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       # taz.de -- Gericht kassiert Abmahnung: Ein Erfolg für die Gewerkschaft an der FU Berlin
       
       > Das Landesarbeitsgericht entscheidet, dass der FU-Präsident eine
       > Abmahnung gegen das Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe
       > zurücknehmen muss.
       
   IMG Bild: Die Freie Universität Berlin hat vor Gericht eine Niederlage kassiert
       
       taz | Die Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi an der
       Freien Universität Berlin (FU) hat einen Erfolg vor dem
       Landesarbeitsgericht erzielt. Es entschied, dass der FU-Präsident eine
       Abmahnung zurücknehmen muss, die er gegen das Vorstandsmitglied der
       Verdi-Betriebsgruppe, Lukas S., erlassen hatte.
       
       Noch im Januar 2025 hatte das Berliner Arbeitsgericht die Abmahnung des
       Gewerkschafters für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidung wurde bundesweit
       als Einschränkung der gewerkschaftlichen Rechte kritisiert.
       
       Anlass für die Abmahnung war ein Aufruf der Verdi-Betriebsgruppe an der FU
       Berlin vom Februar 2024. Damals gingen in ganz Deutschland Hunderttausende
       gegen eine weitere Rechtsverschiebung auf die Straße, nachdem ein Treffen
       zwischen Mitgliedern von AfD und CDU, der Werteunion und
       Vertreter*innen der Wirtschaft in einer Villa in Potsdam bekannt
       geworden war.
       
       An den Protesten hatte sich die Verdi Betriebsgruppe der FU Berlin mit
       einem eigenen Aufruf beteiligt. Die Gewerkschafter*innen kritisierten
       dort nicht nur die AfD, wie schon an dem Untertitel des Aufrufs „Gegen AfD
       und die Abschiebepolitik der Ampelregierung“ deutlich wurde. In einem
       Passus werfen sie der FU-Verwaltung vor, durch Nichteinhaltung von
       Tarifverträgen und der Bekämpfung der gewerkschaftlichen Mitbestimmung zur
       Rechtsverschiebung beigetragen zu haben.
       
       ## Ein großer Erfolg
       
       Das FU-Präsidium reagierte darauf mit der Abmahnung von Lukas S. und drei
       weiteren Verdi-Gewerkschafter*innen. Das Arbeitsgericht hatte die Maßnahme
       mit der Begründung gebilligt, dass es sich bei dem Passus in dem Aufruf um
       Schmähkritik handele. Dem widersprach das Landesarbeitsgericht: „Vielmehr
       handelte es sich um eine Meinungsäußerung mit wahrem Tatsachenkern“,
       stellte es fest.
       
       Der Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann sieht in der Entscheidung einen großen
       Erfolg. „Die Verdi-Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: Wer wie das
       FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und
       demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss“, schreibt er
       in einen Kommentar auf der Homepage der Verdi-Betriebsgruppe.
       
       Eine Abmahnung ist arbeitsrechtlich die Vorstufe zur Kündigung. Diese
       Gefahr ist für Lukas S. gebannt. Bei den drei weiteren
       Gewerkschafter*innen an der FU, die wegen des Aufrufs eine Abmahnung
       bekommen haben, sind die Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
       noch nicht abgeschlossen.
       
       Nach dem Erfolg von Lukas S. sind ihre Chancen groß, dass auch ihre
       Abmahnungen aufgehoben werden.
       
       24 Oct 2025
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Peter Nowak
       
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