URI:
       # taz.de -- Migrationspolitik von Schwarz-Rot: Erneut Abschiebungen nach Afghanistan
       
       > Bis zu 50 Afghanen sitzen in Abschiebehaft. Die Bundesregierung bereitet
       > offenbar einen Abschiebeflug vor – womöglich schon für die kommende
       > Woche.
       
   IMG Bild: Vielleicht schon nächste Woche werden Menschen wie hier auf Abschiebeflüge zurück nach Afghanistan geschickt
       
       Berlin taz | Dutzende Afghanen befinden sich in mehreren Bundesländern in
       Abschiebehaft, zum Teil seit über einem halben Jahr. Offenbar halten die
       Behörden sie für einen Abschiebeflug vor, den die Bundesregierung seit
       Monaten fieberhaft plant. Der Sächsische Flüchtlingsrat ging am Donnerstag
       mit der Befürchtung an die Öffentlichkeit, der Flug könnte noch in der
       nächsten Woche stattfinden. Dann läuft in dem Bundesland die Abschiebehaft
       für drei dort inhaftierte Afghanen aus.
       
       Mitte Juni hätten bundesweit noch 40 bis 50 straffällig gewordene
       afghanische Geflüchtete eingesessen, berichteten die Diakonie
       Rheinland-Pfalz, der dortige Flüchtlingsrat sowie der Initiativausschuss
       für Migrationspolitik kürzlich in einem gemeinsamen Statement. Neben
       Rheinland-Pfalz seien weitere Fälle aus Baden-Württemberg, Bayern,
       Nordrhein-Westfalen und Sachsen bekannt. Die taz fragte bei den zuständigen
       Ministerien in den fünf Bundesländern nach.
       
       Im Freistaat Bayern sitzen dem Innenministerium zufolge derzeit fünf
       afghanische Staatsangehörige in Abschiebehaft. Auch in Nordrhein-Westfalen
       gilt dies für fünf Personen, wie eine Sprecherin des Ministeriums für
       Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mitteilte.
       In Rheinland-Pfalz sei laut des zuständigen Familienministeriums auf Antrag
       von Kommunen „für eine mittlere einstellige Anzahl von Personen“
       Abschiebungshaft durch das jeweils zuständige Amtsgericht angeordnet
       worden. Sachsens Innenministerium verweigerte eine Antwort und erklärte
       lediglich, „abschieberelevante Aspekte“ seien „nicht Gegenstand
       öffentlicher Auskunft.“
       
       Baden-Württemberg gab an, dass sich neun Untergebrachte mit afghanischer
       Staatsangehörigkeit in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim befänden,
       2025 seien fünf afghanische Staatsangehörige wegen gerichtlicher
       Entscheidungen aus der Abschiebungshaft entlassen worden. Dazu, ob konkrete
       Abschiebungen nach Afghanistan aktuell in Vorbereitung seien, wollte sich
       das Ministerium in Baden-Wüttemberg nicht äußern, dies falle in die
       Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums.
       
       Laut Sächsischem Flüchtlingsrat säßen Afghanen unter anderem in der
       Abschiebehaftanstalt Dresden und in Abschiebeeinrichtungen in Pforzheim
       (Ba-Wü), Büren (NRW) und Ingelheim (RLP). Einige, etwa in Sachsen, gehörten
       zur diskriminierten Minderheit der Hasara und fürchteten „Verfolgung als
       Oppositionelle, ‚verwestlichte‘ Rückkehrer oder Taliban-Kritiker“. Einige
       hätten keine Familie mehr in Afghanistan, und damit auch kein soziales
       Auffangnetz. Auch das schließt eigentlich eine Abschiebung aus.
       
       ## Abschiebehaft kann bis zu sechs Monate dauern
       
       Abschiebehaft kann angeordnet werden, wenn ein ausländischer Staatsbürger
       unmittelbar ausreisepflichtig ist und Deutschland nicht freiwillig
       verlässt. Ein Gericht dürfe das in der Regel aber nur dann, „wenn es keine
       andere Möglichkeit sieht, die Ausreise durchzusetzen beziehungsweise eine
       'erhebliche Fluchtgefahr’ besteht“, [1][schreibt der Mediendienst
       Integration].
       
