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       # taz.de -- Nach erfolgreicher AfD-Klage: Berlin will weiter keine Vornamen von Verdächtigen nennen
       
       > Der Berliner Senat nannte der AfD zu Unrecht nicht die Vornamen
       > mutmaßlicher Messerstraftäter. Dabei soll es auch künftig bleiben – mit
       > besserer Begründung.
       
   IMG Bild: Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts fiel denkbar knapp aus
       
       Berlin dpa | Der Berliner Senat will weiterhin keine Vornamen von
       Messerstraftätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben – trotz
       einer [1][juristischen Niederlage in dem Fall vor dem
       Verfassungsgerichtshof]. Das teilte die Senatsinnenverwaltung auf Anfrage
       mit, nachdem mehrere Medien berichtet hatten.
       
       Eine Sprecherin sagte, derzeit werde eine neue Begründung erarbeitet, warum
       die Vornamen auf eine parlamentarische Anfrage der AfD nicht genannt
       werden. Nach Fertigstellung werde diese dem AfD-Abgeordneten Marc Vallendar
       zugestellt.
       
       Dieser hatte den Senat 2024 nach den 20 häufigsten Vornamen von
       Verdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit bei Delikten gefragt, bei
       denen im Jahr 2023 ein Messer eine Rolle spielte. Der Senat hatte das
       abgelehnt und argumentiert, einzelne Menschen könnten so identifiziert
       werden.
       
       ## Verfassungsgericht entschied gegen Senat
       
       Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte Mitte Mai nach einer Klage
       Vallendars entschieden, dass der Senat die Anfrage zu Unrecht abgelehnt
       hatte. Die Begründung des Senats sei nicht tragfähig. Damit habe er das
       parlamentarische Fragerecht verletzt.
       
       Ein relevantes Identifizierungsrisiko für Einzelpersonen erscheine als
       nicht plausibel, so das Gericht. Die 20 häufigsten Vornamen seien nur ein
       kleiner Ausschnitt aus der großen Anzahl von fast 1.200 Verdächtigen.
       Richter fügten hinzu, nun müsse die Behörde erneut über die Beantwortung
       entscheiden.
       
       ## Knappe Entscheidung
       
       Die Entscheidung des Gerichts, die am 4. Juni veröffentlicht wurde, fiel
       sehr knapp mit fünf zu vier Stimmen der Richter aus. Vier Richter hatten in
       einem Sondervotum geschrieben, die Erstellung und Herausgabe einer Liste
       mit den häufigsten Vornamen von Verdächtigen sei dem Senat wegen
       Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde verfassungsrechtlich
       verboten.
       
       Die AfD hatte die Frage zu den Vornamen gestellt, weil bei den Verdächtigen
       in der Polizeistatistik zwar zwischen deutscher und ausländischer
       Nationalität unterschieden, aber nicht auf einen möglichen
       Migrationshintergrund bei den deutschen Verdächtigen eingegangen wird. Den
       wollte die AfD über die Vornamen herausfinden.
       
       11 Jun 2025
       
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