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       # taz.de -- Urteil im Folterprozess in Frankfurt: Lebenslange Haft für syrischen Arzt
       
       > Ein Orthopäde, der auch in deutschen Krankenhäusern tätig war, hat in
       > Syrien Assad-Gegner*innen getötet und brutal gefoltert. Deshalb wurde er
       > in Frankfurt nun zur Höchststrafe verurteilt.
       
   IMG Bild: Der syrische Arzt Alaa M. vor der Urteilsverkündung am Montag im Frankfurter Oberlandesgericht
       
       Frankfurt/Main dpa/afp/taz | Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner
       syrischen Heimat ist ein [1][Arzt in Frankfurt] zu lebenslanger Haft
       verurteilt worden. Zugleich stellte das Frankfurter Oberlandesgericht die
       besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach
       15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Für den syrischen
       Angeklagten Alaa M. wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung
       verhängt. [2][In dem Verfahren] wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht
       Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012
       in Syrien.
       
       Durch die verurteilten Taten seien „neun Menschen schwer an Leib und Seele
       verletzt und zwei getötet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph
       Koller bei der Urteilsverkündung. Er sah es als erwiesen an, dass M. als
       Assistenzarzt in einem Militärkrankenhaus Gegner des Assad-Regimes
       gefoltert hat.
       
       Ihm wurden während des Prozesses [3][diverse Misshandlungen vorgeworfen].
       So soll M. Knochenbrüche ohne ausreichende Narkose operiert, Häftlinge
       geschlagen und getreten, Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit übergossen
       und angezündet haben. Einen Gefangenen soll er mit einer Giftspritze
       getötet haben, weil dieser versucht habe, sich zu wehren. Ein Gutachter
       hatte M. sadistische Neigungen attestiert.
       
       Der heute 40-jährige Alaa M. lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte
       in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen
       Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer
       hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs
       wiedererkannt.
       
       ## Anklage in Deutschland möglich wegen Weltrechtsprinzip
       
       Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen M. begann im Januar
       2022. Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem
       deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten
       Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande
       mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.
       
       Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange
       Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte
       forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen
       Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig
       gewesen. Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig,
       er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       16 Jun 2025
       
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       haben.