       In Abschiebehaft genommen werden können demzufolge auch Ausreisepflichtige,
       von denen eine „Gefahr für Leib und Leben Dritter“ ausgehe. Sie könne bis
       zu sechs Monaten und „in Ausnahmefällen“ bis zu 18 Monaten dauern. Nach der
       EU-Rückführungsrichtlinie müssen Abzuschiebende in gesonderten
       Hafteinrichtungen untergebracht werden, getrennt von Straftätern.
       
       Die Initiativen aus Rheinland-Pfalz kritisiert, Abschiebehaft „ohne
       konkrete Aussicht“ auf eine Abschiebung sei unzulässig. Dass diese besteht,
       sieht eine zunehmende Zahl von Gerichten offensichtlich als nicht mehr
       gegeben an. In mehreren Fällen verlängerten sie die Haft nicht mehr. Einige
       Inhaftierte mussten inzwischen freigelassen werden. Andere Gerichte
       verlängerten jedoch die Abschiebehaft, in mindestens einem Fall sogar bis
       September.
       
       Wie viele Afghanen wurden 2025 aus Abschiebehaft entlassen – und warum? Auf
       taz-Nachfrage antwortet Bayerns Innenministerium, dass eine Person aufgrund
       einer „Stornierung der Flugverbindung“ entlassen wurde, während 19 Personen
       im Rahmen des Dublin-Verfahrens in andere EU-Mitgliedsstaaten überstellt
       worden seien. 31 Personen wurden demnach abgeschoben, eine Person sei
       freiwillig ausgereist, bei einer weiteren war der Antrag auf
       Haftverlängerung abgelehnt worden. Bei drei weiteren Entlassungen aus der
       Abschiebehaft lagen andere Gründe vor.
       
       In NRW wurden dem Ministerium zufolge 46 Afghanen aus der
       „Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige“ in Büren entlassen. In
       45 Fällen erfolgte die Überstellung an einen anderen EU-Mitgliedsstaat, in
       einem Fall sei eine richterliche Anordnung der Grund gewesen. In
       Rheinland-Pfalz liegt laut Ministerium für die Zahl der in diesem Jahr aus
       Abschiebehaft entlassenen afghanischen Staatsbürger „keine statistische
       Erfassung“ vor.
       
       ## Rückführungen dank „Schlüsselpartner“ Katar?
       
       Es könnte also sein, dass die Bundesregierung jetzt noch schnell die
       Verbleibenden ausfliegen möchte, weil ansonsten die Prozedur erneuter
       Inhaftierungen und Flugtauglichkeitsuntersuchungen von vorn beginnen
       müsste. Zudem würde sie sich der Kritik in den eigenen Reihen sowie von
       weiter rechts aussetzen, dass sie ihre im Koalitionsvertrag versprochenen
       Afghanistan-Abschiebungen nicht umsetze.
       
       Noch Mitte Juni hatte ein Landesinnenministerium einem Gericht mitgeteilt,
       der „regionale Schlüsselpartner“ habe die Bundesregierung informiert, er
       könne „Rückführungsmaßnahmen“ „sehr zeitnah“ ermöglichen.
       
       Es wäre die [2][zweite solche Sammelabschiebung aus Deutschland] seit der
       Machtübernahme der Taliban im August 2021 und die erste unter der
       schwarz-roten Koalition. Im August 2024 waren 28 Afghanen mit einem vom
       Golfstaat Katar gestellten Flugzeug vom Flughafen Leipzig/Halle in Sachsen
       nach Kabul verbracht worden. Frauen und Familien werden – jedenfalls bisher
       – nicht abgeschoben. Frauen genießen nach einem Spruch des Europäischen
       Gerichtshofs im Oktober 2024 generell europaweit Schutz.
       
       Katar sei wohl jener „regionale Schlüsselpartner“, der offenbar auch den
       neuen Abschiebeflug gegenüber den Taliban vermitteln soll, vermutet der
       Sächsische Flüchtlingsrat. Dieser Begriff taucht auch in mehreren
       Gerichtsentscheiden auf, die der taz vorliegen, sowie in der
       Bundespressekonferenz vom vergangenen Freitag, als Journalist*innen
       nach den Abschiebungen fragten. Die Taliban würde die Bundesregierung kaum
       so nennen.
       
