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       # taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Frauenmörder behält seine Beamtenpension
       
       > Ein in Spanien verurteilter Frauenmörder behält seine deutsche
       > Beamtenpension – weil er nicht in Deutschland verurteilt wurde.
       
   IMG Bild: 2019 tötete der deutsche Pensionär seine Frau und Sohn, das Verwaltungsgericht Leipzig befand nun das er seine staatliche Rente behalten darf
       
       Leipzig taz | Ein [1][Frauenmörder] kann seine Beamtenpension behalten –
       weil er in Spanien verurteilt wurde und nicht in Deutschland. Das entschied
       an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
       
       Der 1975 geborene Mann aus Sachsen-Anhalt arbeitete bis 2011 als
       Verwaltungsamtmann bei der Bundesanstalt für Arbeit. Seit er wegen eines
       Rückenleidens dienstunfähig wurde, erhält er eine Pension von rund 2.000
       Euro pro Monat. Inzwischen sitzt der Mann allerdings in einem spanischen
       Gefängnis. Er hatte 2019 in einer Höhle auf Teneriffa seine getrennt
       lebende Ehefrau und einen zehnjährigen Sohn getötet. Der zweite Sohn konnte
       entkommen. Ein spanisches Gericht verurteilte den Pensionär wegen Mordes zu
       lebenslanger Haft.
       
       Hätte ein deutsches Gericht den Ruhestandsbeamten verurteilt, wäre ihm sein
       Pensionsanspruch gestrichen worden. Er hätte dann in der [2][gesetzlichen
       Rentenversicherung] nachversichert werden müssen, was für ihn ungünstiger
       gewesen wäre. Für Verurteilungen im Ausland fehlt jedoch eine
       Sanktionsmöglichkeit.
       
       ## Eine verfassungsfeindliche Tat?
       
       Deshalb argumentierte die Arbeitsagentur, der ehemalige Arbeitgeber des
       Pensionärs, der Mann habe seine Pensionsansprüche verloren, weil er sich
       mit dem Mord gegen die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ betätigt
       habe. „Das Recht auf Leben und die Menschenwürde sind zentrale Bestandteile
       der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, so die Agentur-Anwältin
       Monika Stevens in Leipzig.
       
       Doch das Gericht sieht in einem Mord ohne politischen Hintergrund keine
       „Betätigung“ gegen die Verfassungsordnung. Selbst bei einem Femizid, einem
       Mord aus geschlechtsspezifischen Gründen, gelte nichts anderes. Ohnehin
       hatte das spanische Strafgericht keinen Femizid festgestellt, obwohl dies
       nach spanischem Recht möglich gewesen wäre.
       
       Der Vorsitzende Richter Markus Kenntner wunderte sich zu Beginn der
       Verhandlung, warum der Fall überhaupt ein so großes mediales Interesse
       gefunden hatte. „Wenn ein Rentner einen Mord begeht, diskutiert man auch
       nicht, ob ihm [3][die Rente] gestrichen wird.“
       
       4 Sep 2025
       
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