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       # taz.de -- Klage vor Berliner Verwaltungsgericht: „Strukturelles Problem“
       
       > Der jüdische Student Lahav Shapira klagt gegen die FU Berlin. Diese tue
       > nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung und verletze ihre
       > Pflicht.
       
   IMG Bild: Wie viel Schutz für jüdische Studierende an der FU Berlin? Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht
       
       Berlin taz | Dass die Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die
       Freie Universität Berlin, die am Dienstagmorgen vor dem Berliner
       Verwaltungsgericht verhandelt wird, keine kleine Sache ist, zeigt sich
       nicht zuletzt im gut gefüllten Presse- und Zuschauerbereich. Von einer
       „großen Bedeutung“ der Klage, der „einige rechtliche Fragen aufwirft“,
       spricht zum Auftakt der Verhandlung auch der Vorsitzende Edgar Richter
       Fischer.
       
       Shapira, der seit 2022 an der FU studiert, wirft dieser vor, ihn sowie
       andere Studierende nicht hinreichend vor antisemitischer Diskriminierung
       geschützt zu haben: „Seit dem 7. Oktober sind wir jüdische Studierende auf
       uns allein gestellt.“ Dabei sei der Schutz von Studierenden vor
       antisemitischer und rassistischer Diskriminierung die Pflicht der FU. Das
       geht aus Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes hervor.
       
       Die FU sieht das anders – und verweist auf die von ihr entwickelten
       Antidiskriminierungs-Konzepte sowie Melde- und Beratungsstellen, an die
       sich betroffene Studierende wenden können. „Wir wissen immer noch nicht,
       was wir hätten tun müssen“, so das Rechtsamt der FU am Dienstag.
       
       Was das bedeuten kann, schutzlos antisemitischer Gewalt ausgeliefert zu
       sein, [1][musste Shapira in einer Nacht im Februar 2024 aufs Brutalste
       erleben]: Ein Kommilitone verletzte ihn schwer, als diese sich zufällig
       begegneten. Im April dieses Jahres wurde der [2][Angreifer zu einer
       Haftstrafe von drei Jahren verurteilt], die Staatsanwaltschaft geht von
       einer antisemitischen Tat aus. Rechtskräftig ist das Urteil bislang nicht.
       
       ## Antisemitische Diskriminierung auf FU-Gelände
       
       Doch vorbei war es danach nicht. „Fast regelmäßig“ mache Shapira auf dem
       Hochschulgelände die Erfahrung von antisemitischen Hetzjagden,
       Beleidigungen, symbolischen Schmierereien und körperlichen Angriffen. Nach
       dem Massaker der Terrororganisation Hamas am 7. Oktober 2022 an Jüdinnen
       und Juden in Israel, habe Shapira „nicht gedacht, dass es so problematisch
       wird“ für die [3][Sicherheit von jüdischen Studierenden].
       
       Mehrfach habe sich der Student an die Leitung der FU gewandt und
       antisemitische Vorfälle gemeldet. Doch passiert sei wenig, E-Mails blieben
       unbeantwortet. „Die Uni hat uns vertröstet“, so der Kläger. Shapiras Anwalt
       sieht ein „strukturelles Problem“ bei der FU. Über den Kläger hinaus
       fühlten sich jüdische Studierende nicht ausreichend von der Uni geschützt.
       
       Zu einem Urteil kommt es am Dienstag nicht. Das Verwaltungsgericht
       verkündet, dass die Verhandlung zur Feststellung der Klage fortgesetzt
       wird. Dies wird voraussichtlich im Oktober sein.
       
       15 Jul 2025
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Nina Schieben
       
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