       Deutschland erkennt deren Regime nicht an, hat aber „technische Kontakte“
       dorthin zugegeben. Auf die Frage, ob es auch Direktgespräche mit
       Taliban-Vertretern über Abschiebepläne gäbe, antwortete das Auswärtige Amt
       am Sonntag, es würden bisher keine Gespräche mit dem Flüchtlingsministerium
       der de-facto Regierung geführt. Ein Welt-Reporter berichtete jedoch nach
       einem kürzlichen Kabul-Besuch, der Sprecher des dortigen
       Flüchtlingsministeriums habe „Vertreter der Bundesregierung“ schon in
       seinem Büro gesprochen.
       
       ## Dobrindt: Kontakt über Dritte soll keine Dauerlösung sein
       
       Die Bundesregierung möchte das für regelmäßige Abschiebungen sogar
       verstetigen. Der Weg über Katar ist ihr zu umständlich.
       [3][Innenressortchef Alexander Dobrindt (CSU)] sagte Anfang Juli in den
       Medien: „Nach wie vor braucht es Dritte, um Gespräche mit Afghanistan zu
       führen. Eine Dauerlösung darf das so nicht bleiben.“
       
       Dabei möchte auch der frühere BND-Chef August Hanning helfen. Jetzt für
       seine eigene Beratungsfirma unterwegs, traf er vorige Woche in Berlin den
       früheren afghanischen Staatspräsidenten Hamed Karsai. Das wirbelte einigen
       Staub auf, auch, da Hanning hinterher behauptete, die Taliban hätten Karsai
       autorisiert, mit Deutschland über Abschiebungen zu sprechen.
       
       Hamid Sidig, ehemaliger afghanischer Botschafter in Deutschland, der nach
       eigener Aussage bei dem Treffen dabei war, wies das gegenüber der taz
       „kategorisch“ zurück. Vorstellungen über die Rückkehr von Afghanen aus
       Deutschland hätten mit Karsai „nichts zu tun“, sondern entsprängen nur den
       „Ideen“ der Gesprächspartner. Hanning ließ später verlauten, dass er „nicht
       im Auftrag der Bundesregierung“ gehandelt habe. Ein Sprecher des
       Auswärtigen Amt antwortete auf taz-Anfrage lediglich, man habe „keine
       Erkenntnisse zu Gesprächen“. Ähnlich äußerte sich das Innenministerium.
       
       Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, es gehe nicht um ein Abkommen
       mit den Taliban. Vorgängerbundesregierungen und die EU schlossen schon mit
       afghanischen Vorgängerregierungen nicht „Abkommen“, sondern einen
       „gemeinsamen Weg vorwärts“ zur Kooperation in Migrationsfragen – damals, um
       eine Mitsprache des Parlaments in Kabul zu umgehen.
       
       ## Taliban will Direktgespräche mit Berlin
       
       Die Taliban sind explizit bereit, auch eine größere Zahl afghanischer
       Landsleute aus Deutschland zurückzunehmen, sogar Kriminelle. Ihre Bedingung
       allerdings: Direktgespräche mit Berlin, nicht nur superdiskrete
       diplomatische Kontakte. Außerdem müsse Deutschland für die Integration in
       Afghanistan zahlen und die Rückkehr müsse freiwillig erfolgen. Dafür werden
       sich sicherlich nicht viele melden.
       
       Dave Schmidtke vom Flüchtlingsrat in Sachsen kritisiert: „Wer mit den
       Taliban verhandelt, stärkt ein Regime, welches Frauen komplett ihre Rechte
       nimmt und neue Fluchtursachen schafft. Wir erinnern uns an die
       Abschiebungen nach Kabul vor einigen Jahren: Zuerst traf es nur Straftäter,
       doch am Ende mussten alle abgelehnten Afghan*innen mit einer Abschiebung
       in den Krieg fürchten.“
       
       Eine „missbräuchliche und ausgeweitete Anwendung“ des Instruments
       Abschiebungshaft führe im Endeffekt auch zu einer Wiedereinführung „einer
       Art Beugehaft“ in Deutschland, die rechtlich nicht zulässig sei, so ein*e
       Mitarbeitende der im Flüchtlingsbereich tätigen Initiativen zu taz.
       Vielleicht hoffen manche Behörden, Inhaftierte so zu freiwilliger Ausreise
       zu bewegen.
       
