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       # taz.de -- IGH Klima-Gutachten: Deutschland ist haftbar
       
       > Staaten können für Klimaschäden juristisch zur Verantwortung gezogen
       > werden. Deutschland muss eine Kehrtwende machen, sonst könnte es teuer
       > werden.
       
   IMG Bild: Der Internationale Gerichtshof ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen, den Haag, am 23.7.2025
       
       Dass es Frauen erlaubt werden soll, ein eigenes Bankkonto zu führen – vor
       70 Jahren war das in der alten BRD höchst umstritten. Natürlich verwaltete
       der Mann das gesamte Vermögen, auch Gehalt und Zinsen seiner Frau. Zwar
       wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter 1958 gesetzlich
       festgeschrieben. Trotzdem setzte sich das „Konto für die Frau“ erst in den
       1960er Jahren durch.
       
       Heute erscheint uns das so absurd wie die Sklaverei oder die
       Leibeigenschaft. Insofern stimmt [1][ein Rechtsgutachten] zuversichtlich,
       das der Internationale Gerichtshofs (IGH) in dieser Woche in Den Haag
       veröffentlichte. Im Kern besagt es: Wer Klimaschutzpflichten verletzt, muss
       die betreffenden Staaten, die Probleme durch die Erderwärmung bekommen,
       entschädigen.
       
       Das Gericht legte seiner Begutachtung unter anderem den Klimavertrag von
       Paris zugrunde. Aus diesem und anderen internationalen Verträgen ergeben
       sich zentralen Pflichten zur Reduktion von Treibhausgasen, argumentiert der
       IGH. Wer neue Öl- oder Gasfelder erschließt, fossile Subventionen nicht
       abschafft, der verstößt gegen diese und kann dafür belangt werden.
       
       Es ist nicht das erste Urteil dieser Art. Das Oberverwaltungsgericht in
       Hamm [2][hatte im Mai geurteilt]: Große Emittenten können für Klimarisiken
       haftbar gemacht werden. Zwar gab das Gericht dem Kläger, einem peruanischen
       Bauern, nicht statt. Prinzipiell nahmen die Richter das angeklagte
       Unternehmen RWE als großen Kohlendioxidproduzenten aber in die
       Verantwortung: Wer verursacht, haftet.
       
       ## Wer verursacht, haftet
       
       Im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: Zu wenig
       Klimaschutz verletzt die Rechte kommender Generationen. Damals hatte die
       Regierung von Angela Merkel (CDU) deshalb eiligst das Klimaschutzgesetz
       geändert. Ausgerechnet die Ampel-Regierung schwächte es aber wieder ab.
       Dagegen liegt eine neue Verfassungsbeschwerde vor, die noch in diesem Jahr
       entschieden werden dürfte.
       
       Ein großer Vorteil des [3][Pariser Klimaabkommens] war, dass zu berechnen
       möglich wurde, wie viel Treibhausgas jedes einzelne Land noch ausstoßen
       darf, wenn die Welt sein Ziel – die Erderwärmung möglichst bei 1,5 Grad zu
       belassen – noch erreichen will. Die Bundesregierung hat sich einen Klimarat
       gegeben, der über ihre Klimaschutzpolitik urteilen soll. Im letzten Jahr
       berechnete dieser Rat, dass das Restbudget, das Deutschland für das
       Erreichen des 1,5-Grad-Ziel noch zur Verfügung steht, aufgebraucht ist.
       
       Trotzdem subventioniert auch die Regierung von Friedrich Merz (CDU)
       [4][weiterhin fossile Energien], etwa mit den staatlich geförderten
       Flüssigerdgasterminals oder dem Dienstwagenprivileg. Trotzdem will
       Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche jede Menge neue Gaskraftwerke
       bauen lassen.
       
       Wer verursacht, haftet. Dieser Grundsatz gilt seit dieser Woche auch für
       unterlassenen Klimaschutz. Zwar hat der IGH betont, dass die konkrete
       Haftung einer Einzelfallprüfung unterliegt. In 70 Jahren werden sich die
       Menschen aber vermutlich genauso über die juristische Debatte zur
       Haftungspflicht wundern, wie wir heute über das „Bankkonto für die Frau“.
       
       25 Jul 2025
       
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