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       # taz.de -- Jurist über die Deutsche Umwelthilfe: „Die DUH hat Rechtslücken offengelegt und geschlossen“
       
       > Ohne den Umweltverband, der nun seinen 50. Geburtstag feiert, sähe das
       > deutsche Rechtssystem heute anders aus, sagt Experte Michael Zschiesche.
       
   IMG Bild: Die DUH trägt Umweltfragen immer wieder in die Gerichtssäle: Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt über Gewässerschutz
       
       taz: Ob Feinstaub, Mehrwegsystem oder Dieselskandal – bei vielen
       Verbraucherschutzfragen ist ein Verband in Deutschland besonders auffällig,
       auch wegen seiner Medienpräsenz: die Deutsche Umwelthilfe DUH. An diesem
       Donnerstag feiert sie ihren 50. Geburtstag. Was zeichnet sie aus? 
       
       Michael Zschiesche: Die DUH hat erkannt, dass es wichtig ist, nicht nur
       Ziele in der Umweltpolitik zu formulieren, sondern diese auch zu
       kontrollieren. Dafür beschreitet sie den Klageweg und zieht vor Gericht.
       Besonders in zwei Bereichen ist die Umwelthilfe damit sehr erfolgreich: Der
       [1][eine ist die Luftreinhaltung: Immer wieder verklagt sie Kommunen, wenn
       die Grenzwerte nicht eingehalten] werden. Der zweite Bereich ist die
       Klimapolitik: Die DUH hat mehrere Prozesse gegen die Bundesregierung
       gewonnen.
       
       taz: Welches war der spektakulärste?
       
       Zschiesche: Sicherlich [2][die Entscheidung 2021 durch das
       Bundesverfassungsgericht]: Weil die Regierung mit ihrer Politik die Rechte
       kommender Generationen verletzt, musste die damalige Bundesregierung das
       Klimaschutzgesetz deutlich nachbessern.
       
       taz: Hat die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Klagen das deutsche
       Rechtssystem verändert? 
       
       Zschiesche: Tatsächlich hat die DUH die Durchsetzung des EU-Rechts
       gefördert. Sie hat Rechtschutzlücken offengelegt und geschlossen: Dort, wo
       es keine Klagemöglichkeit gab, nach EU-Recht aber hätte geben müssen, hat
       die Umwelthilfe eine mögliche Überprüfung vor Gericht erstritten. Ihre
       Arbeit ist immer fachlich gründlich, auf sehr hohem wissenschaftlichen
       Niveau.
       
       taz: Es gab immer wieder [3][die Androhung aus der Politik, der Deutschen
       Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit zu entziehen]. Ist das Beweis für den
       Erfolg ihrer Arbeit?
       
       Zschiesche: Das waren Fouls von der Seitenlinie! Die Europäische Union hat
       schon um 2000 konstatiert, dass sich Regierungen und staatliche
       Einrichtungen von der Zivilgesellschaft überprüfen lassen müssen – auch vor
       Gericht, weil ansonsten die häufig ambitionierten Umweltziele nicht
       eingehalten werden. Aber natürlich sind solche Vorstöße auch ein Zeichen,
       dass die Deutsche Umwelthilfe die Mächtigen ärgert.
       
       taz: Ist die Arbeit vor Gericht ein Alleinstellungsmerkmal der Deutschen
       Umwelthilfe?
       
       Zschiesche: Nein. Wir sammeln und analysieren [4][Umweltklagen von
       Umweltverbänden], von der Anzahl her klagen etwa der BUND oder der
       Naturschutzbund wesentlich häufiger. Die Deutsche Umwelthilfe schaut sich
       sehr genau an, in welchen Bereichen sie klagt, und oft hat sie auch gute
       Argumente, die vor Gericht verfangen.
       
       taz: Gibt es einen Trend, nach dem die Klage im Kampf der Umweltverbände
       immer wichtiger wird? 
       
       Zschiesche: Die Daten geben das nicht her, zumal einige Umweltverbände ja
       gar kein Klagerecht besitzen, der WWF zum Beispiel und auch Greenpeace
       nicht. Klar ist aber, dass der Weg vor Gericht einen sehr effektiven und
       öffentlich gut sichtbaren Erfolg bringen kann.
       
       taz: Warum haben der WWF oder Greenpeace kein Klagerecht? 
       
       Zschiesche: Der WWF ist eine Stiftung, weshalb ihm das Verbandsklagerecht
       derzeit nicht offen steht, da nur gemeinnützige Vereine antragsberechtigt
       sind. Auch Greenpeace ist nicht antragsberechtigt, obwohl es sich um einen
       gemeinnützigen Verein handelt. Allerdings hat das Kontrollgremium der
       Aarhus-Konvention, das Aarhus Compliance Committee, entschieden, dass das
       in Deutschland im Sinne von WWF und Greenpeace geändert werden muss. Die
       deutsche Regierung muss das jetzt auch umsetzen.
       
       taz: Zurück zum Geburtstag: Gibt es etwas, das Sie der Deutschen
       Umwelthilfe wünschen?
       
       Zschiesche: Ich wünsche ihr weitere spektakuläre gerichtliche Erfolge im
       Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes. Und eine vielleicht noch etwas bessere
       Abstimmung mit der übrigen umweltrelevanten Zivilgesellschaft, denn die
       Erfolge der DUH sind ohne die Arbeit der übrigen Umweltverbände nicht
       vorstellbar.
       
       26 Jun 2025
       
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