# taz.de -- Russlands Kriegsverbrechen vor Gericht: Tribunal für Putin und Co.
> Kyjiw und der Europarat vereinbaren ein Sondergericht. Es soll
> Verantwortliche aus Russland für dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine
> aburteilen.
IMG Bild: Für die Bombardierungen in der Ukraine könnte ein Kriegsverbrecher wie Putin angeklagt werden
Berlin taz | Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat am Mittwoch
mit dem Europarat eine Vereinbarung über die Einrichtung eines
Sondergerichts unterzeichnet, [1][um hochrangige Politiker und Militärs
Russlands für dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine juristisch zur
Verantwortung ziehen zu können].
„Jeder Kriegsverbrecher muss wissen, dass es Gerechtigkeit geben wird, und
das gilt auch für Russland“, sagte Selenskyj nach der Unterzeichnung des
Abkommens in Straßburg mit dem Generalsekretär des Europarats, Alain
Berset. Es bedürfe großen politischen und juristischen Mutes, um
sicherzustellen, dass jeder russische Kriegsverbrecher, einschließlich
Putin, vor Gericht gestellt werde, so Selenskyj vor der Parlamentarischen
Versammlung des Europarats. „Wir müssen eine klare Botschaft senden:
Aggression führt zu Bestrafung. Und wir müssen dies gemeinsam tun – als
gesamtes Europa“, schrieb er später bei X.
Es ist das erste Mal, dass ein derartiges Tribunal – es soll 2026 seine
Arbeit aufnehmen – unter der Ägide des Europarats eingerichtet wird.
[2][Dem „Wächter über Demokratie und Menschenrechte“] gehören 46 Staaten an
– darunter die Türkei, Großbritannien und die Ukraine. Russland wurde 2022
ausgeschlossen.
Laut des ukrainischen Webportals Ewropejskaja Prawda könnte die Liste der
Angeklagten rund 20 Namen umfassen – darunter Präsident Wladimir Putin,
Außenminister Sergei Lawrow sowie Ministerpräsident Michail Mischustin.
## Debatten seit über drei Jahren
Die Debatten über die Einrichtung des Tribunals laufen seit 2022. Nicht
zuletzt auch Deutschland, Frankreich und Großbritannien blockierten den
Prozess. Die G7-Staaten befürchteten offenbar, dass eine Strafverfolgung
Putins unter anderem die Staaten des Globalen Südens provozieren könnte,
sich gegen den Westen zu verbünden und ein eigenes Tribunal einzurichten,
um die ehemalige US-Führung wegen der Invasion im Irak 2003 anzuklagen.
Letztendlich gelang es jedoch den Unterstützern der Ukraine, die anderen zu
überzeugen.
In den Statuten des neuen Sondergerichts ist von einer „funktionellen
Immunität, die nicht zur Anwendung kommt“, die Rede. Im Klartext bedeutet
das, dass Amtsträger, die an der Planung und Durchführung von Moskaus
Aggression beteiligt waren beziehungsweise sind, sich nicht darauf berufen
können, nur Befehle ausgeführt zu haben.
Eine „persönliche Immunität“ wird nicht erwähnt. Dennoch könnten zum
Beispiel gegen Putin Ermittlungen aufgenommen werden. Jedoch würde ein
Gerichtsverfahren für ein Staatsoberhaupt (oder einen Minister) ausgesetzt,
solange dieses/r noch im Amt ist. Zudem ist vorgesehen, dass ein
Schuldspruch gegen einen Angeklagten in Abwesenheit ergehen kann.
Das Sondergericht kann nur Untersuchungen gegen eine Einzelperson
einleiten, wenn ein entsprechendes Gesuch der ukrainischen
Generalstaatsanwaltschaft vorliegt. Der Staatsanwalt des Tribunals leitet
eine Untersuchung ein und entscheidet darüber, ob Anklage erhoben werden
kann. Der Untersuchungsrichter des Tribunals muss dann einen Haftbefehl
genehmigen oder ablehnen.
Die Ukraine hatte sich während der Verhandlungen bemüht, im Gerichtsstatut
festzuhalten, dass Russlands Aggression bereits 2014 begonnen habe –
vergeblich. Die Kompromissformel lautet: Das Tribunal wird die Befugnis
haben, den Zeitrahmen selbst festzulegen. Das bedeutet, dass die Ukraine
Verfahren gegen Generäle auf den Weg bringen kann, die für die Besetzung
der Krim und des Donbass verantwortlich sind. Diese Verfahren werden dann
an das Sondergericht weitergeleitet.
26 Jun 2025
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Barbara Oertel
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