       Nach den Haftbefehlen, die am Dienstag der Internationale Strafgerichtshof
       in Den Haag [4][gegen die zwei wichtigsten Taliban-Anführer] wegen der von
       ihnen verantworteten systematischen Menschen- und darunter insbesondere
       Frauenrechtsverletzungen verhängte, dürfte es für die Bundesregierung noch
       schwieriger werden, Gespräche mit deren Regime gegenüber der Öffentlichkeit
       zu begründen.
       
       Unterdessen eskalierte ein Streit der Bundesregierung mit Afghanistans
       Nachbarland Pakistan. Wie die Welt berichtet, habe Pakistan Razzien in
       Gästehäusern durchgeführt, in denen Deutschland Afghanen untergebracht
       hatte, deren Aufnahme die Bundesrepublik zugesagt aber noch nicht umgesetzt
       hatte.
       
       Deutschland hatte nach der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021
       Zehntausenden Afghanen Aufnahmezusagen erteilt, die Betroffenen aber nicht
       eingeflogen, sondern in Pakistan untergebracht. Ein Ultimatum Pakistans,
       etwa 2.500 dieser Personen auszufliegen, verstrich nach Verlängerung am 30.
       Juni, so die Welt, seit dem Ablauf dieser Frist ist es zu den Razzien
       gekommen.
       
       13 Jul 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/abschiebungen.html
   DIR [2] /Abschiebungen-nach-Afghanistan/!6035964
   DIR [3] /Dobrindt-will-mit-Taliban-sprechen/!6097876
   DIR [4] /Unterdrueckung-von-Frauen/!6100131
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Thomas Ruttig
   DIR Sönke Gorgos
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Afghanistan
   DIR Abschiebung
   DIR Taliban
   DIR GNS
   DIR Social-Auswahl
   DIR GNS
   DIR Schwerpunkt Afghanistan
   DIR Schwerpunkt Afghanistan
   DIR Taliban
   DIR Schwerpunkt Afghanistan
   DIR Schwerpunkt Afghanistan
   DIR Schwerpunkt Afghanistan
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Afghanistan-Aufnahmeprogramm: Bemänteltes Staatsversagen
       
       Deutschland nimmt 535 Afghan*innen mit einer Aufnahmezusage nun doch
       auf, andere aber nicht. Ihr Schicksal wird ungewiss sein.
       
   DIR Abschiebungen nach Afghanistan: Taliban-Übergriffe gegen Abgeschobene
       
       Uno dokumentiert Fälle von Mord, Folter und anderen
       Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen, die in das Afghanistan der
       Taliban abgeschoben wurden.
       
   DIR Abschiebungen nach Afghanistan: Zurück ins Taliban-Land
       
       Innenminister Dobrindt schickt 81 Afghanen mit dem ersten Abschiebeflug
       seiner Amtszeit in ihr Herkunftsland – mithilfe von Katar.
       
   DIR Unterdrückung von Frauen: Internationale Haftbefehle für Talibanführer
       
       Der Internationale Strafgerichtshof sieht einen „hinreichenden Verdacht“
       für systematische und geschlechtsspezifische Verfolgung in Afghanistan.
       
   DIR Schutz für Afghan*innen: Familienfreundliche Entscheidung
       
       Afghanische Geflüchtete haben erfolgreich vor dem Berliner
       Verwaltungsgericht geklagt. Die Bundesregierung muss sich an
       Aufnahmezusagen halten.
       
   DIR Berliner Verwaltungsgericht urteilt: Bundesregierung muss Afghanen Visa erteilen
       
       Die Bundesregierung will die Aufnahme von gefährdeten Afghan:innen nicht
       fortsetzen. Wer eine Zusage hat, muss reingelassen werden, urteilt ein
       Gericht.