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       # taz.de -- Verfahren wegen Adbusting eingestellt: 900 Euro Auflage für 25 Euro Schaden
       
       > Weil ein Student durch die Verfremdung von Werbeplakaten auf Rassismus in
       > der Polizei aufmerksam machte, landete er vor Gericht. Der Sachschaden
       > ist minimal.
       
   IMG Bild: Soli-Aktion vorm Amtsgericht Tiergarten in Berlin, 25. 08. 2025
       
       Berlin taz | Hätte S. ein Werbeplakat eines Supermarktes oder einer
       Modemarke beschmiert, säße der Student wohl nicht auf der Anklagebank. Er
       suchte sich Anfang Juli 2024 für sein sogenanntes „Adbusting“ aber
       ausgerechnet zwei Plakate der Berliner Polizei aus. Am Montag, dem 25.
       August, gestand er im Amtsgericht Tiergarten seine Tat – er blieb
       straffrei, muss nun jedoch eine Geldauflage wegen Sachbeschädigung zahlen.
       
       Im 1. Juli 2024 hatte S. mit einer unbekannten Person Adbusting betrieben,
       indem er das Erscheinungsbild zweier großer Werbeplakate der Polizei an den
       Gleisen der Berliner S-Bahnhöfe Ostbahnhof und Alexanderplatz irreversibel
       veränderte.
       
       Ursprünglich darauf abgebildet waren eine Frau in Polizeiuniform und
       Headset, darunter ein Slogan, der um Neuzugänge bei der Polizei warb. Der
       Angeklagte und die zweite Person übersprühten den Werbespruch mit Farbe,
       fügten einen QR-Code hinzu, [1][der zur Seite „Deutsche Pozilei“ führt].
       Dazu die Gedankenblasen: „Eigentlich sind wir bloß staatlich bezahlte
       Gewalttäter*innen“, grübelte die Polizistin am Ostbahnhof, „Ich bin diesen
       Rassist*innenladen leid!“ die am Alex. Darunter weiterhin gut
       sichtbar: Das Logo der Berliner Polizei.
       
       „Dazu möchte ich folgendes sagen“, sagt S. und erhebt sich. Er trägt einen
       schwarzen Pulli, auf dem „Sea Watch’s Friend“ steht, und ebenso schwarze
       Doc Martens. „Bei der akribischen Arbeit der Polizei […] entsteht der
       Eindruck, dass vor allem unliebsame Äußerungen gegen die Polizei verfolgt
       werden.“ Dann spricht er über die rechtsextremen NSU-Morde, für die die
       Polizei zunächst Migrant:innen verdächtigt hatte. Über den von einem
       Polizisten in Oldenburg erschossenen Lorenz A. und darüber, wie die Polizei
       hier in Berlin Obdachlose vertreibe und sinnlose Gewalt gegen
       Protestierende etwa bei Pro-Palästinensischen Demos anwende.
       
       Für S. ist klar: Er habe die Polizei durch das Adbusting besser
       dargestellt, als sie tatsächlich ist, nämlich selbstkritisch. Und das sei
       keine Beleidigung. „Vertrauen in die Polizei entsteht nur durch
       Kritikoffenheit, Machtkontrolle und Respekt gegenüber allen Menschen […].“
       
       ## Ein politisches Verfahren
       
       Der Gerichtsaal applaudiert. Auf den Zuhörer_innenbänken sitzen etwa 20
       Menschen, die den Prozess aus Solidarität begleiten, immer wieder gibt es
       Störungen, Personalien werden aufgenommen. Zuvor hatten sie vorm
       Gerichtsgebäude mit Transparenten und Donuts um Aufmerksamkeit geworben und
       eine Fotogalerie [2][vergangener Adbusting-Kampagnen] mit einer Leine über
       den Fußgängerweg gespannt.
       
       S. habe mit seiner Aktion „inhaltlich einen guten Punkt gemacht“, sagt ein
       Sprecher der Gruppe zur taz. Das Problem seien nicht die Schmierereien,
       sondern die rassistischen Strukturen in der Polizei, findet er. Während der
       Aktion ist ein rechter Streamer anwesend, filmt die aufgehängten Bilder und
       die Demonstrierenden, die ihre Gesichter hinter einem Banner verstecken:
       „110 Prozent Rassismus. 0 % Kritikfähigkeit.“
       
       „Es ist ein politisches Verfahren“, sagt Jonas Ganz, der Verteidiger des
       Angeklagten. Der Sachschaden, den S. mit seiner Aktion verursacht hatte,
       belaufe sich auf wenige Euro und liege damit unter der Bagatellgrenze –
       solche Verfahren würden normalerweise aus Trivialität eingestellt. Die
       Aktion von S. habe aber einen Nerv getroffen.
       
       Dem Sachwert entsprechend reuevoll hört sich dann das Geständnis an, das
       Ganz für S. vorliest: „Mein Mandant bedauert, einen Sachschaden von 25 Euro
       verursacht zu haben“, sagt er. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren
       gegen eine Auflage von 900 Euro ein. Die ursprüngliche Summe von 50
       Tagessätzen zu je 30 Euro (1.500 Euro), die sie verlangt hatte, als sie im
       März einen Strafbefehl erließ, milderte das Gericht aufgrund S.’
       Studentenstatus um 600 Euro.
       
       Das lag auch an einem Fehler der Staatsanwaltschaft: Dass S. zweifelsfrei
       Urheber der Adbusting-Aktion war, sollten die Überwachungsvideos der
       Bahnhöfe beweisen. Jenes vom Alexanderplatz konnte die Staatsanwaltschaft
       jedoch nicht vorlegen. Dazu meldete sich eine von drei Zeuginnen krank. Zu
       einem Urteil hätte es an diesem Tag also ohnehin nicht kommen können. Und
       den Prozess auf einen zusätzlichen Verhandlungstag erweitern wollte wohl
       auch die Staatsanwaltschaft nicht.
       
       26 Aug 2025
       
       ## LINKS
       
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   DIR Valérie Catil
   DIR Moritz Tübbecke
       
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