
       
       10 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101941.pdf
   DIR [2] /Bundesregierung-im-Wahlkampfmodus/!6053456
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Pascal Beucker
       
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