# taz.de -- Unterhaltsvorschuss: Staat zahlte 3,2 Milliarden Euro
> Mehrere Milliarden Euro haben Bund und Länder 2024 ausgegeben, um
> Alleinerziehende zu unterstützen. Die Koalition will gegen die Ausfälle
> vorgehen.
IMG Bild: Behörden können sich nur wenig von den eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteilen – davon gut 90 Prozent Väter – zurückholen
Berlin taz | Bund und Länder haben im vergangenen Jahr rund 3,2 Milliarden
Euro Unterhaltsvorschuss an alleinerziehende Elternteile gezahlt. Im
Vergleich zu 2023 wuchs der ausgezahlte Betrag um 551 Millionen Euro, wie
zunächst die Zeitungen der Funke Mediengruppe meldeten und wie das
Bundesfamilienministerium der taz bestätigte.
Wie das Bürgergeld sei auch der [1][Unterhaltsvorschuss] ab Januar 2024
deutlich gestiegen, um die erwartete Inflation auszugleichen und dadurch
das Existenzminimum der Kinder zu sichern, die Unterhaltsvorschuss
beziehen, so ein Sprecher des Ministeriums zur taz. Daneben beruhe der
Anstieg der Ausgaben zu einem kleineren Teil auch auf der gestiegenen Zahl
der leistungsberechtigten Kinder im Vergleich zum Vorjahr.
Allerdings konnten sich die Behörden nur wenig Geld von den eigentlich
unterhaltspflichtigen Elternteilen – davon gut 90 Prozent Väter –
zurückholen. Die sogenannte Rückgriffsquote habe 2024 bei 17 Prozent
gelegen, also bei 545 Millionen Euro, so das Ministerium. Damit sei die
Quote gegenüber den Vorjahren leicht gesunken, liege aber im Schnitt der
Jahre seit 2018.
## Die Kosten trägt zu 40 Prozent der Bund
Alleinerziehende Elternteile können Geld vom Staat beantragen, wenn der
andere Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt. Der Staat
kann sich das Geld von den säumigen Elternteilen zurückholen, was in der
Praxis nur in der Minderheit der Fälle gelingt. Die Kosten für den
Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Auf die Frage, warum die Rückgriffsquote so gering sei, antwortete ein
Sprecher des Ministeriums: Es sei davon auszugehen, „dass die gezahlten
Leistungen überwiegend Ausfall-Leistungen sind“. Der größere Teil der
Leistungen gehe an Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht
genug verdienen, um ausreichend Unterhalt zu zahlen. Oft seien die
Elternteile auch gegenüber mehreren Kindern unterhaltspflichtig.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, künftig
mehr Druck auf unterhaltspflichtige Elternteile zu machen, die nicht
zahlen. Geplant sind unter anderem schärfere Sanktionen, etwa der
Führerscheinentzug. „Wir fordern, den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen“,
sagte Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbands Alleinerziehender Mütter
und Väter, der taz. Das wäre teilweise schon gegeben, wenn das Kindergeld
nicht mehr voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet würde, wie
ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Auch mehr Druck auf
säumige Zahlende befürworte der Verband.
Der Unterhaltsvorschuss ist ein Rechtsanspruch des Kindes, der in seinem
Auftrag eingefordert wird. Die Höhe der monatlichen Zahlungen richtet sich
aber auch nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des
Unterhaltspflichtigen.
12 Aug 2025
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DIR Patricia Hecht
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