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       # taz.de -- Prozess gegen Lieferdienst Wolt: Immer diese Einzelfälle
       
       > Der Lieferdienst Wolt ist in Berlin verklagt worden, weil ein
       > „Flottenpartner“ einer Riderin keinen Lohn gezahlt hat.
       
   IMG Bild: Geschlossen gegen Lohnbetrug bei Lieferdiensten: Demonstration vor dem Arbeitsgericht am Donnerstag
       
       Berlin taz | Der Saal 334 des Berlin Arbeitsgerichtes war gut gefüllt am
       Donnerstag. Zahlreiche Gewerkschafter:innen, Vertreter:innen
       migrantischer Selbstorganisationen und Ex-Beschäftigte der
       Essenslieferdienste Wolt und Lieferando waren gekommen. Sie wollten der
       ehemalige Kurierfahrerin Sharma zur Seite stehen, die das App-basierte
       Unternehmen Wolt verklagt hat.
       
       Die Riderin wirft einem Subunternehmen von Wolt und damit letztlich auch
       Wolt selbst Lohnbetrug vor, ihr Anwalt spricht von systematischen
       Vorgängen.
       
       Zwischen November 2022 und Januar 2023 hatte S. im Auftrag eines anderen
       Unternehmens für den Lieferservice gearbeitet. Der Lohn von weit über 3.000
       Euro werde ihr bis heute vorenthalten, sagt S. Wolt hält dagegen und
       bestreitet ein Arbeitsverhältnis. Stattdessen verweist das Unternehmen auf
       eine IMOQX GmbH, über die S. das Essen ausgeliefert hat.
       
       Dabei handele es sich jedoch nicht um ein Subunternehmen, sondern um einen
       sogenannten Flottenpartner, der die Fahrer:innen selbst anstellt, wie
       Wolt-Anwalt Nicolas Roggel erklärte. Er sieht seinen Mandanten damit auch
       nicht in der Verantwortung. Der feine Unterschied zwischen einem
       Flottenunternehmen und Subunternehmen besteht darin, dass Wolt – im Fall
       von Subunternehmertum – haften müsste.
       
       ## Zweifel an der Seriosität des Wolt-Partners
       
       Der Anwalt der Klägerin, Martin Bechert, bezweifelt die Seriosität des
       Flottenpartners und wirft der Gegenseite die Zusammenarbeit mit
       „Kriminellen“ vor. In einer gemeinsamen Führungsvereinbarung zwischen Wolt
       und der IMOQX GmbH habe der Flottenpartner nur mit seinem Vornamen
       unterschrieben, was „absolut unüblich“ sei, so Bechert. Dass seine
       Mandantin zudem nichts von ihrer vermeintlichen Anstellung bei diesem
       Flottenunternehmen gewusst habe, mache zudem die Undurchsichtigkeit des
       Subunternehmer-Systems von Wolt deutlich. Bechert sagte, es sei „hart zu
       sehen“, dass das Unternehmen keine Einsicht zeige.
       
       Wolt-Anwalt Nicolas Roggel sieht das anders. Er sprach von einem
       „funktionierenden System“ zwischen Wolt und seinen Flottenpartnern. Der
       Vorwurf der Anklage, dass es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um
       eine systematische Auslagerung von Verantwortung von Wolt an Subunternehmen
       handelt, sei unberechtigt: „Wir drängen sicherlich niemanden in solche
       Beschäftigungsverhältnisse. Das war ein aus dem Ruder gelaufener
       Flottenpartner, der das nicht im Griff hatte.“
       
       In der Tat erweckt das Unternehmen, in dessen Auftrag S. Essen für Wolt
       auslieferte, einen dubiosen Anschein: Als S. im Oktober 2023 im Internet
       ein Stellengesuch für Kurierfahrer:innen bei Wolt sah und sich
       daraufhin mit einem Wolt-Mitarbeiter in Verbindung setzte, wurde sie zu
       einem Handyladen an der Karl-Marx-Straße in Neukölln geschickt. Dort habe
       sie ihre Stammdaten angegeben und Zugang zur Wolt-App erhalten. Einen
       schriftlichen Arbeitsvertrag habe es nicht gegeben.
       
       [1][Gegen einen Einzelfall sprechen auch Berichte aus dem Jahr 2023 von
       über 100 Wolt-Lieferant:innen, die wie S. bei einem vermeintlichen
       Flottenpartner angestellt waren] und um ihren Lohn betrogen worden sein
       sollen. Die ausstehenden Zahlungen sollen sich seinerzeit auf insgesamt
       rund 100.000 Euro belaufen haben.
       
       Wie S., die aus Indien mit einem Studentenvisum nach Berlin kam,
       [2][besitzen die meisten der Beschäftigten keinen deutschen Pass] und sind
       aufgrund ihres rechtlichen Status besonders anfällig für prekäre
       Arbeitsverhältnisse. [3][Dass bislang nur zwei weitere Angestellte
       gerichtlich gegen das Lieferunternehmen vorgegangen sind], hängt nicht
       zuletzt mit der Angst vor negativen Auswirkungen auf ihren Aufenthaltstitel
       zusammen.
       
       ## Kein systematisches Vorgehen erkennbar?
       
       Wolt selbst bot der Klägerin am Donnerstag vor Gericht eine Einigung über
       2.000 Euro an. S. lehnte ab. „Meiner Mandantin geht es nicht nur um das
       Geld, sondern vor allem um ein festes Arbeitsverhältnis“, erklärte
       Arbeitsanwalt Bechert. Ihre Forderung lautet stattdessen: ein neues
       Arbeitsverhältnis mit Wolt. Von der Gegenseite wurde dem eine Absage
       erteilt: „Es kann kein neues Beschäftigungsverhältnis geben, da nie eines
       bestanden hat.“
       
       Nach einer halbstündigen Beratung verkündete der Richter das Urteil:
       Aufgrund unzureichender materieller Beweislage, allen voran über das
       Zustandekommen eines Arbeitsvertrages, könne sich kein Arbeitsverhältnis
       zwischen Wolt und der Klägerin nachweisen lassen. Auch ein systematisches
       Vorgehen lasse sich daraus nicht ableiten. Zudem hätte S. das
       Einstellungsverfahren in einem Handyladen merkwürdig vorkommen müssen, da
       sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt direkt bei Wolt angestellt war und
       dort mit einem anderen Prozedere konfrontiert war.
       
       Die breite Solidarisierung mit der Fahrerin machte indes deutlich, dass der
       [4][Kampf für faire Arbeitsbedingungen bei Wolt] mit dem Urteil nicht enden
       wird. Die Klägerin kann gegen das Urteil noch Berufung beim
       Landesarbeitsgericht einlegen.
       
       Anm. der Redaktion: In einer früheren Version kam es zu Verwechslungen
       zwischen Zivil- und Strafrecht und Haftungsfragen. Wir haben uns
       korrigiert.
       
       20 Jun 2025
       
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