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       # taz.de -- Vergewaltiger wieder vor Gericht: S wie Serientäter?
       
       > Am Donnerstag ist ein zweiter Prozess gegen Marvin S gestartet. Er soll
       > seine ehemaligen Partnerinnen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt
       > haben.
       
   IMG Bild: Marvin S. wurde bereits wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt
       
       Berlin taz | Marvin S. steht erneut vor Gericht. Der 38-Jährige war bereits
       [1][im Juli wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft
       verurteilt worden]. Er hatte eine zum Tatzeitpunkt 20-jährige Frau in
       seiner Wohnung unter verschiedene Drogen gesetzt, vergewaltigt und die
       Taten gefilmt. Sie musste von Rettungskräften wiederbelebt werden und lag
       fünf Tage lang im künstlichen Koma.
       
       Während der Ermittlungen in diesem Fall fanden die Beamten darüber hinaus
       Videomaterial auf dem Smartphone des Täters, das sexuellen Missbrauch an
       weiteren Frauen zeigt. Es handelt sich dabei um zwei seiner ehemaligen
       Partnerinnen. Die Aufnahmen stammen von Februar 2020 und Frühjahr 2021, aus
       der jeweiligen Zeit, als er mit ihnen liiert war. Die beiden Frauen treten
       nun im Prozess als Nebenklägerinnen auf und werfen ihm Vergewaltigung im
       betäubten Zustand vor. Die Anklageschrift wurde am Donnerstag unter
       Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, um ihre Intimsphäre zu schützen.
       
       ## „Eine sehr belastende Situation“
       
       Die 1978 geborene, erste Nebenklägerin führte laut ihrer Anwältin Laura
       Leogrande für etwa drei Jahre eine Beziehung mit Marvin S. Die zweite
       Nebenklägerin, 1996 geboren, war lediglich drei bis vier Monate mit ihm
       liiert. Beide Frauen hatten vom Tatvorwurf erst erfahren, als die
       Kriminalpolizei sie ausfindig machte und ihnen zur Identifikation Teile des
       Beweismaterials zeigte.
       
       Die Anwältin der zweiten Nebenklägerin, Magdalena Gebhard, sagte gegenüber
       der taz, es gehe ihrer Mandantin aufgrund der Tat, des Verfahrens und der
       damit einhergehenden öffentlichen Aufmerksamkeit sehr schlecht. Trotzdem
       finde sie es „gut“, dass die Tat aufgeklärt werde. Auch für die erste
       Nebenklägerin sei die Situation sehr belastend, so deren Anwältin
       Leogrande.
       
       ## Hinweise auf weitere Fälle
       
       Die Anwältinnen streben im Prozess eine Sicherungsverwahrung des
       Angeklagten an. „Das ist de facto eine unendliche Freiheitsstrafe“, sagte
       Anwältin Gebhard der taz. Denn bei einer angeordneten Sicherheitsverwahrung
       kommen Straftäter nach ihrer verbüßten Haftzeit nicht frei, sondern bleiben
       zum Schutz der Öffentlichkeit in einer gesonderten Einrichtung. Erst wenn
       sie nachweislich nicht mehr gefährlich sind, dürfen sie wieder in Freiheit
       leben. Eine solche Sicherheitsverwahrung wird für gewöhnlich bei
       Serientätern angeordnet.
       
       Die Anwältinnen gaben am Donnerstag an, dass die Ermittlungen zu Marvin S.
       noch laufen. Es soll weiteres Beweismaterial geben, das Straftaten an
       Personen zeigt, die noch nicht identifiziert werden konnten.
       
       ## Schwere Kritik an polizeilichen Ermittlungen
       
       Rechtsanwältin Leogrande kritisierte die polizeiliche Ermittlungsarbeit.
       Denn das Smartphone von Marvin S. wurde drei Jahre lang nicht vollständig
       ausgewertet, obwohl gegen ihn bereits im ersten Vergewaltigungsfall
       ermittelt wurde. „Es ist absurd und nicht wirklich nachvollziehbar, warum
       das Handy da so lange lag und erst durch Tätigwerden des Gerichts weiter
       untersucht worden ist“ so Laura Leogrande am Donnerstag. Die Polizei
       verweist auf technische Gründe für die Verzögerung.
       
       Auch polizeiinterne Ermittlungen im Zusammenhang mit der ersten
       Verurteilung von Marvin S. dauern noch an. Denn als dieser am Morgen
       [2][nach der Vergewaltigung an der 20-jährigen Frau] die Rettungskräfte
       alarmierte, rief die gerufene Notärztin ihrerseits die Polizei. Sie sah
       deutliche Hinweise für eine Straftat, denn der Körper der jungen Frau wies
       Male von Schlägen und Tritten, Wachs im Intimbereich und in Filzstift
       geschriebene, misogyne Beschimpfungen auf der Haut auf. Doch die Polizei
       startete daraufhin keine Ermittlungen, sondern erst, als die Anwältin der
       Betroffenen Anklage gegen Marvin S. erhob.
       
       Das Urteil in dem Fall ist noch nicht rechtskräftig, die Nebenklage hat
       Revision eingelegt.
       
       Der nächste Verhandlungstag im laufenden Prozess ist für kommenden Montag
       angesetzt.
       
       2 Oct 2025
       
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   DIR Alice von Lenthe
       
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