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       # taz.de -- Abschiebung trotz Aufnahmezusage: Pakistan schiebt Afghanen mit deutscher Aufnahmezusage ab
       
       > Über 2.000 Afghan*innen sitzen in Pakistan fest, obwohl Deutschland
       > zugesagt hat, sie aufzunehmen. Nun schob Pakistan erstmals rund 40 von
       > ihnen ab.
       
   IMG Bild: Von den Taliban überwacht: Zurückgeführte afghanische Flüchtlinge kommen in Torkham im Norden Pakistans an
       
       Berlin taz | Die pakistanischen Behörden haben nach taz-Informationen in
       den vergangenen Tagen 34 Personen nach Afghanistan abgeschoben, die eine
       Aufnahmezusage durch [1][das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP)]
       haben. Menschenrechtsorganisationen berichten zudem, dass die Abschiebungen
       weiterlaufen. Insgesamt 280 Menschen sollen bereits festgenommen worden
       sein.
       
       Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte am Donnerstag, dass
       es Abschiebungen gegeben habe, allerdings ohne Details zu nennen. Pakistan
       sei seit Längerer Zeit schon bestrebt, Afghan*innen in ihr Herkunftsland
       zurückzuführen, so der Minister. Man unterstütze die Betroffenen. Nach
       taz-Informationen versuchten deutsche Stellen in Pakistan am Donnerstag,
       weitere laufende Abschiebungen zu verhindern.
       
       Allerdings liegt es auch an Dobrindt, dass die Afghan*innen überhaupt
       noch in Pakistan ausharren mussten. Die Abgeschobenen gehören zu rund 2.300
       Afghan*innen, denen im Rahmen von vier verschiedenen Aufnahmeprogrammen
       noch von der Ampelkoalition die Evakuierung und ein Aufenthaltsrecht in
       Deutschland zugesichert worden war.
       
       ## Juristische Zweifel
       
       Mit dem BAP, dem größten der Programme, sollten Menschenrechtler*innen,
       Frauen, Homosexuelle und andere Menschen gerettet werden, die von den
       Taliban besonders bedroht sind. Für ehemalige Ortskräfte, etwa von der
       Bundeswehr, gibt es andere Aufnahmeverfahren.
       
       Die neue schwarz-rote Bundesregierung hat alle Aufnahmeprogramme aber
       inzwischen beendet. Unions-Politiker haben offen angekündigt, [2][keine
       Afghan*innen mehr einfliegen zu wollen]. Innenminister Dobrindt tat sich
       dabei besonders hervor. Seit mehreren Monaten sitzen die Afghan*innen
       deshalb ohne Ausweg [3][in Pakistan fest.] Die Abschiebungen waren nicht
       die ersten dieser Art. Bei einem Versuch Ende vergangenen Jahres hatte die
       deutsche Botschaft in Islamabad erfolgreich interveniert.
       
       Eva Beyer von der Kabul Luftbrücke beklagt, dass die Bundesregierung die
       Afghan*innen im Stich lasse: „Darunter sind Menschen, die wissen, dass
       sie das nicht überleben“, so Beyer. Manche von ihnen seien vor ihrer Flucht
       nach Pakistan gefoltert worden, andere vergewaltigt. Unter ihnen seien auch
       Mädchen, die noch keine 18 Jahre alt seien. Bei der Abschiebung sei eine
       Familie getrennt worden: „Ein Vater kam von einem Arztbesuch zurück in das
       Gästehaus, und seine Frau und Kinder waren nicht mehr da.“
       
       Auch von der Opposition im Bundestag kam Kritik. Die Grünen-Abgeordnete
       Schahina Gambir nannte die Vorgänge einen „Skandal“ und fügte hinzu: „Statt
       die Menschen in Sicherheit zu bringen, werden sie dem Terrorregime der
       Taliban schutzlos ausgeliefert.“ Die innenpolitische Sprecherin der
       Linksfraktion, Clara Bünger, sagte: „Dieses Ausmaß an Unmenschlichkeit und
       das Versagen deutscher Regierungspolitik sowie deutscher Behörden ist
       immens.“
       
       Das Verwaltungsgericht Berlin hatte erst im Juli im Fall einer Afghanin mit
       Aufnahmezusage entschieden, dass sie auch Anspruch auf ein Visum und damit
       auf Einreise habe. Zahlreiche ähnliche Verfahren laufen derzeit noch. Unter
       den am Mittwoch in Pakistan Festgenommenen waren nach taz-Informationen
       mehrere Personen mit laufenden Gerichtsverfahren. Laut Kabul Luftbrücke
       wurden am Mittwoch mehrere juristische Verfahren positiv entschieden.
       
       Aktualisiert am 14.08.2025 um 17:20 Uhr. d. R.
       
       13 Aug 2025
       
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