# taz.de -- Urteil im Folterprozess in Frankfurt: Lebenslange Haft für syrischen Arzt
> Ein Orthopäde, der auch in deutschen Krankenhäusern tätig war, hat in
> Syrien Assad-Gegner*innen getötet und brutal gefoltert. Deshalb wurde er
> in Frankfurt nun zur Höchststrafe verurteilt.
IMG Bild: Der syrische Arzt Alaa M. vor der Urteilsverkündung am Montag im Frankfurter Oberlandesgericht
Frankfurt/Main dpa/afp/taz | Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner
syrischen Heimat ist ein [1][Arzt in Frankfurt] zu lebenslanger Haft
verurteilt worden. Zugleich stellte das Frankfurter Oberlandesgericht die
besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach
15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Für den syrischen
Angeklagten Alaa M. wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung
verhängt. [2][In dem Verfahren] wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht
Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012
in Syrien.
Durch die verurteilten Taten seien „neun Menschen schwer an Leib und Seele
verletzt und zwei getötet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph
Koller bei der Urteilsverkündung. Er sah es als erwiesen an, dass M. als
Assistenzarzt in einem Militärkrankenhaus Gegner des Assad-Regimes
gefoltert hat.
Ihm wurden während des Prozesses [3][diverse Misshandlungen vorgeworfen].
So soll M. Knochenbrüche ohne ausreichende Narkose operiert, Häftlinge
geschlagen und getreten, Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit übergossen
und angezündet haben. Einen Gefangenen soll er mit einer Giftspritze
getötet haben, weil dieser versucht habe, sich zu wehren. Ein Gutachter
hatte M. sadistische Neigungen attestiert.
Der heute 40-jährige Alaa M. lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte
in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen
Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer
hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs
wiedererkannt.
## Anklage in Deutschland möglich wegen Weltrechtsprinzip
Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen M. begann im Januar
2022. Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem
deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten
Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande
mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange
Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte
forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen
Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig
gewesen. Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig,
er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
16 Jun 2025
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