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       # taz.de -- Dänische Idee gegen Deepfakes: Wie Bäumefällen mit einer Laubsäge
       
       > Dänemark will mit dem Urheberrecht gegen die Erstellung und Verbreitung
       > von digitalen Fälschungen vorgehen.
       
   IMG Bild: Wenn das Urheberrecht die Laubsäge ist, sind Deepfakes der Wald
       
       Deepfake-Pornografie, manipulierte O-Töne von Personen öffentlichen
       Interesses, plagiierte und gefälschte Performances von Künstler*innen: Die
       Horrorliste, die aus der Verwendung KI-gestützter realitätsnaher
       Darstellungen erwächst, wird immer länger. Das eigene Abbild, inklusive
       weiterer körperlicher Merkmale wie der Stimme, sind überall verfügbar.
       Wenige Sekunden lange Vorlagen aus Handyvideos genügen, um zumindest
       oberflächlich glaubwürdige Nachahmungen zu erzeugen.
       
       Wenige Tage vor Beginn der dänischen EU-Ratspräsidentschaft kündigte das
       Kulturministerium in Kopenhagen an, den drohenden Verletzungen von
       Persönlichkeitsrechten mit einer Gesetzesinitiative beizukommen. Die nicht
       nur von den Regierungsparteien, sondern von mehr als 80 Prozent der
       Abgeordneten des Folketing in einer gemeinsamen Erklärung vorgestellte Idee
       ist dabei voller guter Absichten. Der geplante Rückgriff ausgerechnet auf
       das Urheberrecht jedoch wird dem nicht gerecht.
       
       Das Urheberrecht dient schließlich der Durchsetzung wirtschaftlicher
       Interessen von, nun ja, Urheber*innen. Das ist wichtig und richtig, aber
       beileibe nicht so sensibel wie der Schutz individueller
       Persönlichkeitsmerkmale vor Missbrauch. Die Werkzeuge des Urheberrechts
       wirken hier einfach nicht.
       
       Ziel des dänischen Vorhabens ist es, die Allgemeinheit davor zu schützen,
       dass man [1][digitale Fälschungen der individuellen persönlichen
       Charakteristika erstellt und verbreitet]. Außerdem soll Künstler*innen
       eine Handhabe gegen ungefragte Imitationen gegeben werden. Konkret ist der
       Plan, dass Menschen Social-Media-Plattformen auffordern können sollen,
       gefälschte Abbilder ihrer selbst zu entfernen. Nun sind die
       Moderationsschleifen der großen Plattformen gerade für einzelne
       Nutzer*innen von notorischer Gleichgültigkeit geprägt. Warum sich daran
       etwas mit der dänischen Initiative ändern soll, bleibt offen.
       
       Schließlich macht sich der Entwurf, schon bevor er in juristische Sprache
       gegossen wird, ziemlich zahnlos. Verstöße gegen das geplante Copyright an
       der eigenen Erscheinung sollen nämlich, anders als bei diversen
       Vorschriften des dänischen Urheberrechts, explizit nicht strafbewehrt sein.
       Es ist ein bisschen so, als würde man jemandem zum Bäumefällen eine
       Laubsäge mitgeben.
       
       ## KI-generierte Voice-overs
       
       Hier wird also eine durchsetzungsschwache privatrechtliche Regelung
       geschaffen, deren Reichweite dazu auch noch ziemlich zweifelhaft ist. Denn
       das Urheberrecht funktioniert im Wesentlichen als Kette internationaler
       Abkommen. Wirksam ist es erst, wenn es in weiten Teilen der Welt akzeptiert
       und auch durchgesetzt wird.
       
       Eine weitere offene Frage ist schließlich die, was passiert, wenn
       Individuen das Copyright für ihr Aussehen und ihre Stimme freiwillig
       weitergeben. In standardisierten Knebelverträgen der Film- und
       Gamingindustrie sind entsprechende Blankoklauseln häufig gängige Praxis.
       Unter anderem gegen die erzwungene „konsensuelle“ und dabei nicht
       hinreichend vergütete [2][KI]-gestützte Verwertung ihrer Stimmen richtete
       sich ein gerade erst zu Ende gegangener fast einjähriger Streik in der
       Computerspielbranche.
       
       Ein Ergebnis des Arbeitskampfes ist, dass auch bei KI-generierten
       Voice-overs den ursprünglichen Sprecher*innen eine Bezahlung zusteht. An
       dieser Stelle mag eine urheberrechtliche Stärkung sogar ganz hilfreich
       sein. Das Urheberrecht ist für die Vergütung künstlerischen Schaffens
       schließlich einigermaßen erprobt. Es stößt aber, wie Kreative immer wieder
       erfahren müssen, ohne organisierte Interessenvertretung, staatliche
       Intervention oder erhebliche ökonomische Macht der Rechteinhaber*innen
       immer wieder an seine Grenzen.
       
       Und ob privaten Opfern von Deepfakes mit einer weiteren Überfrachtung des
       Urheberrechts wirklich geholfen ist, kann trotz aller guten Absichten
       zumindest angezweifelt werden.
       
       Der Schutz von Persönlichkeitsrechten ist ein hohes Gut, für das es eigene
       Regelungen gibt. Die sollten konsequent angewandt und wenn nötig angepasst
       werden. Mit einer 80-Prozent-Mehrheit lässt sich da ja auch parlamentarisch
       einiges bewegen.
       
       1 Jul 2025
       
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